Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 15 (14.4.1844)
- Date
- 1844-04-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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wackere Holdheim drucken läßt, so auch mit vielem Interesse Auszüge aus dessen Schrift „die Autonomie der Rabbinen" gelesen und Sie werden mir schon erlauben, eine Bedenklichkeit zu äußern*), die gerade gegen den Hauptgedanken sich mir aufgedrungen, und die für unsere Zeit von großer Wichtigkeit ist, uemlich die Eintheilung zwischen yp"ipn rOIH und ppn fCin Hr. Holdheim meint, die Eintheilung sei logisch unrichtig, und darum sei es mit ihr nicht ernst gemeint. Um nicht zu weitläufig zu werden, will ich dessen Gründe nicht wiederholen, die in Nr. 2 Ihrer Zeitschrift zu lesen sind. Allein mir scheint sie logisch ganz richtig, sobald man nur die Religionsgesetze vom rabbinischen Standpunkte aus beurtheilt. Das jüdische Rcligionsgesetz enthält positive Gebote oder Ceremonialgesctze, die nicht als HIKE der Mensch als Mensch zu beobachten hat, sondern der Jsraelite als Träger der Offenbarung, als das Volk des Bundes, als Mitglieder einer von allen Völkern abgesonderten Gemeinschaft. **) Diese Absonderung liegt zunächst im Berufe, in Israels Bestimmung, Träger der Offenbarung, Bundesvolk, Priestervolk zu sein. Um diesem Berufe zu leben, und ihn zu erfüllen, sollte dieses besondere Volk auch in einem besonderen Lande, demnach evipso als ein besonderer Staat neben andern Völkern bestehen. Das Volk sollte ein heiliges, gottgcweihtes sein, und das Land ebenfalls einhelliges. Dieses zu sein gab Gott die absondernden Gesetze. Zerfallen sie demnach nicht von selbst in 2 Klassen: 1) Volks- (oder Personen-) Gesetze; 2) Landesgesetze oder: „solche, deren Grund zur Verpflichtung lediglich in der Person (^) liegt, ein Sohn Israels (^"12" ’OZ) zu fein und 2) solche, deren Grund zur Verpflichtung in dem bcsondern Lande liegt. Herr H. meint j/p-jp und rpj könne nur das Objekt der Pflicht bezeichnen, denn das Subjekt sei und könne allemal nur ein Mensch sein. Ware dieses wahr, so wäre freilich nicht zu leugnen, daß viele, die zu plT! ri-lPi gehören sollen, nicht in diese Sphäre passen, „daß viele in der Mitte liegen, die weder zu dem einen noch zu dem *) Uns erscheint die Bedenklichkeit nicht gerechtfertigt, und die Beobachtung besonderer Gesetze Seitens des Israeliten als Trägers der Offenbarung, jedes innern Grundes zu ermangeln. Doch überlassen wir die ausführliche Widerlegung Hrn. Holdhcim selbst, und machen einstweilen unsre Leser auf eine dcßfallsige Correspondenz in der nächsten Nummer aufmerksam. Ned. **) Wir brauchen nicht zu bemerken, daß der Zweck dieser Absonderung — nach deutlichen Aussprüchen in der heiligen Schrift — ein rein ethischer, die Wolfahrt des ganzen Menschengeschlechtes bezweckender ist; doch die physische nur Mittel war und wegfällt, sobald die Landesabsonderung aufhörte. Corresp. andern gehören". Allein gerade hierin irrt Hr. H., daß er zum Objekte macht, was nicht eigentlich das Subjekt der Ausübung, aber der Verpflichtung ist. Der Jsraelite als solcher soll dieses thun, entweder weil er Jsraelite ist, ein Nachkomme und Bundesgenosse dieses Stammes, seiner Geschichte und seiner Bestimmung angehörend, oder im^israelitischen Lande wohnt. Daß mit diesem Wohnen alles auf Staat und Tempel Bezügliche verknüpft ist, daß j;p-]p nicht bloß die aus den Boden bezüglichen, sondern auch die ohne diesen nicht möglichen Institutionen involvire, die von Tempel und Staat, versteht stch von selbst. Eine andere Frage ist die. wer ist 'pn'n und wer ist T! Auf diese wollen wir für jetzt nicht eingehen, auch kann und soll hier nicht in Betracht kommen, inwiefern die Folgerungen differiren. Diese können und dürfen bei der Untersuchung gar nicht in Anschlag gebracht werden. Weder biblische noch talmudischc Stellen dürfen wir — wenn wir anders, wie die Heiligkeit des Gegenstandes es erfordert, gewissenhaft und pflichtmäßig verfahren wollen — so auSzulegen und zu erklären suchen, wie cs nach unfern philosophischen Ansichten oder den zeitlichen Bestrebungen paßt. Tie Wahrheit muß uns über Alles gehen. Ist das Resultat ein Wahres, so dürfen uns scheinbare Widersprüche nicht schrecken. Diese lassen sich entweder heben, oder das Resultat, die herrschende Ansicht ist unwahr und freudig müssen wir davon ablassen. Bei ruhiger Prüfung wird jeder zugestehen müssen, daß die obige Eintheilung festen Grund und Boden habe. Das Weitere ein anderes Mal. Freie Städte. Frankfurt a. M. (Corresp.) Hr. Stein ist wirtlich hier angekommen um sich in Pflichten nehmen zu lassen, und Lorkehrungen wegen seines demnächst zu erfolgenden gänzlichen Ueberzugs hierher zu treffen. Er wird hier es sehr gut haben, wenn er seine Stellung nicht verkennt, und sich allein an die ihm obliegenden Verrichtungen halt, im übrigen alle Welt ungeschoren läßt; ein guter Rabbine muß, bei uns zum wenigsten, wie eine gute Frau, nicht von sich reden machen. Er kann sich in dieser Beziehung den alten Trier zum Muster nehmen, der ohne die Aufhetzereien einiger bekannten Intriganten fünf gerade sein ließe, und dessen Altersschwäche nur zu unüberlegten Schritten mißbraucht wird. Einiges Verschulden mag auch haben, daß er vor nicht langer Zeit einen ansehnlichen Treffer in der hiesigen Lotterie gehabt, der seinen sonst guten Verstand und richtigen Takt etwas getrübt haben mag. Sollte hingegen Hr. Stein dem einen oder andern zu Gefallen etwas vornehmen wollen, so kömmt er in schwierige und mißliche Verhältnisse, da er recht eigentlich als juste Milieu betrachtet wird, nnd diese Position, welche ihm vor-