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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-05-05 · Heft 18 (5.5.1844) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 18 (5.5.1844)
Date
1844-05-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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141 ligiosirät durchdrungenen Mannes, der uns an den Sabbaten und Festtagen das Gotteswort lehre, der uns mit dem Wesen des reinen Judenthums bekannt mache, der durch begeisterte und begeisternde Rede unsere Herzen zu Gott erhebe und so unsere Andacht zu einer wahrhaft gottgefälligen gestalte. Viele Israeliten - Gemeinden Deutschlands, die vor wenigen Jahren noch wie wir die Entartung des Gottesdienstes zu beklagen hatten, haben durch Berufung öffentlicher Lehrer des Gotteswortes das unheilbar geglaubte Uebel glücklich beseitigt. Ihre Tempel, die früher an den Sabbaten verödet standen, sind jetzt mit Andächtigen jedes Alters und jedes Geschlechts gefüllt; die Allen verständlichen Worte der Belehrung und Ermahnung dringen in die Herzen der zur Andacht Versammelten, und ein Geist der Frömmigkeit und der Gottesfurcht ist die Frucht dieser Wirksamkeit ihrer Lehrer. Laßt uns dem Beispiel der Nachbargemeinden folgen, und wir werden uns bald gleich herrlicher Erfolge zu erfreuen haben. Wir besitzen ein Gotteshaus wie wenige Gemeinden; wir sind, dem Himmel sei Dank dafür, im Besitze der Mittel, um einen tüchtigen jüd. Theologen nach Verdienst zu besolden; wir zählen in unserer Gemeinde Männer von hoher Einsicht und Bildung, die bei der Wahl eines solchen Theologen die Erfordernisse der Wissenschaft und Religiosität in Einklang zu bringen verstehn: cs vereinigen sich so alle Bedingungen, welche unter dem Beistände des Höchsten die Anstellung eines öffentlichen Lehrers des Gotteswortes segensreich für uns und unsere Nachkommen machen können. Und so laßt uns denn, im gläubigen Vertrauen auf des Höchsten Gnade, das heilige Werk ungesäumt beginnen! Durch Unterzeichnung des Gegenwärtigen wollen wir bekunden, daß wir übereingekommen sind, für die baldige Berufung eines die oben angegebenen Eigenschaften besitzenden Mannes an unsere Synagoge auf die kürzeste und dem hohen Zwecke entsprechendste Weise thätig zu sein. Sobald die Anzahl von 50 Unterschriften erlangt ist, soll in einer General-Versammlung sofort zur Wahl eines Comite's geschritten werden, welches die zur Erreichung unseres Zweckes geeignetsten Maßregeln berathen und demnächst bei den betreffenden Behörden die nöthigen Anträge machen wird. Breslau, den 21. December 1837. Mehrere Stimmen aus der Gemeinde." *) Ich habe dieses Aktenstück, als die erste Kundgebung *) Vgl. die genannte Schrift S. 5 ff. von Seiten der Gemeinde zur Emancipation aus dem Schlendrian hier ausführlich mitgetheilt, und die Leser werden es mir gewiß Dank wissen, da in diesem Anfänge der ganze weitere Erfolg liegt. Die ersten Anreger dachten Anfangs blos an die Anstellung eines Predigers, ohne demselben eine rabbinische Stellung verleihen zu wollen; durch mancherlei Erfahrungen jedoch belehrt, scheuten sie sich, sich dieses Wortes zu bedienen und umschrieben es durch den Ausdruck: öffentlicher Lehrer des Gotteswortes. Der Aufruf fand großen Anklang in der Gemeinde, und statt der gewünschten Anzahl von 50 Unterschriften fanden sich bald 120 der ehrenwerthesten Gemeindcglieder, welche dem Unternehmen sich anschlossen, darunter auch neun aus den fünfzehn Mitgliedern des Ober-Vorsteher-Collegiums. „Es ward daher am 28. Januar 1838 nach eingeholter polizeilicher Erlaubniß eine General - Versammlung gehalten, und von derselben ein Cornit« gewählt, mit der Bestimmung, beim Ober-Vorsteher-Collegium die Anstellung eines Gemeinderedners für die vom gegenwärtigen Rabbinats- Collegium schlechterdings nicht auszuwirkenden Religionsvorträge in Antrag zu bringen und den Vorstand zugleich zu ermächtigen, wenn er es nöthig fände, die Besoldung des anzustellenden Gemeinde-Beamten durch verhältnißmäßige Erhöhung der jährlichen Beiträge der 120 allein zu bewirken." *) Ware Herr Tiktin damals zur Einsicht über seine Stellung und über seine Pflichten gegen die Gesammtgenreinde gelangt, er hätte den sich gegen ihn erhebenden Sturm beschwören können. Hätte er nämlich Bereitwilligkeit gezeigt, dem Wunsche eines so zahlreichen und achtbaren Theils der Gemeinde entgegen zu kommen, hätte man vermuthen dürfen, er werde gegen die Anstellung eines Predigers, unter welchem Namen dies auch hatte geschehen mögen, nicht intriguiren, so wäre man lediglich dabei geblieben, der neu Herbeigerufene hätte keinen Sitz im Rabbinats-Collegium erhalten, ja er wäre demselben untergeordnet worden, die meisten Bewerber um eine solche Stelle hatten sich zurückgezogen, der Einfluß Tiktin's wäre durch seine Fügsamkeit gestiegen, der Einfluß des neuen Predigers aber innerhalb sehr enger Grenzen verblieben. Ob dies der geistigen und religiösen Entwickelung zum Heile gereicht haben würde, mag ich hier nicht untersuchen, ich glaube es nicht; vom Stand- *) Vgl. die genannte Schrift S. 7. Auch für die folgen, den Thatsachen ist die mehrfach angeführte Schrift Quelle.

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