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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-03-10 · Heft 10 (10.3.1844) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 10 (10.3.1844)
Date
1844-03-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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vom Eide und der Ehe — in den Mund gelegt. Bis jetzt nämlich, wo man wol von Seiten einer Unzahl Glaubensbrüder all' die gedachten und noch viele andere Satzungen nicht beobachtete, sie geheim und öffentlich übertrat, aber nicht den Muth hatte, zu erklären, daß man es aus freier Ueberzeugung, aus wahrer, wirklicher Gesinnung thue, konnten die Rabbinen wol schweigen, konnten mitleidig all' jene Israeliten als solche betrachten, die sich aus Leichtsinn, Bequemlichkeit, Sinnenlust, falscher Schaam vor dem Christen, oder durch die Nöthigung, welche der Verkehr mit demselben darbot, zur Uebertretung jener Satzungen verleiten ließen. Sie (die Herren Rabbinen nämlich) verloren dadurch nichts, denn die starr - rabbinische Parthei blieb die allein orthodoxe, fromme, berechtigte; jene hingegen waren die Leichtsinnigen, Fehlenden, Sündigenden, mußten diesen das Vorrecht, das Leben nach dem Gesetze, nach dem Judenthum, wie es sich im Talmud und den vier Schulchan - Aruch ausgeprägt, (ein anderes gab es ja noch nicht,) einraumen, daher auch sich gefallen lassen, daß dieses allein bei allen praktischen Fragen in Betracht kam, und z. B. ein Candidat, von dem man gehört, daß er eine Stunde nach dem Genüsse von Fleischbrühe, schon eine Tasse Kaffe mit Milch getrunken, für durchaus unfähig zur Bekleidung einer Rabbinen- oder Religionslehrerstelle erklärt wurde, mochte auch der größte Theil der Gemeinde. in welcher er angestellt werden sollte, dieses und noch Verpönteres thun. Da traten denn, das Unheilvolle eines solchen Zustandes einsehend, die Freunde einer wahren, entschiedenen, thatkräftigen Reform in Frankfurt a. M. zusammen, und schickten drei Artikel in die Welt, die ganz dazu geeignet waren, die Hunderte und Tausende von Glaubensbrüdern, welche in Handlung und Leben sich langst von allen in sich selbst — weil alles Lebens und aller Bedeutung für die Gegenwart ermangelnd — erstorbenen talmudisch - rabbinischen Satzungen losgesagt, nun auch selbstständig neben ihre starr - rabbinische Brüder zu stellen, ihnen gleiche Berechtigung, gleiches religiöses Ansehen mit diesen zu geben; und indem sie das förmliche Bekenntniß zu jenen drei Artikeln forderten, verbanden sie hiermit eine That, die den stärksten unzweideutigsten Beweis lieferte von dem Ernste ihrer Ueberzeugung, von der Entschiedenheit ihrer Gesinnung von ihrem vollen Erfüllt- und Durchdrungensein dessen, was sie ausgesprochen. So wenig nemlich die Beschneidungsangelegenheit in dem Zusammenhänge mit dem Reformverein steht, in welchen die steiforthodoxe Parthe! sie gebracht, und so gewiß und tatsächlich es auch ist, daß derjenige Familienvater in Frankfurt, welcher zuerst sich weigerte, an seinem Kinde diese Zeremonie vollziehen zu lassen, zur Zeit, wo er dieses that, noch gar nicht Mitglied des Vereins war, ja es noch gar nicht sein konnte, da dieser selbst sich noch nicht konstituiert hatte; so ist es doch auf der andern Seite mehr als wahrscheinlich, daß diejenigen Mitglieder des Vereins, welche die Beschneidung eben so als einen nationellen, klimatischen und darum nicht mehr verpflichtenden Destandtheil des Mosaismus ansehen, wie so viele ihrer Brüder andere noch viel wichtigere Vorschriften, gemeinschaftlich darin übereingekommen sind, diese Zeremonien vorkommendcn Falles nicht an an ihren Kindern ausführen zu lassen. Und dazu waren sie von ihrem Standpunkte aus nicht nur berechtigt, *) sondern sogar verpflichtet; denn nur durch eine That, welche bisher noch unerhört war, nur durch Lossagung von einer Zeremonie, an welcher diejenigen, die sich sonst über die allermeisten Ritualgesetze hinweggesetzt, doch noch mit einer gewissen Aengstlichkeit hingen, konnten die Freunde der Reform den sichtbaren und zweifelhaften Beweis ablegen, daß sie von dem, was sie bekannt und ausgesprochen, auch in ihrem tiefsten Innern erfüllt seien, nur dadurch vor aller Welt und ihrem eignen Gewissen das Zeugniß ablegen, daß eine wirkliche Ueberzeugung ihnen inwohne, daß sie daS Recht haben, eine Glaubensgemeinde im wahren Sinne des Wortes zu bilden. Und das ist es denn auch, was die 41 Rabbinen so allarmirt, sie aus ihrem langen Schlummer geweckt, und zu einem so zornvollen Gerichte verleitet hat. Sie konnten schweigen, so lange es nicht zu einem freien und förmlichen Bekenntniß gekommen, sie konnten selbst mit den Uebertretern ritueller Satzungen in freundlicher Verbindung leben, Besuche von ihnen empfangen, Geschenke von ihnen annehmen, ja sie noch mehr als ihre hyperorthodoxen Pflegbefohlenen auszeichnen; aber sie mußten ihnen den Krieg erklären, mit Bann und Fluch, und selbst bürgerlichem Tode sie bedrohen, sobald *) Was gegen Rieß er, der sich in gleichem Sinne aus sprach angeführt wurde, daß die jüdische Religionsgemeinde das Recht habe, denjenigen, welcher das Symbol des jüdischen Glaubens nicht anerkenne, auch nicht in ihre Mitte aufzunehmen, ist selbst nach rabbinischen Grundsätzen unhaltbar, da die Beschneidung nicht ein solches Zeichen iist, vielmehr man schon durch die Geburt in das Judenthum eintritt.

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