Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1844)
- Date
- 1844-03-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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84 die Einwürfe unserer Feinde Niederschlagen, unsere innere und äußere Emancipation zur einzig-möglichen, zur einzig bleibenden und ruhmvollen Verwirklichung bringen können: daß der Talmud weder in dogmatischer, noch in praktischer Hinsicht irgend eine Mtttotität für uns habe. Geschichte beS XageS. Freie Städte. H (Frankfurt a. M. im Febr.) fCorrefp.j Ich theile Ihnen nachstehend den die Beschneidungsfrage entscheidenden Rathsbeschluß mit; da derselbe auf die von derselben Behörde ergangene Verfügung in Betreff der Protestation des Rabbincn Trier gegen die Wahl Stein's zum zweiten Rabbinen Bezug nimmt, so lasse ich denselben zum besseren Verständniß vorhergehen. Auszug aus dem Protokoll des grossen Raths der freien Stadt Frankfurt. Nr. 1324. Frankfurt, 28. Dezember 1843. Auf Bericht des Herrn Senats-Commissär für die israelitischen Gemeinde-Angelegenheiteu de pr. 22. d. M., Protestation des Rabbinen S. A. Trier gegen die Wahl des L. Stein zum zweiten Rabbinen der hies. israel. Gemeinde betreffend: 1. Es ist der Rabbine Trier in Betreff der Wahl eines neuen Rabbinen für seine Gemeinde auf die Vorschriften des Regulativs lediglich zu verweisen. 2. Hat sich derselbe in Zukunft in Angelegenheiten, welche die israelitische Gemeinde betreffen, vordersamst an den Vorstand zu wenden. Zur Beglaubigung: (gcz.) vr. Müller, ll. Auszug aus dem Protokoll des großen Raths der freien Stadt Frankfurt. Nr. 158. Frankfurt a. M., 13. Febr. 1844. Auf Bericht des Herrn Commissarius für die israelitischen Gemeinde-Angelegenheiten de pr. 9. d., die Eingabe des Nabbinen S. Trier in Betreff der Beschneidung israelitscher Knaben betreffend: 1. Es ist dem Rabbinen Trier auf seine Eingaben vom 4. Aug., 15. Sept. und 31. Oct. 1843 zu eröffnen, daß es der Senat zwar bedauere, wenn einzelne Mitglieder der israelitischen Gemeinde keinen Anstand nehmen, ihren Glaubensgenossen einen Anstoß zu geben, daß sich derselbe jedoch nicht veranlaßt sehen könne, die Wirkungen einer solchen Nichtachtung in der von dem Rabbinen Trier angegebenen Weise zu bestimmen. 2. Ist der Rabbine Trier auf das Membrum 2 des SenatSbefchluffes vom 28. Dezember v. I. wiederholt aufmerksam zu machen. Zur Beglaubigung: (gez.) vr. Müller. Die orthodoxe Partei, deren Vertreter und Werkzeug Herr Trier ist, hat nunmehr, wenigstens vorerst, die Waffen niedergclegt und jeden Versuch einer etwaigen Remonstration bei dem Senat — oder gar, wie die „Neue Hamburger Zeitung" irrig berichtet worden, einer Beschwerdeführung bei dem Bundestage — völlig aufgegeben. Böhmen. (Prag im Febr.) fCorresp.j Wie sehr die Macht wolgeordneter Töne geeignet ist, die Seele zu sanften und erhebenden Gefühlen anzuregen, bezeugt die Geschichte aller Volker zu allen Zeiten. Schon zur Zeit der Stistshütte, in der Wüste, wo noch keine bestimmten Gebetformen verfaßt waren, wo jeder Anbetende nach seiner inneren Stimmung sein Herz vor Gott ausschüttete, war Posaunenklang bei jedem Opfer (dem einzigen öffentlichen Gottesdienste) von Moses angeordnet. Welchen Aufwand und welche Sorgfalt die Könige David und Salomon für Gesang und Spiel beim Tempeldienst verwendeten, bezeugen die Geschichtsbücher der h. Schrift. Mit Begeisterung schließt der königliche Dichter seine gottgeweihten Gesänge: Lobet Gott in seinem Heiligthume, lobt ihn mit Posaunenklang, lobt ihn mit Leyer und Harfe, lobt ihn mit Pauke und Reigen und Saktenspiel und Flöten, lobt ihn mit hellem Zimbelklang, alles, was Odem hat, lobe den Herrn. Dieses berücksichtigten jene würdigen Männer, welche in Hamburg zur Herstellung eines würdigen, verständlichen und erhebenden Gottesdienstes zusammentraten, indem sie ihre gedichteten Lieder durch ausgezeichnete Tonsetzer in Musik bringen und durch ein Sängerchor mit Begleitung der Orgel an geheiligten Orten ausführen ließen. Zwei vortrefflichen Kanzelrednern ward daneben die schöne Ausgabe, durch öffentliche Vorträge den Verstand des gemeinen Mannes zu erleuchten, um dadurch sein Hez für edle Gefühle empfänglich zu machen. Dieses Beispiel fand in und außerhalb Deutschlands in <rößeren und kleineren Gemeinden Nachahmung. Auch in untrer Gemeinde blieb es nicht ganz unbenutzt. Männer von Eifluß erwarben den Besitz einer, ihres Alterthums wegen ehrwürkgen Synagoge, um solche zu einem gothischen Tempel umzugestlten; man berief einen vortheilhaft bekannten Meister, bildete ekrSän-