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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-12-31 · Heft 53 (31.12.1843) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 53 (31.12.1843)
Date
1843-12-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntmß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dr. M. Heß, Großherzogl. Wcimarschem Land-Rabdinen zu Stadt-Lengsscld bei Eisenach. 53» Sonntag, den 31» Deeemve* 1843 TV. JttHtkgtzMg. Indem wir die verehrlichen Leser ersuchen, ihre Bestellungen auf den mit Januar beginnenden fünften Jahrgang dieser Wochenschrift baldmöglichst bei der ihnen zunächst gelegenen Poststelle, oder Buchhandlung zu bewirken, dürfen wir zugleich die freudige Zuversicht aussprechen, daß durch die doppelte Ausdehnung, welche dieses Journal erhalten, wie nicht minder durch die größere Anzahl der gediegensten Mitarbeiter und Correspondenten, welche es jetzt gewonnen, es alle Leser in noch höherem Grade beftiedigen wird. Hersfeld (in Kurheßen). Die Buchhandlung von F. Schuster. yterztliche Besprechung -er mosaische« Sanitätsgesetze. I. Die Speisegesetze. Die im Z B. Mos. Kap. 11-15, 17, 18, 20 verfügten Bestimmungen für das leibliche Verhalten der Israeliten haben zu vielen Zeiten, sowol in rein religiöser als in ethischer Beziehung, Gelegenheit zu Besprechungen, wie Anreiz zur Ausdehnung und Vervollständigung gegeben; sie sind auch besonders von den rabbinifchen Machthabern durch willkürliche Deutelungen und induktive Anwendungen auf die darin noch nicht bestimmten Fälle, auf das Rigoroseste gchandhabt worden. Die in den angeführten Kapiteln enthaltenen Ehegesetze sind aber, um dieser zuvörderst zu gedenken, so den Gesetzen der humanen Idee, dem lautern Spruche der Natur entsprechend, daß sie, wie so vieles Andere, unabgeändert von den spätern religiösen Entwickelungsperioden der Menschheit, aus dem Mosaismus entlehnt wurden: es haben sich diese Gesetze durch die Praxis der Jahrtausende so glorreich bewährt, daß man nicht umhin kann, auch den andern in diesen Verband hineingezogenen Satzungen mehr als das rabbinische Postulat religiöser Kasteiung und Aufopferung zu Grunde zu legen, sondern veranlaßt ist, ihnen derzeitig wolbegründete Interessen der Nationalökonomie uno der öffentlichen Gesundheit beizumessen. Von dem naturwissenschaftlichen Standpunkte des Arztes aus, der auch mit den historischen Phasen der in dem Orient herrschenden Krankheitskonstitutionen vertraut sein muß, laßt sich erstens manche Aufklärung über die damalige Nothwendigkeit jener Bestimmungen erwarten, sowie jener zweitens das Unthunliche und für jetzt Ueberflüssi'ge bei der Fortbildungsfähigkeit, die dem Mosaismus kraft seines göttlichen Ursprungs und des Princips seiner Zweckmäßigkeit einwohnt, am ehesten zu sondern im Stande wäre. Sprechen wir der Anordnung in der heiligen Schrift folgend von den Speise ge setzen zuerst. Nicht durch Zufall hat der Weise diese diätetischen Vorschriften vor den andern auf die Krankheiten allein bezüglichen Anordnungen ausgesprochen. Eine logische Gedankenfolge erwähnt die Verhütungsmaßregeln (Prosylaxis) vor den auf die Heilung bezüglichen. Und gab es je sicherere Garantieen gegen allerartige Krankheiten, als eine sorgfältige Diätetik? Die einzelnen Bestimmungen sind einmal solche, die aus einer tiefen, gediegenen Naturanschauung hervorgebend, noch in unfern Zeiten ihre wissenschaftliche Begründung und allgemeine Geltung finden. Hierher rechne ich zuerst die wichtige Hauptabtheilung,

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