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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-03-17 · Heft 11 (17.3.1844) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 11 (17.3.1844)
Date
1844-03-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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8V haben mit den trübseligsten Aussichten auf die Zukunft, daß selbst in den Städten Viele, welche keinen Grundbesitz haben, entweder schon ausgewandert sind oder sich zur Auswanderung oder Ueberfiedluvg rüsten. Die mittlere Klasse, wozu die Schenkenpächter zu rechnen sind, kommen durch die Auswanderung zum Bettelstäbe, da in ihren neuen Wohnsitzen jene Vermittelungen ihrer Existenz nicht leicht zu finden sind, aber selbst die Neichen werden, wie ich brieflich aus Radziwilow erfahre, durch eine strenge Ausführung des Ukascs in ihrer Existenz bedroht. Doch ich kehre zu den mildernden Zusätzen zurück, die, beiläufig gesagt, den besten Beweis liefern, wie die in der Journalistik herumschlcichenden Russenfrcunde ex officio im Unrechte waren, als sie Rußland zu Dank auch diesen harten Ukas vertheidigten. Das Ministerium selbst hat anerkannt, daß jener für die Juden Rußlands verhängnißvolle Ukas hart sei, und der geschichtliche Verlauf des Ukases beweist zur Genüge, von welcher Seite diese Tragödie ausgegangeu. In Petersburg besteht seit vielen Jahren ein sogenanntes Hebräer-Comite, dessen Mitglieder nur zur griechischen Kirche übergegangene Juden sein dürfen, und das über Angelegenheiten der Hebräer Gutachten und Vorschläge an das Ministercomit« zu bringen hat, von wo sie an den Kaiser gelangen. Dieses Comitv von getauften Juden, dessen Mitglieder, theils Lurch einen anerzogenen verwerflichen Character, theils um den neuen Glauben recht bezeichnend hervorzukehren, immer und immer einen Judenhaß repräsentiren, hat schon seit langer Zeit seine Vorschläge und Gutachten zur Förderung dieser herben Maßregel dem Minlstercomito übergeben, und nach langer Zögerung hat dasselbe endlich diese Vorschläge unterm 6. April v. I. an Len Kaiser befördert. Am 20. April erfolgte der Ukas des Kaisers. Dieser wurde dann dem ersten Departement des dirigiren- Leu Senats übergeben, um über die Mittel zur Erfüllung desselben zu bcrathen, und zu derselben Zeit übergab auch der Justizminister, der wirkliche Geheimrath Graf v. Panin, angeblich in Folge einiger entstandenen Schwierigkeiten, einen Bericht an das Ministercomitö zur genauen Erörterung über einige Punkte. Aus diesen Bericht hatte die Stimmung, der Oeffentlichkeit einen bedeutenden Einfluß. In Folge dieses Schrittes des Herrn von Panin hat nun der Kaiser die eigentliche Berathung des Senats weniger beachtet, sondern vielmehr befohlen, daß die Minister LeS Innern und der Finanzen, nach gepflogener Berathung mit den betreffenden Generalgouverneurs, ihm einen allgemeinen Beschluß vorlegen sollen, um daraus zu erfahren, „mit welchen Linderungen man die Härte der vorgeschriebenen Maßregel vermindern könne", wie die Worte lauten. Nach einer hierauf erfolgten Uebereinstimmung sind folgende sechs Milderungen von Seiten des Kaisers als Zusätze zu jenem bekannten Mas erschienen: 1) die Frist zum Verkaufe der steinernen Häuser, außer der früher bewilligten noch um 2 Jahre zu verlängern, also im Ganzen 4 Jahre; 2) zum Verkaufe der hölzernen noch ein Jahr zu bewilligen; 3) die Überzusiedelnden auf 5 Jahre von allen (direkten) Steuern, außer dem Zolle, zu befreien; 4) über die Besitzer bedeutender Fabriken und Manufacturen ein Verzeichniß zu allerhöchsteigner Bestimmung wie mit ihnen zu verfahren sei, vorzulegen; 5) Diejenigen, welche in Städten und Marktflecken sich niederlaßen, mit Kronholz zum Aufbau nach der gewöhnlichen Proportion zu versehen; 6) Sr. kaiserl. Maj. ein Verzeichniß der steinernen Häuser in den Marktplätzen mit einer Beschreibung derselben und ihres jetzigen Standes vorzulegen. Indem der Kaiser unter diese Zusätze geschrieben, daß damit diese Angelegenheit für beendigt anzusehe» sei, hat der Minister des Innern und wirkliche Geheimrath v. Pierowski, der durch seine Bemühungen in Betreff der Entfernung der Bestechlichkeit der Beamten hin» länglich bekannt ist, das erwähnte Resultat den Gouverneuren der betreffenden Provinzen sofort mitgetheilt, mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß diese Zusätze augenblicklich und ohne Anfschub beachtet werden sollen." Frankreich. A (Aus dem Elsaß.) Hr. Martin, Advokat zu Straßburg, hat dem Kassationshof ein meisterhaftes Memoire gegen den Eid inor« judaico, in sofern solcher nicht in dieser Form erbeten wird, eingercicht. Es wird in diesem ausgezeichneten Aktenstücke dargethan, wie der sogenannte Judencid ebenso unmoralisch als verfaßungswidrig sei. Die „Arch. israelites« geben den vollständigen Text dieser merkwürdigen Eingabe. Das „Journal de la liberte religieuse« bespricht das bekannte Zerwürsniß zwischen Hrn. Janrigny und Hrn. v. Ratti- Menton, dem berüchtigten Anstifter der Mordscenen von Damaskus, und bemerkt hierbei, es sei noch ein Glück für Hrn. v. Jancigny, daß ihn Hr v. Ratti- Menton blos für einen Amalekiten erklärt; denn hielte er ihn unglücklicherweise für einen Juden, so würde er ihn unfehlbar haben arretiren und nach chinesischem Gerichtsgebrauch spießen lassen. — Das französische Ministerium scheint Geschmack daran zu finden, Hrn. R.-M. nach und nach in alle Länder der Welt als Consul zu schicken, um seine Schmach unter allen Nationen zu verbreiten. In Straßburg empfindet man längst den Mangel an einer Schule für junge Mädchen israel. Konfession, und der dortige israelitische Vorstand wendete sich deshalb an den Munizipalrath, um dessen Beihülfe zur Gründung einer solchen Anstalt zu erlangen. Der Magistrat erklärte sich daraus mit dem Vor-

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