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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-03-31 · Heft 13 (31.3.1844) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 13 (31.3.1844)
Date
1844-03-31
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Woher weiß — frägt S. an einer anderen Stelle — „Bauer, daß die Juden noch nicht wußten, daß Gesetze aus der Natur der Verhältnisse genommen werden und als die innern, natürlichen Gesetze dieser Verhältnisse gelten?" Zugegeben, daß der in keiner Gesammtheit zu denken gewohnte und befähigte Pöbel von der inneren Nothwendigkeit der Gesetze etwas weiß; aber das Volk im edleren Sinn des Wortes; aber die Repräsentanten des Volkes, o die wußten allerdings, daß die im Namen Gottes gegebenen „Gesetze" aus der Natur der Verhältnisse genommen sind; sie ließen sich selbst von Mose kein Gesetz aufzwingen, dessen Grund sie nicht kannten und begriffen: das Volk-dachte und Mose mußte ihm Rede und Antwort geben. Bauer lese doch nur nach, was Num. Cap. 9, Vers 6 — 8; Cap. 16, V. 1 — 3. V. 12 - 14; Cap. 17, V. 27; Cap. 18, V. 1 — 5; Cap. 27, V. 1 — 5; Cap. 36, B. 1 — 12 geschrieben und erzählt ist. Da wird es sich denn Herausstellen, daß sich gegen Gesetze, die nicht aus der Natur der Verhältnisse genommen waren, oder denselben nichr entsprechend schienen, Stimmen erhoben haben, Stimmen aus dem denkenden, reflectirenden Volke, und die genugsam davon zeugen, daß sich die Juden „über das, was bei ihnen Gesetz hieß" allerdings „Rechenschaft gaben." In dem Kapitel über die Stellung des Juden im christlichen Staate verräth leider unser sonst so klar schauende Verfasser daß er nicht tief genug in Bauers Ansicht vom Christenthum und Staat cingegangen, da er in dem, was B. und der Staat an sich und die Evangelien nach ihrer kritischen Auffassung sind, einen Widerspruch finden will. Aus der Seele ist uns hingegen folgende Stelle geschrieben, womit S. der von B. behaupteten Härte und thierischen Rohheit des mosaischen Gesetzes begegnet, und gern schließen wir daher mit ihr unsere Mittheilung aus des Verfassers beredeter Schrift: „Das mosaische Gesetz - leidenschaftlich? Harte? Thierische Roheit? Das Mosaische Gesetz, das gegen Arme und Unglückliche in jedem Volke Milde und Unterstützung zur Pflicht macht (Lev. 25; 35-38), das gegen Dienstboten und Sclaven Wolwollen und Menschlichkeit zum Gesetze macht, (Exod. 21; 20. 26. 27, Deut. 21; 10—14), das gegen vernunftlose Geschöpfe Schonung und Mitleid gebietet, (Lev. 22; 28. Deut. 22; 6 — 7. Das. 25; 4) ja, das sogar gegen die fühl- und leblose Natur zarte Rücksichten empfiehlt, (Deut. 20; 19) dieses Gesetz — auf Liebe und Gerechtigkeit basirt, soll von Leidenschaftlichkeit, Härte, thierischer Rohheit beseelt sein?" Hierauf wird folgende Aeußerung aus Herders „Geist der hebräischen Poesie" angeführt: „Das Gottesregiment, das so oft verspottet worden — ich wollte, daß nach der Stufe unsrer Cultur wir es alle haben könnten; denn es ist gerade, was alle Menschen wünschen, worauf alleWeisen gearbeitet haben, und was Moses allein und so früh schon auszuführen das Herz hatte, nemlich — daß das Gesetz herrsche und kein Gesetzgeber; daß eine freie Nation es frei annehme und willig befolge; daß eine unsichtbare, vernünftige, wolt hakige Macht uns lenke, und nicht betten und Bande. Dies war die Idee Moses, und ich wüßte nicht, ob es eine reinere, höhere gäbe? Leider aber kam er mit ihr und mit allen Anstalten, die er darauf gründete, drei, vier Jahrtausende zu früh; ja vielleicht wird auch nach sechs Jahrtausenden ein anderer Mose noch zu früh erscheinen. " (Fortsetzung folgt.) Geschichte des Tages. Frankfurt a. M. (Corresp.) Tie in einigen Blättern von Zeit zu Zeit erscheinenden Berichte über hiesige Verhältnisse rühren von jener Seite her, die thcils alles durch die verzerrende Brille des Talmudismus betrachtet, thcils durch die Täuschungs« künste der Heuchelei vorsätzlich entstellt, und von welcher daher keine unbefangene, nur der Wahrhcic huldigende, Darstellung zu erwarten ist. Es dürste demnach an der Zeit sein, in diesen Blattern, die mit Offenheit und Entschiedenheit die Wahrheit vertreten, eine, von allem Parteigeift freie Schilderung der hie. sigcn israel. Zustände zu liefern. Wir beginnen mit dem Materiellen. Frankfurt ist eine reiche Stadt; die israelitische Gemeinde zählt daher, trotz der nicht zu verkennenden Abnahme der Erwerbsquellen, viele wolhabende und reiche Häuser unter ihren Gliedern, wenn sie auch — Rothschild abgerechnet — in dieser Beziehung weit hinter den christlichen Gemeinden zurücksteht. Unter diesen ist der Rcichthum ein, großentheils von den Vorfahren ererbter und festbcgründeter; der Grundbesitz ist fast ganz in ihren Händen; der Handwerksstand erfreut sich im Allgemeinen eines großen WolstandeS, und die zahlreichen, zum Theil sehr einträglichen öffentlichen Aemrer sin»

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