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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-02-18 · Heft 7 (18.2.1844) · page 7

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 7 (18.2.1844)
Date
1844-02-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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55 gestellten oder Autoristrten über die wirklich vollzogene Beschneidung stattfinden kann". Bloß vr. Mannheimer, Seelsorger der israelitischen Gemeinde zu Wien, bemerkt, daß dort „die Registrirnng nur auf die erfolgte Anzeige von Seite des Beschneidcrs stattfinde". Aus der Einleitung des Herausgebers der Gutachten ist zwar zu ersehen, daß derselbe unterm 4. August v. I. unfern hohen Senat gebeten, zu verfügen, daß „kein Knabe jüdischer Eltern in den hiesigen israelitischen Gemeindeverband als jüdischer Glaubensgenosse und israelitischer Bürgerssohn ausgenommen werde, wenn an demselben der Act der Beschneidung nicht vollzogen worden sei"; bis jetzt scheint aber noch keine Entscheidung darüber erfolgt zu sein." Hierüber läßt sich nun die Mittheilung auö Frankfurt folgendermaßen aus: „Wenn irgend etwas geeignet ist, dem Neformverein neue Anhänger zu gewinnen und seinen Eifer zu erhöhen, so ist es die Art und Weise, wie sich 41 Rabbinen (eine ominöse Zahlt 40 — auf einen mehr oder weniger kömmt es nicht an — hatten sich vor 25 Jahren in gleicher Weise gegen den Hamburger Tempel erklärt und seine Theilnehmer mit denselben Epüheten belegt), an welche das hiesige Nabbinat sich gewendet, über denselben ausgesprochen. Wir halten uns an das Referat, welches ein, wie es scheint aus authentischer Quelle unterrichteter Correspondent der Angsb. Allg. Ztg. darüber gibt. Hiernach wird von den 41 die sogenannte Neusekte und ihre Anhänger abwechselnd als Abtrünnige (c’TIC)» Häretiker (E’SE)/ Gvttes- und Offenborungsläugner (ch£12), Verächter des Glaubensbundes ("VCS 'DTlö u. dgl. nt. bezeichnet, da sie nicht bloß die Fundamentalgesetze des Judenthnms, nämlich Beschneidung und Sabbathfeier, sowie die Tradition, sondern sogar die Göttlichkeit der Thora verwerfen und die Offenbarung Gottes an Moses überhaupt leugnen. Wir möchten nun die Herren vor Allem fragen, aus welchem Aktenstücke sie ihre Anklage schöpfend Dieses kann doch nur daS Programm des Neformvereins selbst sein. Bon der Sabbatfeier kömmt aber in demselben kein Wort vor, und von der Beschneidung wird nur gesagt, die gewöhnliche Meinung betrachte diesen Gebrauch bald als ein Institut von sacranrenkaler Bedeutung, welcher Begriff in dieser Art im Judenthum gar nicht vorhanden sek, bald auch (von christlicher Seite nämlich) als ein Symbol der besonderen Reinheit, welche die Juden sich zuschrieben, was eben so wenig dessen vormosaischer Entstehung zu Grunde liegen konnte. Heißt das die Beschneidung leugnen? Sind ja, wie aus jenem Artikel hervorgeht, mehrere der 41 selbst weit entfernt, jener Ceremonie eine sacramentalische Bedeutung beizulegenl Was die Tradition betrifft, so ist die Anklage eben so unbegründet, da der zweite Artikel in der Erklärung des Neformvereins bekanntlich nur von der Verwerfung des Talmuds als Autorität spricht. Dieses besagt aber nichts anderes, als waö bereits von dem frömmsten und ältesten Synagogenlehrern behauptet worden, wofür die jüdische Geschichte unzählige Belege liefert, und was namentlich in neuester Zeit die siebzehn rabbinischen Gutachten über die Breslauer Rabbinatssache nachgewiesen, daß es den Lehrern der spätem Zeit allerdings zustehc, über die Ansichten und Satzungen der Talmudistcn hinauszugchen, die selbst nicht daran dachten, sich eine bindende Autorität in dem Sinne beizulegen. An der Tradition aber in ihrer wahren Bedeutung, (wie solche ebenfalls die 17 Gutachten constatiren,) nämlich als die freie, zeitgemäße, lebendige Fortbildung des Gesetzes, als die Verwerfung des karaitischen Buchstabenglaubens wird wol kein helldenkendcr Israelit und eben so wenig die Frankfurter Reformfreunde jemals gczweifelt haben. Der ärgste Lorwurf endlich den die Herren den Letzteren machen, daß sie die Göttlichkeit der Thora, die Offenbarung Gottes an Mosis leugnen, widerlegt sich aber durch den wörtlichen Inhalt deS ersten Artikels, der von einer mosai« schen Religion spricht (wer aber die Offenbarung an Mosis leugnet, für den gibt es weder eine mosaische, noch christliche, noch mohamedanische Religion, sondern nur eine Lehre der Vernunft, eine philosophische Religion) und noch mehr durch die Worte in dem Programm: „Er (nämlich der Mosaismus) setzte die höchsten Wahrheiten in ihre Rechte ein, indem er ihnen einen göttlichen Ursvrung zusprach." ES ist erfreulich, daß unter den Herren selbst über die Bedeutung der Beschneidung keinerlei Uebereinstimmung herrscht, vielmehr einige üe nur als nationales Abzeichen (also jetzt von keiner Bedeutung mehr) betrachten; ebenso, daß nur fünf mit der Behauptung hervortreten, es könne der Dater zur Beschncidnng seines Sohnes gezwungen und hiezu die weltliche Behörde um Hülfe angegangen werden. Wie aber die Gutachten durchgängig erklärm können, daß ein Israelit, welcher die verbindliche Kraft des BeschneidungSgebotS leugnet und vorsätzlich die Beschneidung eines neugebornen gesunden Knaben auS dem Grunde unterläßt, weil er sie für unwesentlich zum Jsraelitenthum hält, als ein Ableugner deS göttlichen Gesetzes und Zerstörer des ewigen Bundes, als gänzlich aus dem israelitischen kirchlichen Verband herausgetreten angesehn werden müsse, ist ein. Räthsel, da selbst nach der Ansicht deS Talmuds (Kidufchin 23, 1 :c.) die Beschneidung zwar mehr als die übrigen Gebote, Grc rm>E) aber weniger als die Verbote (ntyjrn N*1? DISE) ist, ferner derjenige, welcher jenes Gebot Übertritt, nur als abtrünnig

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