Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1844)
- Date
- 1844-01-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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s Gottesglaubens vor Augen hatten, noch andere üben, wozu ein frommes Gefühl, wozu der kindliche Gehorsam gegen Gott, der Glaube an die besondere Begnadigung Israels u.«f. ». ihn dränge, und deßhalb doch sich ganz als Mensch fühlen, ganz mkt aller Treue, Innigkeit und Hingebung seine Pflichten als Mensch erfüllen; ab« es ist dieses doch nicht wahr, wenigstens nicht in dem ganzen Umfange wahr. Das sittlich religiöse Gebiet ist so unendlich groß, nimm^siMergestalt die ganze ungetheilte Kraft des Menschen, semdganzes Denken, Fühlen und Handeln jede Stunde und jede Minute in Anspruch, daß derjenige, welcher diese Kraft theilt, welcher seine Aufmerksamkeit auch auf Gegenstände richtet, die nicht zum «inen Gebiet des sittlich-Religiösen gehören, welcher auch jenen ein Verbindendes, eine religiöse Weihe und Heiligung beilegt, nothwendig sein rein-menschliches Wirken wird schwächen, dieses nicht mit der ganzen vollen Hingebung, welche es anspricht, wird ausüben können. Auch ist und bleibt es wahr, — und es ist dieses vielleicht die einzig wahre Behauptung, welche ein excentrischer Kritiker der ncuest^Mt*) ausgestellt —, daß es der Menschenliebe, daß es dem wahrhaft humanen Wirken, daß es der ganzen vollen Einigung und Btzxbrüderung mit dem Menschen als solchen hemmend undhindernd in den Weg trete, wenn die Bekenner der verschiedenen Religionen weser^ich noch «was Anderes als das Rein-sittliche für ein Heiliges und Göttliches halten, wenn sie glauben, daß sie dadurch noch 7>as besondere Wolgefallen Gottes, noch eine höhere Weihe und Würde, als die schon mir der höchstmöglichen Veredlung der menschlichen Natur verbunden ist, erlangen^önne. Darum gibt es denn auch für den wahren Adel des Judenthums fü^ seine EiHebung und Geltendmachung als die ewige und uranfängliche Religion, als die Religion des ganzen MenjKengeschlechtes, keinen andern Weg, als es von allen den ElemenGn zu befreien, die weiser ideell, noch geschichtlich, dazu geeignet sind, das Endziel des reinen Menschthums zur Verwirklichung zu bringen. 2tuf jene Erhebung.des Jhdenthums wirkten nun zuv^Mrst unmittelbar diejenigm Schriften (wie nicht minder dasin Schulen und Gotteshäusern verkündigte mündlich^^ort^ein, welche die ewige Wahrheit und. Heiligkeit der rein-sittlichen Gebote im' Verhältniß zuß^em bloß, relativen und vorübergeheUden Werth der zeremoniellen» darzuslellen strebten; mittelbar geschah dieses durch Zunahme der Bildung überhaupt, welche überall die positiven Schranken löst, ingleichen durch die dem Bekenner des mosaischen Glaubens gewahrte freiere äußere Stellung; denn es war ja gerade die erzwun-. g e n e Jsolirung desselben, die Beschränkung seiner menschlichen und bürgerlichen Thätigkeit, welche nach und nach auch die Jöee des menschlichen Wirkens!n dem Bewußtsein des mosaischen Glaubensgenossen verengen, und hingegen die seiner religiösen Bevorzugung durch Uebung frommer, nur iDn obliegenl^r, Zeremonieen immer mehr erweitern mußte. Trotzdem rst aber nicht zu ver-. kennen, daß ein viel größerer Theil unserer Brüder, als man bei der nun schon so vieljä^rigen Wirksamkeit jener Mittel erwarten sollt^^ioch nicht von jener Masse unreiner Elemente, wir meinen talmudisch-rabbinische rituelle Vorschriften, sich hat freimachen können. Worin ist nun der Grund dieser auffallenden Erscheinung zu» sucheH? Offenbar dnrin, daß noch nicht über die Entstehung jener Satzungen das rechte Licht verbreitet worden; sie erscheinen darum dem Laien als etwas,d was von jeher zum wesentlichen Inhalt des Judenthums gehörte, wahrend der Rabbinisch-Gelehrte sich einbildet, daß alles, was man über den Unterschied von absoluten und relativen, von ewigen und zeitlichen Geboten der jüdischen Religion anführt, von dem Tiefsinne der Talmudisten in jener Stelle (Kiduschin 37) über p*a nr6nn niHD pwi schU? überlegt, resp. widerlegt sei. Zwar *hat der freimüthige Oberrabbine Chorin in seinem Gutachten über die Breslauer jRabbinatsangelegenheit das Unhaltbare der talmudischen Eintheilung schon nachzu-* weisen gesucht, *) allein er ist einestheils nicht umfassend, 'genug in die ganze Reihe der talmudischen Vorder-, Zwischen- .und Schluß-Satze eingegangen, andernthcils . läßt er noch immer dem Einwurfe Raum, daß jene Masse von nicht sittlich-religiösen Gesetzen doch zweifelsohne länge, ehe der Talmud^ber sie discutirte, in dem Leben der Israeliten sich einMihlt, also demnach ^on derftnigen Zeit, die dem mosaisc^n und prophetischen Judenthum weit näher gestanden, als ein für alle Zeiten Ver-ß bindliches und Heiliges angesehen worden sei. Da hat es denn unser scharfsinniger Holdheim unternommen, den dichten Schleier, der noch diese Lebensfrage des erleych- 'teten Judentums umhüllt, zu lüften; er wsist in sei- Es ist -uns befremdlich, daß der sonst so wahrheitsliebende ^Holdheimüber. diese Stelle wie übel' das, was ,wir über den Schreibumerricht am Sabbat gesagt, gänzlich ge^wiegen. Bruno Bauer in der Judenfrage.