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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-02-18 · Heft 7 (18.2.1844) · page 8

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 7 (18.2.1844)
Date
1844-02-18
Page
– (sequence 8)
Language
German
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56 für ein Gebot betrachtet wird <-„2 WS UH nfc'U^ TD1D nnN und wie Holdheim *) richtig hervorhebt, gewiß nur von dem Genüsse des Osterlammes (nDS p~ip) ausgeschlossen ist, darum aber nichts desto weniger den confessio- «ellen Charakter eines Israeliten besitzt und auf alle übrigen Neligionsgebote verpflichtet ist, wie er auch in der Mischnah Nedarim 31,6, genannt wird 'inw und die Gemara (Jebanoth 71) sogar von ihm sagt „12^"! b~\y Wß&h"* Die Herren müßten demnach bei ihrem Excommum'cationSurtheil nicht das Gebot der Beschneidung selbst, sondern «daß seine verbindende Kraft geleugnet, dasselbe vom Uebertretcr als für unwesentlich zum Jsraelitenthum gehalten wird", vor Augen gehabt haben. Dann trifft aber ihre Verurtheilung nicht nur denjenigen, welcher die verbindende Kraft der Beschneidung, sondern die irgend eines andern mosaischen (z. B. des Tragens eines wollenen Nockes in dem ein leinener Faden sich befindet 7jI2£*I£0 oder talmudischen Ritus, als für die heutige Zeit leugnet, oder auch nur in der Auslegung irgend einer biblischen Stelle von der im Talmud rezipirten abweicht, denn auf alle diejenigen haben nach talmudisch-rabbinischer Ansicht die Namen Kopher, Mumre, Min (p;n '-)D1D Anwendung, **) alle diejenigen sind nach den ausdrücklichen Bestimmungen der rabbiuischcn Codices zum Eide, zur Ehe mit einer Jüdin, auch zur Ablegung eines Zeugnisses (S. Choschen Hamischpot Kap. 34, §. 24) unzulässig. Dann seid ihr alle Ketzer, Abtrünnige, Religionsleugner ihr Spnagogenlehrcr von der ältesten Zeit an bis auf die neueste, ihr Seodpahs, Maimonides, Nachmanides ***) und viele andere, dann seid ihr es besonders, Rabbinen und Le-rer der neuern Zeit, ihr Geiger, Holdheim, Heß, Stein, Mannheimer, Cohn, Luzzato, Gutmann, Levp u. a., dann sind hunderte und tausende der deutschen Judenheit, dann ist der größte Theil der Frankfurter Gemeinde weder zum Eide, noch zum Zeugniß, noch zur Ehe mit einer Jüdin zulässig, ja dann ist es kein Jude, *) In seiner Schrift: «Ueber die Autonomie der Rabbinen." **) Die vorzüglichsten Stellen sind; roran 'n , , no , rtop , id rp / fy , ron / 22 E"n , n:p; Ys dhdo 'n , Yd , 'b ***) Seodpah versteht unter ^-,7, yy t-)p| Orangen oder Citrenen. Maimonides betrachtet die Opfer gegen die Ansicht des Talmuds als nur in der damaligen Zeit des Götzendienstes nothwendig; und Nachmanides bestreitet geradezu die vom Talmud behauptete Anzahl von 613 Gesetzen. der nicht mit den Talmudisten -h) glaubt, daß man gegen den Nichtisraeliten sich einen Betrug erlauben, oder den Juden, welcher geflissentlich irgend ein Nitualgesetz Übertritt, aus der Welt schaffen müßte. ff) Sehet ihr, so weit kommen wir, müssen wir konsequenterweise kommen, wenn wir bei Beurtheilung religiöser Fragen uns auf talmudischen Standpunkt stellen. DaS habt ihr Herren Mannheimer, Levp, Luzzato rc. nicht bedacht, sonst würdet ihr euch wol nicht jenem Berdammungsurtheil angeschlossen, wol nicht das Schwert gegen euer eignes Herz geführt haben. Wir fürchten daher nicht im Mindesten, daß unser aufgeklärter Senat sich irgend durch jene Gutachten bestimmen lassen werde, denn er müßte ja sonst geradezu das unfreie, unsittliche, meuchelmörderische *) Judenthum des starren Rabbinismus vertreten und für unsere Zeit einführen wollen. Aber Eines geben wir den sämmtlichen 41 zu bedenken; eines führen wir ihnen sammt und sonders zu Gcmüthe. Haben Sie denn nicht daran gedacht, daß dadurch, daß sie das System des Zwanges, wenn auch nur des mittelbaren, wie durch die Ausschließung vom Eide, der Ehe rc. in religiösen Angelegenheiten ejnsühren wollen, sie ein Gut gefährden, ja vernichten, auf welches alle unsere rechtlichen Ansprüche an den Staat, all unser und unserer Kinder Wohl gegründet ist: das hohe, heilige, unantastbare Gut der Gewissensfreiheit?-*) Haben Sie das überlegt? Nun, da sie es nicht gethan, erwarten wir von allen andcm erleuchteten und gesinnungsvollen Rabbinen und Religionslehrern, daß sie es thun, daß sie mit aller Kraft solche Insinuationen bekämpfen, erwarten wir namentlich von dem Vorstande der hiesigen Gemeinde, deren Rabbine jenen unheilvollen Schn'tt veranlaßte, daß er nicht schweige, sondern die bezeichneten Rabbinen und Religionslehrer zu einer pflichtmäßigen Aeußerung über den Reformverein, wie über die Beschneidungsfrage auffordern werde. i) 's rm'n csd"h , xp , p": , o"n 'i'd'w , rwY'tP ■HO pinp nm heißt es ausdrücklich in den angeführten Stellen. *) Der Ausdruck ist hart aber wahr, und noch das Beste, daß die Juden die Ermordung der Ketzer eben so wenig gut heißen, als die Katholiken die Inquisition. Aber um so mehr sollten unsre Religionslehrer sich hüten, die talmudische Ketzerlehre zu vertreten. Fürwahr es kann nur von guten Folgen sein, daß der Reformverein sich förmlich gegen die Autorität des Talmuds erklärte. **) Dieses hat, wie die Leser sich erinnern, auch ganz besonders Rießer in der Beschncidungssache hervorgehoben. Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.

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