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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-01-14 · Heft 2 (14.1.1844) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 2 (14.1.1844)
Date
1844-01-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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11 düng hat, wie dieses in Siphri daselbst ausdrücklich gesagt ist: mnK *)rnb mso nmt bxiw p*a,Knn cipcn p mnx f\rrb p*6 nsra nrao nna \si „Du sollst ihren Namen vertilgen von diesem Orte (5. B. M. 12, 3), im Lande Israels bist du verpflichtet, sie (die Götzentempel) zu verfolgen, bist aber dazu nicht verpflichtet in allen andern Ländern außer Palästina." Es gehört offenbar diese ganze Begründungsart zur Kategorie der nirCEDK „Anlehnungen" aufBibelverse für anderweither begründete oder unbegründete Satze, und die Anwendung der Regel des "D"! wenn auch die Regel an sich als eine der s. g. Midoth auf Tradition beruhen sollte, scheint doch hier in dem speziellen Fall mangelhaft zu sein. Wenn man den ganzen Entwickelungsgang der jüdischen Geschichte in dem zweimaligen Staatsleben genau verfolgt, so zeigt sich dem Beobachter ein charakteristischer Unterschied zwischen den beiden wichtigen Epochen der politisch-religiösen Existenz des jüdischen Volkes. Vor dem ersten Exil, wahrend welchen ganzen Zeitraums der Mosaismus in seiner einfachen gesetzge. benden Form mehr oder minder zur Erscheinung gekommen war, war der Staat und die Staats Verfassung das überwiegende und vorherrschende Element, in welchem die Religion aufgegangen und gleichsam absorbirt war. Man kann wol behaupten, daß die Religion auch da, wo sie nicht zum materiellen Staatsgesetz ausgeprägt war, eher Mittel für Staatszwecke gewesen, als umgekehrt. Die Religion hatte keine andere Hülle als den Staat, ihre Manifestationen waren Erfüllung staatsgesetzlicher Bestimmungen. Die Staatsgesetze gaben sich für das aus, was sie waren, hatten nicht nöthig, zu ihrer Empfehlung ein religiöses Gewand und einen religiösen Charakter von der Religion zu borgen. Gott war der Gesetzgeber; ein besserer Verpflichtungsgrund ist nicht denkbar. Nach dem Exil konnten die Juden in einem fremden Staate unmöglich daran denken, ihre früheren Staatsgesetze dahin zu verpflanzen. Jedermann leuchtete es ein, daß Gott diese Staatsgesetze nur für den ursprünglichen Gottesstaat, oder das denselben spater äußerlich reprasentirende Königreich Palästina gegeben. Eben so wenig dachten die jüdischen Colonisten, nach der Rückkehr ins alte Vaterland, daselbst einen neuen Staat mit der ehemaligen Staatsverfassung zu gründen. Sie wollten und konnten sich von dem persischen Staatsverbande nicht trennen (Esra 9, 9). Einen Tempel bauen, einen Opfer-, Priester- und Levitendienst wollten sie wieder in dem heiligen Lande einführen, eine Kirche, in dem damals zuerst möglich gewordenen Sinn des Wortes, gründen. Der Begriff eines Staates als solchen war bei den Juden der damaligen Zeit, wie auch bei allen Denen, die dieser Periode folgten, gar nicht zum Bewußtsein gekommen. Sie hatten und kannten nur einzelne Merkmale, als z. B. ein Land, einen Tempel, einen Hohenpriester und den Priester- und Levitendienst, einen König, ein Synevrium rc., erhoben sich aber durchaus nicht zur Idee eines Staates in unserm Sinne, als des Inbegriffs aller dieser Einzelheiten, zur Idee elneS Staates als geistigen Organismus, in dem alle möglichen besondern Erscheinungen aufgehen. Sie hatten diese Idee nicht, weil der Staat nicht durch sich selbst und seine geistig-moralische Potenz zur Erscheinung gekommen, sondern aus den religiösen Elementen, die auch nur getrennte Theile und kein organisches Ganzes bildeten, hcrausgewachsen war. Die Juden, nach der Zerstörung des zweiten Tempels, nahmen daher einen ganz andern Standpunkt ein, als einst ihre Vorgänger in Babylon. Diese, auf dem biblischen Standpunkt stehend, wußten gleich, daß sie einen Staat verloren und im Besitz der Religion geblieben. Den Staat gaben sie auf und die Religion wollten sie erhalten. Jene dagegen erkannten und begriffen ihre Lage durchaus nicht. Sie wußten nicht, daß sie einen Staat verloren, weil sie nicht wußten, daß sie je einen besessen. Sie wußten nur, daß sie im Besitze vieler Einzelheiten waren, als eines eigenen Landes, aus dem sie entweder vertrieben, oder dessen Eigenthumsrechts sie verlustig wurden, eines Tempels, der eingeäschert ward rc., aber nicht, daß sie im Besitze einer politischen Macht waren, die nun zusammengebrochen, eines Staatsgebäudes, das nun zertrümmert, eines Organismus, aus dem das belebende Princip entflohen ist. Daher betrauerten sie nur den Verlust einzelner Güter, nicht aber eines höchsten Gutes, ihrer selbstständigen politsichen Existenz. Daher betrachteten sie noch immer viele einzelne Dinge, die ihnen geblieben, als heilige Ueberreste. ohne zu ahnen, daß auch diese wenigen Trümmer, mit dem früheren Besitze eines Ganzen, im engsten Zusammenhänge waren, und jetzt, da das ganze zerbrochen, auch diese nur einzelne Scherben sind, aus denen sich nichts zusammenfügen laßt. Daher verfielen sie bei der sich ihnen aufdringenden Frage nach dem Inhalte dessen, was ferner bestehen oder untergehen soll, auf ganz verkehrte

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