Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-03-10 · Heft 10 (10.3.1844) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 10 (10.3.1844)
Date
1844-03-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2566751-2566911-2566922--0876-2568594
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eia- Wochenschrift für -Le Kenntniis und Rekorm des Ittdenthums. RedigirL und herausgegeben von Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Nabblnen zu Stadt-Lengsfeld bei Eisenach. 9fr> IO. Sonntag, den IO. März 1844. V. Jahrgang. « e v e r b X i cf. Ausruf an alle Israeliten. — Geschichte des DageS: Frankfurt a. M. Gutachten der Nabbr'nen über den Neformvereirr und die Beschneiduna. Hannover. Bekanntmachung über das jüdische Synagogen-, Schul- und Armen-Wesen. Berlin. Das neue Judengesetz. Die Wahl eines Rabbinats-Assessors. Leipzig. Der Emanzipations-Verein. Vom Untermain. Verordnung wegen der Beschneidung, Unterstützungsverekn für Ackerbau und Handwerkslehrlinge. Preßburg. Das Bürgerrecht der Juden. Frankreich. Wahl der Juden zu Mairs und in die Akademie der Wissenschaften. Revision der Gebete. Statistisches. Göttingen. Literarisches. Literatur. Bekanntmachung. ßtufruf an alle ZsftatliUtt in und anßev Deutschland. Es ist euch, meine Glaubensbrüder! aus diesen Blättern bekannt geworden, was 41 Rabbinen gegen den Reformverein in Frankfurt a. M., wie gegen diejenigen Israeliten daselbst, welche die Zeremonie der Beschneidung nicht an ihren Söhnen wollen vollziehen lassen, gethan, wie sie die ersteren abwechselnd mit den Namen O'JQIQ (Abtrünnige), (Ketzer), cnsD (Gottes- und Offenbarungsläugner). -yoa ’D'TTö ims (Verächter des Glaubensbundes) belegt, und von den Letzteren behauptet haben, daß sie als gänzlich von jeder jüdischen Religionsgemeinde ausgeschlossen zu betrachten, und daher weder zur Eidesleistung, noch zur Ehe mit einerJüdin zuzulassen seien. Ihr habet euch nun gewiß gefragt: Was ist es, was die Rabbinen auf einmal aus ihrem Schlafe weckt? Haben sie doch schon 40 Jahre ruhig zugesehen, wie Hunderte in ihren Gemeinden noch viel wichtigere Gesetze als die Beschneidung, (denn diese als ein bloßes Gebot (N2'2 liW) muß nach rabbinifchen Grundsätzen jedem Verbot (n&yn N1? rosa) und zumal solchen, mit welchen rvo verbunden, nachstehen) übertreten, wie sie z. B. am Sabbath über eine halbe Stunde {crrb pn) gehen, an Ostern Lebkuchen im Hause behalten oder gar essen rwT *6), Fleisch mit Butter zubereitet genießen, (2Sr,2 ^2), ein Stückchen Hasen- oder Rehbraten nicht verschmähen (HNCts 'Tn rrrc TiD'x), sich den Bart rasiren &6), von einem Israeliten Zinsen nehmen (n'21), ein wollenes Kleid mit einem leinenen Faden genaht tragen, (73E*r!äO! wissen sie doch recht gut, daß das, was der Frankfurter Reformverein ausgesprochen, von hundert und tausenden Israeliten (zum Theil wol auch von den Herren Rabbinen selbst) geglaubt und angenommen wird! Ja das wissen sie wol, das ist ihnen keineswegs verborgen geblieben! Aber daß man es gewagt, sich auszusprechen, und das, was man ausgesprochen, durch die That zu bewähren, das hat die Herren aus ihrer Ruhe aufgeschreckt, hat ihnen wieder Ketzerflüche, ja, was noch mehr ist, ein bürgerliches Todesurtheil — denn das ist die Ausschließung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.