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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-02-25 · Heft 8 (25.2.1844) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 8 (25.2.1844)
Date
1844-02-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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60 ©Butter des Altares laust und keine Worte spart.« „Ist es nun nicht betrübend«, meint die Augsb. Postzeitung, ^solche Gegenstände, welche mit liebendem hinopferndem Fleiße gearbeitet und nur in Händen, die für deren Zwecke Begeisterung fühlen, befindlich sein sollten, einer gewinnsüchtigen Fabrikation und herzlosen Schacherei zufallen zu sehen?« Wir haben nichts gegen diesen Unmuth, aber ich meine, wir sollten unS solche Aeußerungen notiren, um bei Gelegenheit die Gegner an ihre früheren Tiraden erinnern zu können. — Daß bei uns Gewissensfreiheit kein leeres Wort, sondern Wahrheit ist, dafür kann ich Jhner^ einen faktischen Beleg mittheilen. Das Faktum ist freilich sehr uninteressant, aber das Princip, das in ihm Anerkennung findet, ist wichtig. Vor längerer Zeit schon war ein Mädchen aus N. im Nabbinats-Tistrikte K. zur katholischen Kirche übcrgegangen. Tie Taufe hatte das Mädchen weder sittlicher noch glücklicher gemacht, und so mochte sie in ihrem Frühlingsherbste sich nicht sonderlich wol mehr fühlen in dem Schooße der alleinseligmachenden Kirche. Sie wollte zum Zudenthume zurück. Auf Anfrage höheren Ortes wurde sowol bei der weltlichen als geistlichen Behörde der Rücktritt unbedingt gestattet. Er geschah, aber wie es scheint, hatte sie früher ihren Glauben so gut angebracht, daß sie auch für den jetzigen sich große Hoffnungen machte und nicht zufrieden, von der Gemeinde ernährt und mit allen Bedürfnissen versehen zu werden, wollte sie dem Hange des Müßiggangs sich ganz hingeben, und da dieses nicht möglich war, schien es der Schnellfüßigen besser, wenigstens auf einem leichteren Wege die Reise zum Himmel zu machen. Sie kehrte wieder zur katholischen Kirche zurück, wurde wieder ausgenommen, resp. nochmals in gehöriger Form ganz feierlich getauft. Wir hatten und haben keinen großen Verlust, aber die thatsächliche *) Anerkennung des Prineips ist jedenfalls ein Gewinn. Den 14. Jan. Unsere Kreisregierung beabsichtigt dem Vernehmen nach auch bei den Verehlichungen der Israeliten die bei den christlichen vorgeschriebene Proklamation einznfiihren. Sie hat sämmtlichen Rabbinen des Kreises hierüber gutachtliche Berichte abgefordert und, wie ich höre, sollen diese sämmtlich für die Einführung sich ausgesprochen haben. Ohne der Voreiligkeit beschuldigt zu werden, läßt sich wohl behaupten, daß es zu wünschen wäre, indem die Verhältnisse und Observanzen, welche das Bedürfnis früher nicht fühlbar macht, gegenwärtig ganz anders sind. Uebrigens werde ich Ihnen über den Verlauf weitere Nachricht geben. *) Theoretisch ist er längst außer Zweifel und in der Versaffung ausgesprochen, Beilage II. §, Sächsische Herzogtümer. Hildburghausen. Die Dorfzeitung enthält Folgendes: In Nr. 9 der DZ. d. I. wird Ausschluß gewünscht, wie Israeliten, die keinen israelitischen Neligionsgebrauch beobachten, also zu gar keiner Religion sich bekennen, in christlichen Staaten vor Gericht einen Eid ablegen können? Hierauf sei bemerkt: 1) Christen, die auch die Gebräuche ihrer Religion nie beobachten, z. B. nie zur Beichte oder zum Abendmahl gehen (und deren dürfte es doch manche geben) werden darum niemals von gerichtlichen oder promissorischen Eiden ausgeschlossen, 2) nach ausdrücklichen, jüdischen, durch den Talmud sanctionirten Begriffen ist ein jeder, der nur an den einigen, einzigen Gott glaubt, ein Jude, und wenn auch nicht als solcher geboren, dennoch von den Juden einem solchen gleich zu achten, 3) zu mehrerer Bekräftigung des Gesagten diene dem Anfrager das Verfahren der Rabbinen aller Zeiten, (die dann doch mindestens eben so gut, wie er, wissen dürften, was zu den Erfordernissen eines wahren Israeliten gehört) welche niemals, auch die öffentlichen Uebertreter des Ceremonialgesetzes von dem Eide ausgeschlossen. Königreich Hannover. (Hannover.) (Posaune.) Ueber die beabsichtigte Gründung eines Nationalvercins für die vollständige Emancipation der Juden in Deutschland können wir vorläufig folgende nähere Mittheilungen geben. Eine durch die berathende Versammlung erwählte Commission, bestehend aus den Herren Stadtrath Dusour-Feronee, Professor Carl Biedermann und Buchhändler Georg Wigand, hat unter Zuziehung der Herren Stadtrath v. Posern-Klett, Stadtverordneten Advoeaten Koch und De. Lippert, sämmtlich in Leipzig, und des De. W. Freund in Berlin, den Entwurf zu dem Statut des Nationalvereins ausgearbeüet. Diesem zufolge ist der Zweck des Vereins: eine vollständige bürgerlich-politische Gleichstellung und nationale Verschmelzung der israelitischen und christlichen Deutschen durch alle gesetzlich zulässigen und mit der Würde der Ausgabe verträglichen Mittel zu erwirken. Zur Erreichung dieses Zweckes wird der Verein sich in Petitionen an die Regierungen und Stände der verschiedenen deutschen Länder wenden, sich der Presse bedienen, um die öffentliche Meinung über die rechtlichen Verhältnisse und den sittlichen Zustand der Juden, so wie über die Verhältnisse des Judenthums zum Christenthum und zur deutschen Nationalität aufznklären, und Jrrthümer und Vorurteile in dieser Beziehung zu beseitigen. Wer diesen Zweck fördern helfen und einen jährlichen Geldbeitrag von mindestens 1 Thlr. zur Vereinskaffe liefern will, wird Mitglied des Vereins. Nur Mitglieder können an den im Mir.

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