Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 53 (31.12.1843)
- Date
- 1843-12-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2566751-2566856-2566910--0786-2568494- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
welche das Fleisch der Wiederkäuer zu essen erlaubt (C. 11, v. 2) und somit von vorn herein den Genuß der Fleischfresser und Raubthiere ausschließt. Die Wiederkäuer sind sämmtlich Pflanzenfresser, ihr Fleisch ist schon an und für sich schmackhafter und leichter verdaulich. Außerdem lehrt aber eine durch die mühsamsten, großartigsten Untersuchungen errungene Thatsache der physiologischen Chemie, daß das Fleisch der Thiere, die sich mit vorzugsweise kohlenstoffhaltigen Substanzen (mit Vegetabilien) nähren, der Pflanzenfresser bei weitem fähiger sei, sich dem menschlichen Organismus durch Bildung der zu seiner Erhaltung nothwendigen Urstoff- (Protein) Verbindungen zu assimiliren, als das Fleisch derjenigen Thiere, die sich mit Stickstoff im Uebermaß enthaltenden Körpern — nähren, der Fleischfresser. So sieht man die Urtypen des großen Gesetzgebers bestätigt durch die Entdeckungen der jüngsten Zeit, durch die Errungenschaft der mühevollsten und glänzendsten Entdeckungen. Unter den Vierfüßen werden ferner (11, 26) ausgeschlossen die Nager: Springbase, Hase, Maulwurf, Maus rc., ein Thiergeschlecht dessen Fleisch, zähe und schwer verdaulich, zwar von andern Nationen vielfach genossen wurde, gleichwol auch heut zu Tage nicht zu den sehr verdaulichen gezählt werden kann. — Unter den Vögeln wird nach dem bei den Vierfüßern angeführten Grundsätze der Ungenießbarkeit der Fleischfresser, das Geschlecht der Raubvögel verboten: Adler, Habicht, Nabe, Geier, Sperber, Falke rc. (Uebrigens finden sich unter diesem Lhiergeschlechte viele, denen eine mit der heutigen Nomenclatur identische Uebersetzung abgehcn dürfte.) — Die Vorschrift über den Nichtgenuß der Amphibien, deren großer Lheil dem verdächtigen Schlangengeschlecht angehört oder doch ähnelt, ist durch den Gebrauch der civilisirten Welt sanctionirt. Und mußte nicht ein Gesetzgeber bei der Gefährlichkeit von Schlangenvergiftungen, auch ihrem Genüsse eine Schädlichkeit zuschreiben? Es lag die Analogie zu nahe; wenn auch neuere Untersuchungen die Gefährlichkeit des Amphibienfleisches für die Verdauung zweifelhaft gemacht haben; so ist dies doch keinesweges ganz ausgemacht bis zur Evidenz, und jeder Fall des Zweifels berechtigt den Gesetzgeber zur Negation. Die leichte Verwechslung der flössen- und schuppenlosen Fische mit den Amphibien, veranlaßte zu ihrem Verbote; auch ist der Genuß dieser den Ordnungen der Rund- und Plattmäuler angehörigen Fische sehr vielen Personen so wenig zuträglich, daß sie verschiedene Ausschlage darnach bekommen, so z. B. Rötheln nach dem Genüsse von Aalen oder Neunaugen. Solche Idiosynkrasien sprechen für die mögliche Schädlichkeit eines solchen Genusses. Die Insekten und Weichthiere sind mit Ausnahme der Heuschrecken verboten. *) Sie werden zwar vielfach genossen *) Diese Bestimmungen sind am zweifelhaftesten durch die Zweideutigkeit des Wortes Scheretz haoph; ich folge der Erklärung des Maimonides und Mendelssohn, die damit solche fliegende Wesen bezeichnen, deren Kopf und Rumpf in derselben können aber bei der so häufigen Anwiderung für Viele noch heute nicht zu den usuellen Nahrungsmitteln gezählt werden; sie sind meist verdaulich, ohne nährend zu sein. Wenn überhaupt nur einigermaßen zweideutige Halbwassergeschöpfe von dem Gesetzgeber verboten wurden, so wird dies keinen Wunder nehmen, der überlegt, daß im Lande jener Gesetze die Heimalh des Krokodills ist. Eine andre geringere Zahl von Bestimmungen gingen aus lokalen und klimatischen Beziehungen hervor. Egypten und Palästina, die Länder der Palmen, werden oft von dem heißen Sirokko der nachbarlichen Wüste angehaucht, haben durch periodische Ueberschwemmungcn einen Fruchtüberfüllten Boden, aber auch eine, an den schädlichsten Effluvien überreiche Atmosphäre: sie beherbergten zu uralter Zeit schon die Erzfeinde des Menschen, 'den Aussatz und die Pest. Dies war erheblich genug, um fette und unverdauliche Nahrung aus dem Kanon der Speisen zu entfernen; darum wurde das Schwein verboten, darum die Nagethiere; das Fleisch des Kamcels und derjenigen Thiere, welche auf ihren Tatzen gehen. Ob daher das Verbot des Schweinefleisches, für christliche Humanität noch immer Schiboletl) des Judcnthums, noch heute seine Geltung habe, ist vom ärztlichen Standpunkte aus zu verneinen und gewiß würde der Gesetzgeber in dem Register der modernen jüdischen Diätetik eher die Gans, als das Schwein gestrichen haben. Der Mißbrauch des Gänsefetts insonders trägt die Hauptschuld der vielen unter Juden verhältnißmaßig häufiger sich forterbenden Unterleibsrrankheiten. — Aus lokalen Gründen laßt sich ebenfalls, wie oben geschehen, das Verbot vieler Wafferthiere herleiten. Eine rein religiöse Anschauung untersagte dagegen den Genuß des Bluts; (Cap. 17) es ist gewiß eine großartige Naturkcnntniß, den warmen Strom des Kreislaufs für den Sitz der Seele gehalten zu haben, und wenn man durch die Entdeckungen unsrer Jahrhunderte wirklich dazu gelangt ist, in den kugligen Zellen des Blutes das Prinzip aller späteren Entwickelung zu erkennen, dem Blutgenuß selbst auch weder bcsondre Annehmlichkeit, noch Nutzen zuschreiben kann, so ist kein Grund anzugeben, weßhalb diese herrliche Ahnung des Gesetzgebers nicht heute noch geehrt und an ihr gehalten werden sollte. Rabbinische Bestimmungen sind es aber, welche die Thiere des Waldes zumeist dem Genüsse des Juden entzogen haben. Das Thier des Niesbrauchs eines schnellen, schmerzlosen Todes sterben zu lassen, ist jbillig und human; daß aber häufig durch den Schuß dieß ebenso erreicht werde, als durch das Messer, ist nicht zu bezweifeln. Der nomadische Bewohner des Waldes, der den wilden Thieren die Oberhand abzewinnen muß, ist auch auf den Genuß des Wildprets angewiesen; die Oekonomie der Natur ordnet gewiß dem ackerbauenden horizontalen Ebne liegen, während der Bewohner der Lust sich durch den freien Hals und Kopf davon unterscheidet.