Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1844)
- Date
- 1844-05-05
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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144 es besser gewesen, wenn man im Voraus mindestens mit Einem Theologen sich verständigt hätte, um etwas Ganzes, Abgeschlossenes' in Bereitschaft zu haben, das sie den Harrenden vorlegen konnten. *) Die Geschichte des Tempels, d. h. also die Erfahrung beweist, wie man auf spätere allmählige Fortschritte nicht rechnen könne, ob schon die Nothwendigkeit Vorbehalten werden muß, da alle menschliche Institutionen von vorn herein unvollkommen sind. Einen peinlichen Eindruck hat Mannheimers Gutachten auf mich gemacht, der in seinem geistlichen Stolze nicht nur die Miene eines Papstes annimmt, sondern wahrscheinlich noch lieber das päpstliche Scepter führen möchte und es dann wahrscheinlich strenger als je ein jüdischer Rabbi führen würde. Mir seinem wirklichen Freunde, der ich ihn seit längerer Zeit in dieser Richtung zu meinem größten Bedauern sehe, kommen die wunderlichsten Gedanken dabei in den Sinn. Ist dies der Mann, der in Copenhagen selbst damit anfing, den Tag der gottesdienstlichen Versammlungen, also den Sabbat, auf den Mittwoch zu verlegen und den Gottesdienst selbst mit unbedecktem Haupte zu halten. Will er vielleicht durch seine strengen Grundsätze, zu denen er sich jetzt öffentlich bekennt, die Welt und sich selbst vergessen machen, wie leicht er es früher selbst mit solchen Dingen genommen? Will er dem Auslande gegenüber so streng erscheinen, weil er seiner eignen Gemeinde gegenüber desto toleranter ist und sein muß? Denn Ln Wien warlich ist die Beobachtung des Zeremonialgesctzes am wenigsten zu Hause, und ich habe noch nicht gehört, daß er gegen die Uebcrtreter auf gleiche Weise geeifert. Denn wem will er den willkürlichen Satz als Wahrheit aufbinden, daß Sabbat und Pesach, vor allem die Speisegesetze, nicht in demselben Werth wie die Beschneidung sind? Die Beschneidung hat nach europäischen und jetztzeitigen Begriffen (und darauf kommt es bei den Bestrebungen unsrer Zeit an, nicht nach den Begriffen des Iudenthums, das zugleich Ausdruck des orientalischen Begriffes ist) schon darum nicht den Werth eines religiösen Aktes, weil sie an dem Frauenzimmer nicht vollzogen werden kann, dem Satze aber }D fiTVIEE1 D'W durchaus keine Geltung gelassen werden darf, oder die Formel tibw muß bei den Reformen unsrer Zeit oben an gestellt werden. Hat Gott nach 1. B. M. 1. 26, 27. Sarah und Rebekka in seinem Ebenbilde geschaffen, so geht aus dieser Schriftstelle allein schon das Alternative hervor, daß entweder *) Das Unbegründete dieses Wunsches geht gleichfalls aus rmferey erwähnten Artikeln hervor. Red. solche kein Heiligungsmittel sind, ober baß die Frauenzimmer ihrer nicht zur Heiligung bedürfen. Fiat applicatio. — Für meine Beobachtungen in der Stille bereitet sich schon wieder neuer Stoff vor in der — Rabbinenversammlung. Wenn sie nur nicht der bairischen gleicht, oder noch ärgere Dinge zu Tage fördert. (Wir fürchten dieses bei den geachteten Namen mehrerer Theilnehmer nicht. Red.) Es verlohnte bald der Mühe, ein Blatt zu begründen, welches alle Mißgriffe, Widersprüche und falsche Ansichten, die sich geltend machen, zur Aufgabe sich stellt, eine sogenannte bittre, aber wahre Revue. O, wenn ich doch nur Einmal zufrieden mich zeigen könnte mit der Welt, mit mir selbst. Sie sehen ich bin ein wahrer Reformer; doch Gott ist mein Zeuge, daß ich nicht zerstören möchte, als was sich schon längst zerstört hat, und was man, nicht durch Glaubenseifer etwa, dem möchte ich es verzeihen, sondern durch moderne Kritik als unzerstörbar ausrecht zu erhalten sich bemüht. Großherzogthum Baden. Carlsruhe. Die hiesigen israel. Einwohner haben auch für den gegenwärtigen Landtag eine Bitte um bürgerliche Gleichstellung mit den christlichen Einwohnern des Landes der zweiten Kammer eingereicht. Sie stellen vertrauensvoll die Bitte: „Diese hohe Kammer wolle die hohe Staatsregicrung veranlassen, einen Gesetzentwurf, der die bürgerliche Gleichstellung unserer Glaugenoffen ausspricht, vorzulegen; eventuell, diese hohe Kammer wolle die hohe Staatsregicrung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die uns nachtheiligen Bestimmungen der neuen Gemeindeordnung abändert, veranlassen." (Mannh. Abdz.) Rußland und Polen. Von der poln. Grenze. (Schw. M.) Die vielbesprochene Ausweisung der Juden aus den russisch.polnischen Grenzbezirken und deren Uebersicdelung in das Innere deö Reiches wird, wie alle in dieser Hinsicht vorläufig von den Staatsbehörden ungeordneten Maßregeln audeuten, nach Ablauf der ihnen für den Verkauf ihrer Liegenschaften cingeraumten Frist unfehlbar stattfindcn. Dahin gehört namentlich die genaue Ermittelung der Zahl der jüdischen Familien, die das strenge Loos trifft, und die man beiläufig aus 30.000 angibt, die aber zusammen wol mehrere hunderrausend Köpfe — es heißt sogar eine halbe Million — stark sein dürften. Sodann ist man bereits zur Aufnahme und Abschätzung des Wcrthcs ihrer Liegenschaften geschritten, wofür ihnen von Staatswegen eine angemessene Entschädigung verabfolgt werden soll. Diese Aufnahme ist mit bedeutenden Kosten verknüpft, die vollkommen zwecklos aufgewendet werden würden, sollte von dem Vorhaben der Uebersicdelung wieder abgestanden werden. Endlich deutet auch noch darauf hin das unlängst vom kaiserlichen Reichsrathe abgegebene und vom Kaiser genehmigte Gutachten, das als Gesetz erschien, und wodurch dem Ausreißen der Juden an den Grenzen des Reichs ein Ziel zu setzen beabsichtigt wird. Druck undVerlag von F. Schuster in Hersfeld.