Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1844)
- Date
- 1844-05-05
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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143 als von diesem, so könnten sie eben so leicht auf üfp und verzichten, als ihren langen Qir,”l Nim um ein Stückchen abkürzen lassen. Diese Leute sind gewiß nicht zu tadeln, wenn sie in ihrem Schmerze, ein so viele Jahre lang täglich genossenes Gericht vor sich zu sehen, ohne in den Mund nehmen zu dürfen, wie sie es gewohnt sind, gutwillig sich nicht darein geben. Eine Opposition ist sonach unvermeidlich und wer soll nun die neue Spnagogenordnung einführen und handhaben? Die Vorj sicher und Deputirte? Wenn diese nur immer und überall die , Aufgeklärten und Verständigen wären, Wille und Talente hätj ten, daö Gute zu befördern, den Nabbinen in seinen wolgcmein-! ten Bestrebungen zu unterstützen! Also der Lehrer und Lorsän-! ger? Allerdings kann dieser ex officio dazu gezwungen werden, allein grade dieser kommt dadurch in eine Klemme, die seinem j sonst so wichtigen Berufe höchst nachtheilig ist. Will er als j Stellvertreter des Nabbinen, seiner Pflicht getreu, den Vollzug j bewerkstelligen, so hat er die Gemeinde gegen sich, und sowol! seine materielle Existenz, als sein Lcbenssricde sind in Gefahr, j wenn nicht gänzlich zerstört. Thut er es nicht, bringt er seinen! pflichtmäßigen Gehorsam dem Frieden zum Opfer, so giebt er den Renitenten seiner Gemeinde die Waffe der Denunriation in die Hand, mit der sie ihn auch in anderen Angelegenheiten zum Schweigen und Nachgeben bringen. Aber wie denn? Sie erlauben mir, nur kurz meine Meinung zu sagen. Soll die Gcbetordnung zeitgemäß verbessert werden, so darf die Liturgie nicht bloS in der Spnagogenordnung verbessert und abgeändert sein, sondern muß dieselbe Gestalt im Gebetbuch haben. So lange nicht, wie dieses in Wien und Hamburg der Fall ist, ein Gebetbuch redigirt wird, das nur die Gebete enthält, die auch verrichtet werden sollen, und nur so, wie sie verrichtet werden sollen, sind alle hierauf bezüglichen Anordnungen vergeblich und bringen, in jeder Hinsicht, mehr Schaden als Vortheil. *) Ein solches Gebetbuch ist *) Dieses Urtheil scheint uns in der Allgemeinheit, mit welcher es ausgesprochen, nicht gerechtfertigt. Es hängt hier Alles davon ab, daß den Gemeinden kein Gewissenszwang angelegt werde, daß Alles mit ihrer freien Zustimmung geschehe. Nun kann es aber allerdings der Fall sein, daß Letztere selbst Anstoß an einzelnen Gebeten, oder Gebetstücken (zumal an solchen die in den Zeiten der blutigsten Verfolgungen wie das bttlü/'1 'n , das D’omn 2N entstanden, und in keiner deutschen Synagoge mehr verrichtet werden sollten) nehmen. Warum sollte man also sich nicht vereinigen, diese wegzulasscn, ohne erst auf die Edirung eines neuen Gebetbuches, welches eine weiter fortgeschrittene Bildung voraussetzt und vielleicht erst nach vielen Jahren zu Stande kömmt, abzuwarten? Red. nun ein dringendes Bedürfniß; darf aber freilich nicht von einem Nabbinen oder Prediger, nach seiner individuellen Ansicht entworfen, und wie ein literarisches Produkt in die Welt geschickt werden, sondern muß das Werk mehrerer und namhafter Theologen sein, die vorher über die Prinzipien sich verständigen, eine sorgfältige Revision vornehmen und gemeinschaftlich als /,Israelitisches Gebetbuch" für Synagoge und Schule einführen. Ti» solches von vielen Nabbinen herausgegebenes oder approbirteS Gebetbuch wird kaum auf Widerstand stoßen, dagegen, da ihm zugleich eine Belehrung über die Gründe und eine wahrheitSmäßige Darstellung der hieraus bezüglichen Ritualgesetze beigegebcn werden könnte, aus eine des heiligen Gegenstandes würdige Weise den Gottesdienst verbessern und sogar sonst viel zur Versöhnung und Ausgleichung der Gegensätze beitragen, des Einflusses nicht zu gedenken, den die Autorität einer größeren Anzahl und die Namen anerkannter Nabbinen jedenfalls ausüben. Für heute will ich hier abbrechen, wenn eS Ihnen aber lieber ist, den Gegenstand weiter zu verfolgen, so werde ich Ihnen in einem späteren Berichte noch Einiges hierüber mittheilen. Fürth im April. (AugSb. Abendz.) Der Parteistreit über die Wirksamkeit des Rabbinens vr. Löwi ist nun entschieden und der Entscheid bekannt gemacht worden, vr. Löwi bleibt an seiner Stelle; denjenigen aber, die mit ihm nicht zufrieden sind, steht es frei, sich einen anderen Nabbinen zu wählen. Freie Städte. Hamburg, den 28. April. (Corresp.) Auch hier freuen sich die Entschiedenen, daß Sie dem Reformvercin Ihre Spalten öffneten, obwol auch dieses bei der jetzigen Richtung, welche die Gegenpartei gleichsam blindlings verfolgt, den Erfolg nicht wird sichern können. Wie weiland auf den Nabbinen Hofmann wird jetzt auf die Reformer losgeschlagen, ohne daß die Schläger es sich zugeben wollen, daß über kurz oder lang doch nur die Re« form übrig bleibt. — UebrigenS muß man bedauern, daß diese schöne Idee der Vorwurf der bloßen Negation, ohne irgend ein positives Element, das als Mittelpunkt der Vereinigung dienen könnte, mit Recht trifft. *) In dieser Beziehung hätte man die Reformfreunde auf den CatechiSmus des vr. Kley aufmerksam machen sollen; an ihm würde sie gleich eine Vorarbeit gehabt haben, die nicht nur in den Prinzipien mit ihnen einverstanden ist, sondern weiteren Reformen des Zeremoialgesetzes den Weg bahnt. Besonders möchte ich hier die Abschnitte 2, 5, 7 9 (in der ersten Hälfte) und 10 hervorheben. Ueberhaupt wäre *) Daß dieses nicht so sei, glauben wir in unfern Artikeln über den Reformverein (Jahrg. IV., Nr. 46 — 51) nachgewiesen zu haben. Red.