Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 10 (10.3.1844)
- Date
- 1844-03-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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99 besitze, wogegen wieder die »Archiv. Isr.« an das WfO NkID' V\T\2 erinnern. — Wir fühlen uns aber veranlaßt, Lei dieser nemlichen Gelegenheit daran zu erinnern, daß es heutzutage weder einen Jephtah noch einen Samuel gibt, mit andern Worten, daß in der Synagoge seit dem Aushören der Ordination keinerlei religiöse Autorität existirt, daß bei uns der Rabbine nicht mehr und nicht weniger als ein Rathgeber in Religionssachen ist, dessen Ausspruche das Gutachten jedes andern Sachverständigen durchaus gleichzuachten ist. Das Judenthum ist ein Be kennt« iß (confessio), keine Kirche (ecclesia). Letztere ist ein gesellschaftlicher Verband, der seine Statuten und auch sein Oberhaupt hat, Ersteres ist blos ein Verhältniß des innern Menschen zu Gott, das keiner menschlichen Beaufsichtigung oder Kontrolle unterliegt. Wenn daher z. B. der Rabbine zu Aschaffenburg, Hr. Neuburger, sich vor einiger Zeit beigehen ließ, einen dortigen israelitischen Bürger, Hrn. T. wegen Entweihung des Sabbaths sammt seiner Frau und seinem Gesinde, förmlich und öffentlich zu exkommuniziren, so ist dieser im Judenthum unerhörte Fall nicht allein dem milden und versöhnlichen Geiste unseres Jahrhunderts zuwider, sondern dieses Verfahren involvirt auch zugleich eine brutale Ueberschreitung der rabbinischen Besugniß vom Standpunkte der Synagoge aus. Daß die bairische Regierung die Exkommunikation bestätigte, rührt lediglich daher, daß sie die Sache von ihrem, d. h. vom römisch-katholischen Gesichtspunkte aus betrachtete. — Daß aber Hr. Neuburger Hrn. T. auch noch jetzt im Banne beläßt, nachdem Letzterer zu wiederholtenmalen sich erboten, künftig die Sabbathentweihung (öffentliches Verkaufen am Sabbath) zu unterlassen, wenn man die gegen ihn ergangene Maßregel wieder ausheben wolle — das können und wollen wir auf blos einseitige Aussagen hin nicht glauben, und es wäre zu wünschen, daß Hr. Neuburger selbst oder sonst irgend ein Wolunterrichteter über diese Thatsach» dem Publicum einen öffentlichen Bericht erstattete. Statistisches. (Breslau, im Febr.) sEorresp. Rach der im Decbr.v.I. geschehenen Aufnahme der statistischen Tabellen hat sich eine Einwohnerzahl von 103,282 Seelen ergeben, darunter 6349 Juden. Getraut wurden; 654 Paar erangelischer^ 264 „ katholischer ' Confesfion. 17 n jüdischer ' Geboren 1968 evangelischer- 1195 katholischer? Confesfion. 202 jüdischer * Gestorben 2412 evangelischer^ 1297 katholischer > Confesfion. 171 jüdischer; Unter den in der jüdischen Gemeinde Geborenen war nur ei» uneheliches Kind. (Aus Göttingen.) sLiterärischeS.j Im zweiten Theil der Bihliotheque des chartes 1840 — 1841) finden sich Auszüge aus einer Chronik der Abtei Maillerais im Bas-Poitou, welche eine für die Geschichte der Juden im 13. Jahrhundert nicht uninteressante Notiz enthalten. Es wird nemlich dort erzählt, daß die Kreuzfahrer zwischen dem 30. März und 24. Juni deS Jahres 1236 die Juden in Poitou ermordeten. Viele Kreuzfahrer versammelten sich um Niort, einer Stadt in dem jetzige» Departement de deux Sevres um di» darin wohnenden Juden zu ermorden, diese aber schlossen sich in das Castell der Staht ein, und vertheidigten sich so mannhaft, daß die Bluthunde mit leeren Händen abziehen mußten. Bezeichnend für das Wesen der frommen Kreuzfahrer ist der Zug, daß sie, wie die Chronik ausführlich erzählt, im Aerger über ihre getäuschten Hoffnungen beschlossen, sich an der christlichen Abtei Maillerais schadlos zu halten, die auch wirklich von ihnen belagert und erst nach großer Gefahr wieder befreit wurde. Der Text heißt: Anno ah incarnatione salvatoris nostri MCCXXXVI inter Dominicae resurectionis et sancti Johannis Baptistae] solenv» nitates fuit occisio judaeorum a crucesignatis facta. Multi autcm crucesignati circa Niortum fuerunt de diversis partibus congregati ut judaeos occiderent de Niorto, sed eos habere non potuerunt quia Infra receptum regis ejusdem castri inclusi munierunt se et defenderunt, timentes suis pellibns, prout melius potuerunt. Dtterat«*. (Schluß von Nr. 9.) (4) Festpredigten zur 25jährigen Jubelfeier des nsuen israelitischen Tempelvereins am 17. u. 18. Dctbr. 1843 von Dr. N. Frankfurter und G. Salomo n. Zweite Auflage. Hamburg 1843. Verlag von Moritz Geber. Mit großer Bescheidenheit und zartem Takte äußert sich nun der Redner am Schluffe über die Bedeutung des Tages für ihn, als den Tag seines 25 jährigen Dienstjubiläums. „Ich habe" — sagt er — „bei unserer bisherigen Betrachtung eines Wanderers