Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-05-26 · Heft 21 (26.5.1844) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 21 (26.5.1844)
Date
1844-05-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2566751-2566911-2566933--0980-2568709
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

166 allgemeine Versammlung berufen werden solle." Dieser zu bildenden Gesellschaft würden wir anrathen, sich zunächst an Nasi Hirfchel den Ersten, sonst Hirschel Lehren genannt, in Amsterdam zu wenden, welcher sich einstweilen zur Besorgung der Bankgeschäfte und Geldangelegenheiten der Gesellschaft mol verstehn dürste. Sodann an den Nabbine Hirsch in Emden, gleichfalls ein erster in seiner Art, welcher dem ihm bevorstehenden Ruse nach Mähren die Rückkehr aus der Gefangenschaft und Fremde in die Freiheit und Hcimaih vorziehen wird. Ferner an die Herren vr. Mannheimer in Wien und Sachs in Prag, nm einen Zug nach dem gelobten Lande in Israel zu predigen, And sich solchem demnächst als Fcldprediger anzuschlicßen. Auch hier würden sich, wir zweifle» nicht, demselben viele anschlicßcn, insbesondre die bekannten Korrespondenten, welche ihre Sehnsucht Aach dem türkischen Oriente bisher durch magre Beiträge an den minder entfernten Leipziger zu stillen suchen mußten. d^ttd rscn ' A Frankfurt a. M. 8. Mai. Herr Nabbl'ne Salomon Trier hat nun endlich seine definitive Entlassung cingercicht und ist solche von dem Gcmcindevorstand unter Derwilligung einer ansehnlichen Pension für den abgetretenen sofort angenommen worden. (Anderen Nachrichten zufolge, vom 10. Mai datirt, hätte der Vorstand noch keine Entschließung gefaßt und Trier schon in seinem Gesuche seiner Pension entsagt. Red.) Hamburg, 3. Mai. Ter Deutschen Allg. Ztg. wird geschrieben: „Ein „hiesiger ehrbarer Kaufmann", unter welcher Benennung man eine Versammlung des Handelsstandcs versteht, an welcher Theil zu nehmen jeder hiesige Großbürgcr berufen ist, hat in gestriger Sitzung mit der Frage sich beschäftigt: ob nicht auch Kaufleutc jüdischer Religion, welche vermöge erworbener Rechte in gleichem Range mit den Großbürgern stehen, zu den Berathungcn gelassen werden sollten? Die Anregung dieser Frage soll dem Vernehmen nach auf Veranlassung der patriotischen Gesellschaft geschehen sein, deren Streben ernstlich auf Fortschritte gerichtet ist, und von welcher auch die demnächst zum Antrag an die Bürgerschaft bestimmten Vorschläge zu allmäliger Gleichstellung der Juden ausgegangcn und bearbeitet find. Man konnte daher in der Lösung dieser Frage gleichsam den Probirstein späterer Maßregeln erblicken, und wo von einem so unbedeutenden Gegenstände die Rede war, mit ziemlicher Gewißheit einer freisinnigen Entscheidung entgrgensehen. Inzwischen ist es dennoch anders gekommen, als man vermuthete, und aus 310 versammelten Stimmen waren nur 120 dafür und 190 dagegen, womit der Antrag zu Boden fiel. Seit langer Zeit waren dir Versammlungen eines „ehrbaren Kaufmanns» nicht so zahlreich gewesen, als es gestern der Fall war, und es scheint, daß die Gegner emsig und sogar Unberufene geworben haben, um ihre Zahl zu vergrößern, sonst müßte der Antrag ganz bestimmt durchgcgangcn sein. Mag es nun auch einigen Trost gewähren, daß die Sache nur an den Klippen des Eigennutzes gescheitert ist, so ist es doch nicht minder peinlich, zu bemerken, daß es den Juden erst kürzlich durch Rath- und Bürgeschluß erlaubt ward, in irgend einem Theile der Stadt sich anzukausen, als es sich darum handelte, die durchs den Brand zur Entäußerung gekommenen Grundstücke durch vermehrte Kauflust besser zu vcrwerthen. Wir wollen hoffen, daß diese Scharte wieder ausgewetzt und der „ehrbare Kaufmann» echt christlichen Glaubens den Juden alle Rechte einräumen werde, die er selbst genießt, besonders wenn er nicht zu erwägen vergißt,- daß die israelitischen Großbürgcr in Handclskcnntnissen, Unternehmungsgeist und Gesinnungen ihren übrigen Mitgenossen in keiner Weise nachstchen. Jedem das Seine zu geben und der Finstcrniß ein Ende zu machen, muß endlich der Wahlspruch aller Wolgesinnten werden. Glücklicherweise ist Hoffnung vorhanden, daß dieser Gegenstand aufs Neue zum Anträge kommen und dann bejahend werde erledigt werden, da heute eine allgemeine mißfällige Stimmung über jenen Ausgang an der Börse sich vernehmen ließ. — Die Hamburger Neue Zeitung läßt sich hingegen über jenen Vorfall folgendermaßen aus: „In der gestern Nachmittag um 2 Uhr auf dem Börscnsaalc abgchaltencn Versammlung der hiesigen Kaufmannschaft, ist der Vorschlag, den hiesigen Kaufleutcn jüdischen Glaubens künftig den Zutritt zu den Versammlungen derselben zu gestatten, mit einer Majorität von 62 (133 gegen 195) Stimmen abgclchnt worden, ein Resultat, dessen man sich wol schon vorher versehen konnte.' Die Majorität des hiesigen Handelsstandcs ist wol nicht mit Unrecht der Ansicht, daß die jüdischen Kaufleute, ehe sie irgend Ansprüche zu einer völligen Gleichstellung mit ihren christlichen Gcschäftsgenosscn ansprechen dürften, au Sonnabenden ihren aus Wechseln oder andern Handelsgeschäften hcrrührendcn Verbindlichkeiten zu Zahlungen Genüge zu leisten. Man darf wol von dem, der den Genuß voller Rechte in Anspruch nimmt, ohne ungerecht zu sein, die Bereitwilligkeit zur Leistung aller entsprechenden Pflichten verlangen, und jenes versagen, bis diesem Verlangen ein Genüge geleistet worden. Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 2. Mai. (D. Mg. Ztg.) Die vielerörterte Frage über die Emancipation der Israeliten ist auch in unserm Staate schon vielfach erörtert worden, vor mehren Jahren noch im Ständesaal. Unsre Zustände sind verschieden; jenseit des Rheins, in der Provinz Rheinhessen, also in einem ehemaligen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.