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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-02-11 · Heft 6 (11.2.1844) · page 5

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 6 (11.2.1844)
Date
1844-02-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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4L Reform, am tiefsten in den Herzen und in den Geistern sich eingenistet hatte, wo noch vor zehn Jahren es kaum einer gewagt hatte, auch die bescheidensten Ansprüche der Juden zu vertreten, eine Stimme nach der andern und eine mächtiger, entschiedener, freimüthrger, als die andere, die volle rechtliche Gleichstellung der Juden begehren werde. Das ist aber in 'der erwähnten (bei Bcrendsohn herausgefommenen) Schrift, betitelt: »Der Juden Sache ist unsere Sache. Zweite Diversion im Kampfe für Recht und Wahrheit" von dem wackern F. Clemens geschehen, und es bietet dieselbe für Ihre Leser um so größeres Interesse dar, als sie zugleich auf's Neue beweist, wie alle aufgeklärten Christen über die Bestrebungen des Frankfurter Reform- Vereins denken, und wie viel, wie unendlich viel es uns geschadet, daß Manche unserer Literaten selbst sich zu einem wahrhaften Fanatismus in der Beurtheilung dieser Sache habe verleiten lassen. Wie weit hat uns schon die deutsche Christenheit in Aufklärung, Humanität und Entfesselung europäischer Anschauung und Gesittung widersprechender Institutionen geglaubt, und was wird sie jetzt nach solchen Kundgebungen der Heuchelei und der Verschrobenheit in unserer eigenen Mitte davon halten. Das Häuslein wahrhaft Erleuchteter unserer Israeliten klagt darüber im Stillen und setzt seine Hoffnung auf die Zeit, die nichts von dem zu Grunde gehen lassen, sondern vielmehr zur vollen Blüthe bringen wird, was eine wahrhafte Gesinnung, was eine Aufklärung, die erst eigentlich diesen Namen verdient, bei welcher der Gedanke That, das Wort Fleisch geworden, zu verwirklichen strebt. — Der Verfasser, nachdem er selbst gesteht, daß er davon zurückgekommen, die Emancipation der Juden vom Standpunkte der Humanität zu betrachten, »weil es unwürdig sei, um ein Gut zu betteln, dessen Gewährung ein. iMverjährbares Recht den Reclamanten zuspreche", setzt nun die Forderung dieses Rechtes mit ächt-populärer Beredsamkeit auseinander und ruft zu diesem Zwecke seinen Mitbürgern zu: »Sammeln wir uns denn nun männiglich in einen traulichen Kreis um die alte freundliche Mutter des auögearteten Bankerts, um das Naturrecht und fragen: was sind es denn für Rechte, die mit uns als Menschkpr und folglich auch mit den Juden geboren werden? — und sie antwortet ganz einfach: es ist daS Recht der körperlichen und geistigen Pflege und Ernährung; das Recht eines gesicherten Besitzes; daS Recht des Empfangens alles Verdienten, Ererbten oder Geschenkten und schließlich das Recht: je nach Kräften für die Gewährung dieser Rechte an alle Menschen Sorge tragen zu dürfen. — Mit diesen vier natürlichen Anforderungen an die Menschheit tritt jeder einzesne Mensch in die Welt, sie sollen ihm gewährt werden, wie die Natur Lust, Licht und Raum gewährt und ohne Ungerechtigkeit darf man ihm keines derselben vorenthalten." »Jetzt," fährt der Verfasser fort, »wollen wir untersuchen, in wiefern dieser Anforderung in Beziehung zu den Juden bei uns bis heute Genüge geleistet worden, inwiefern nicht. — Der zweite und dritte Punkt: das Recht eines gesicherten Besitzes und das Recht des Empfangens alles Verdienten, Ererbten oder Geschenkten ist ihnen im vollen Maße, mindestens mit den Christen in gleicher Vollkommenheit gewährt worden: dagegen ist ihnen das Recht der geistigen und körperlichen Pflege und Ernährung nur unvollkommen und die Berechtigung für die Gewährung jener natürlichen Ansprüche an alle Bürger Sorge tragen zu dürfen, gar nicht zugestanden worden, und die Gewährung dieses Versagten, nennt man Emancipation. Wir fanden in den Zugeständnissen des Naturrechts an das Individuum den Anspruch einer geistigen und körperlichen Pflege und Ernährung, natürlich umfassend nur in dem Gesellschaftsverbande, wo es geboren wurde oder wo es ein Heimathsrecht besitzt, und eben in diesem Heimathsrecht liegt wiederum der Anspruch des Naturrechts. Von jenen genannten Ansprüchen gewährt nun den hiesigen Juden die körperliche Pflege der Hülflosen: die Eltern Verwandte oder die Gemeinde den Kindern, Kranken und Altersschwachen, ebenso sorgt letztere für die geistige Ernährung und thäte sie es nicht, so müßte der christliche Staat als Obrigkeit dafür sorgen. In dieser Beziehung finden wir also keine Mängel; und es bleibt also nur noch die körperliche Ernährung oder der sogenannte Lebensunterhalt zu betrachten übrig." »So wie aber die Natur überall unsere große Vorbildnerin, unsere Lehrmeisterin ist, so soll sie es uns auch in diesem ihren Rechtspunkte, der Ernährung sein. Sie weiß van keinem Unterschiede; so lange daö Geschöpf noch ihrer Hand allein anvertraut ist, ernährt sie alle auf gleiche Weise und setzt sie hernach in gutem Glauben und Vertrauen auf die herausgebildete Vernunft der, den Fremdling empfangenden Alten, in die große Arena ab, wo es den Kampf um das tägliche Brod gilt. Jedes Wesen, das sie schafft, setzt sie da ab, wo es seine Nahrung findet; die meisten dürfen nur nehmen; der Mensch aber soll sich mühen, er soll erwerben." »Der Aröeiter ist in unfern Tagen, wie der Schiffer auf leckem Boot; er muß pumpen oder untergehen; mit welchem Worte soll man nun aber den Barbaren bezeichnen, der ihm schon beim Auslaufen die Pumpen beschädigte, und nun, vom sichern Ufern aus, seiner Todesangst hohnlacht mit der er im Kampfe gegen daS Element um sein Leben ringt? — Ein solcher

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