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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-05-26 · Heft 21 (26.5.1844) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 21 (26.5.1844)
Date
1844-05-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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16» Bestandteile des französischen Kaiserreichs, sind die Juden längst im Genüsse der Früchte der Emancipation, während diesseit des Rheins ein Jude nur Staatsbürger werden kann, wenn er den Bedingungen genügt, die das Gesetz vorschreibt. Im Ganzen ist die öffentliche Meinung, belehrt durch die Erfahrungen, welche aus den rheinhessischen Zuständen geschöpft wurden, für die Emancipation. Darum hat auch die vor kurzem hier erschienene Schrift von Karl Grün: „Die Judenfrage. Gegen Bruno Bauer", sehr angesprochen. Preußen. Berlin. 1. Mai. (D. Allg. Ztg.) In diesen Blättern war kürzlich die Rede, daß der Stadtrath D. A. Venda Bedenklichkeiten gegen die Eidesformel more judaico erhoben habe. Diese Bedenklichkeiten sind auch von der Behörde richtig gewürdigt worden. Hr. Benda ist von der Ableistung des sogenannten Judeneides (bei dessen Abfassung übrigens Moses Mendelssohn mitgewirkt hat) entbunden worden und hat gestern, bei der feierlichen Einführung in sein neues Amt, im Beisein des Magistrats und der dazu eingeladcnen" Stadtverordneten den gewöhnlichen Eid für die MagistratSmitglieder abgeleistet „bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden" mit der Schlußformel: „So wahr mir Gott helfe" (natürlich unter Weglassung der Worte „durch Jcsum Christum" :c.). Oer Oberbürgermeister begrüßte den Neueingetretenen, wie üblich, spielte aber dabei auf die frühern Divergenzen in den Ansichten des neuen Mitgliedes an. Breslau, im Mai. (Eorrefp.) Aus unserm lieben Schlesien gibt es wenig zu melden; Hierselbst stehen die Sachen im statu <juc>, Herr Nabbkne Dr. Geiger sowol als der wackere Vorstand wirken in gewohnter Rüstigkeit fort, von der andern Seite vegetirt und intriguirt man nach wie vor, ein höherer Bescheid auf den Bericht des Consistoriums läßt noch aus sich warten. Mit warmer Theilnahme sieht man dem ersten Examen in der Religionunterrichts-Anstalt entgegen, sowie man sich von diesem trefflich geleiteten Institute vielen Segen verspricht. Im Allgemeinen nimmt das Bewußtsein unter den Juden und die Anerkennung von Seiten der Christen, wenn sie auch mühsam abgcrungen werden muß, erfreulich zu. Bei den Vereinen, welche sich zur Abhülfe der Noth unter den Webern und Svinnern gebildet haben, sind die Juden nicht blos zum Gcldgeben betheiligt, wie dieß immer war, sondern sind auch thcilweise mit in die Comitü's gewählt, so in Schweidnitz Hr. vr. med. Panoss, der auch ein Hauptanreger der ganzen Sache war, und hier ward Rabbine Vr. Geiger Ln einer Versammlung gewählt, die fast aus lauter Christen bestand. — Eine kleine Zeitungsfehde entstand über die Errichtung eines Hospitals für alte, nicht mehr arbeitsfähige Bürger. Ein hiesiger Bürger christlichen Glaubens bestimmt» testamentarisch eine verhältnißmäßig sehr geringe fSumme zur Gründung eines solchen Hospitals für hiesige christliche Bürger ohne Unterschied des Bekenntnisses. Der Gedanke wurde nun von einigen Bürgern ausgenommen und Zeichnungen zu diesem Zwecke veranstaltet; da die Zeichnungen jedoch nicht den erwünschten Fortgang zu Haben schienen, suchte man dieselben vermittelst der Stadtverordneten zu einem besseren Erfolge zu bringen. Der Stadtvcrordneten-Dorsteher, sonst ein wackerer und liberaler Mann, versprach dazu seine Mitwirkung, und die Circulare nebst Zeichnungsbogen wurden den Stadtverordneten eingehändigt. Bald darauf erschien auch'in beiden hiesigen Blättern ein kurzer Bericht über diese Angelegenheit, und auch hier war die christliche Religion als Bedingung zur Ausnahme in das projeetirte Hospital nackt hingcstrllt. Eine solche Ausschließung bei einem Institute, eaS reinem Bürgersinn seine Entstehung verdanken und bei dem die Stadt vermittelst ihrer Vertreter sich betheiligen solle, konnte doch nicht wol geduldet werden, und Hr. vr. Geiger gab dem verletzten Gefühle den Ausdruck. Er bezweifelte in seinem Artikel, welcher in der Breslauer Zeitung erschien, die Nichtigkeit des Faclums, sprach sein Befremden darüber aus, wie die Versammlung der Stadtverordneten, als der Vertreter des Gefammtcommun, einen solchen Beschluß fassen konnte, wie die Stadtverordneten jüdischen Glaubens nicht die Gleichheit aller Confessionen, welche die liberale Städteordnung von 1808 ausspricht, fcsthielten und gegen die Ausschließung der Juden protestirten und sprach zugleich seine entschiedene Meinung dahin aus, daß, wenn die Sache sich dennoch so verhalten solle, es Psticht der Stadtverordneten jüdischen Glaubens sei, keine Sammlungen vorzunehmcn, ebenso wie die der Bürger jüdischen Glaubens, zu einem Institute, das geradezu ihre Rechte in Abrede stelle, Nichts beizutragen. Der Artikel war seinem Ausdrucke nach gehalten, seinem Inhalte nach freilich scharf, und ein kleiner Federkrieg konnte nicht ausblciben. Zuerst traten die Protokollführer der Stadtverordnetcn-Versammlung auf mit der Behauptung, es sei kein Beschluß dieser Art vorhanden, vielmehr habe blos der Stadtverordneten-Vvrfteher diese Angelegenheit, welche eine private sei, den Stadtverordneten, als seinen Mitbürgern empfohlen und ihre Mitwirkung in Anspruch genommen, worauf jedoch Geiger entgegnete, wenn hierdurch die Versammlung, als solche, der Tadel nicht treffe, so falle er auf den Vorsteher zurück, denn sobald dieser vermittelst der Stadtverordneten wirke, so erhalte die Sache ein städtisches Gepräge, und eine Ausschließung verletze dann zwiefach. Nun erwiderte der Stadtverordneteu-Vorsteher; da jedoch nichts Neues gesagt wurde und die Debatte persönlich zu

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