Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1843)
- Date
- 1843-12-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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200 gegenseitigen Hichgehenlaffens (weil es an dem Ernst, an dem Interesse fehlte, sich auszutauschen, die Ansichten über das Höchste und Heiligste zu wechseln), für einen Zustand des Friedens erklären. Das ist der Friede des Lodenhofes, die Stille des Gottesackers, die schon der Prophet vor Augen hatte als er klagte. Nein, auf dem Felde des Geistes, im Bereiche des menschlichen Gedankens wird der wahre Friede nur da erzielt, wo man frei und offen, wo man wahr, wie es Männern von Wahrheit geziemt, einander gegenüber tritt, wo man die gegenseitigen Ansichten kennen lernt, das Wahre und Gute einer jeden prüft, seine eigene Ansicht hiernach berichtigt, und dadurch sich die Möglichkeit einer gegenseitigen Annäherung, ja vielleicht einer endlichen Vereinigung verschafft, wo man dem Gegner die Achtung nicht versagt, die der Ernst, die das wahre Interesse für die Sache der Religion, auch bei entgegenstehender Ansicht gebietet, wo man in jedem Falle in einer Beziehung Übereins sich mit ihm fühlt, in der Liebe zur Wahrheit, in dem eifrigen und ungeheuchelten Streben nach ihr. Eine andere Rüge des Reformvereins trifft den dritten Artikel desselben, der von dem Messias und dem Baterlande des Israeliten handelt. Man tadelt es, daß die Reform-Freunde durch diese Erklärung ihre strengorthodoxen Brüder gewissermaßen politisch verdächtigen, den Regierungen einen neuen Grund verleihen, ihren jüdischen Unterthanen die Rechte des Bürgers noch länger vorzuenthalten. In Wahrheit hat dieser Tadel um so größeres Gewicht, als die Erwartung eines persönlichen Messias und der Glaube an die einstige Rückkehr nach Palästina Seitens der hyperorthodoxen Juden auch nicht den geringsten, nachtheiligen Einfluß auf die Erfüllung ihrer bürgerlichen Pflichten ausübt. Dieses könnte nämlich nur dann der Fall sein, wenn jene Rückkehr eine thatsachliche Mitwirkung von Seiten der Juden selbst in Anspruch nähme. Dem ist aber nicht so. Auch der orthodoxeste Jude ist weit entfernt zu glauben, daß er durch menschliche Mittel, durch irgend eine politische Erhebung jene Rückkehr beschleunigen könne, vielmehr setzt er dieselbe in eine ganz unbestimmte Zeit, legt ihre Verwirklichung ganz und gar in Gottes Hand; daher er auch, so lange der göttliche Rathschluß diese Zeit nicht herbeiführt, sich ganz vollkommen als Glied desjenigen Volkes, unter welchem er lebt, fühlen, seine Pflichten gegen Staat und Vaterland, zu deren Erfüllung ihn nicht nur die Aussprüche seiner Propheten, (man denke nur an die bekannte Stelle in Jeremiah) sondern auch die Lehren der Talmudisten selbst (nach welchem Gott selbst seinen Fluch auf eine Vernachlässigung jener Pflichten gesetzt) ermahnen, mit der möglichsten Treue ausüben kann. Dieses beweisen auch diejenigen Staaten, wo, wie in Frankreich, Holland u. a. die Orthodoxie unter den Juden noch am größten ist, aber darum nicht minder die Beispiele des edelsten Patriotismus Seitens der Letzteren angetroffen werden. Deßhalb, wir bekennen es offen, hatten wir selbst an jenem Artikel um so mehr Anstoß genommen, als er sogar ganz überflüssig erscheint, da er aus der freien, geistigen Auffassung der mosaischen Lehre, also aus dem, was die beiden ersten Artikel aussprechen, von selbst sich ergibt. Allein eine nähere Betrachtung laßt uns auch'diesen Punkt in einem andern Lichte erscheinen. Es ist nämlich doch nicht' zu leugnen, daß der Vorwurf der besondern Nationalität noch immer das Hauptargument bei den Gegnern der Juden-Emancipation bildet, ja selbst von den freisinnigsten und edelsten Männern gehört wird. Die Bewahrung einer besondern Nationalitätist aber ohne die Erwartung eines einstigen selbstständigen Staates nicht denkbar, und es liegt darum doch ein gewisser Sinn in der Meinung jenes Talmudisten, die Israeliten müßten auch jetzt alle Zemonielgesetze (obgleich sie mit dem Aufhören einer politischen Selbstständigkeit ihre Bedeutung verloren) ausüben, damit sie bei ihrer einstigen Rückkehr nach Palästina noch vertraut mit denselben waren. Demnach muß mit der Verneinung des persönlichen Messiasglaubens und der Rückkehr nach dem gelobten Lande, jenes Argument auch den letzten Schein von Wahrheit verlieren. Darf dieses nun aber auch die Strcngorthodoxen nicht bestimmen, in dieser Beziehung den Gegnern der rechtlichen Gleichstellung religiöse Concefsionen zu machen, dürfen sie dieses bei dem vollen Bewußtsein des Ungrundcs jenes Borwurfes und der treuesten Erfüllung der bürgerlichen Pflichten von ihrer Seite um so weniger, so ist doch nicht abzusehen, warum'diejenigen, welche an einen Messias, der sie nach Palästina zurückführe, wirklich nicht glauben, Anstand nehmen sollen, solches frank und frei auszusprechen, warum sie mit dem, was wirklich ihre Ueberzeugung ist, hinter dem Berg halten, warum sie nicht vielmehr es als eine Ehrensache ansrhen sollen, das was den Israeliten in so hohem Grade zur Last gelegt wird, worauf man, wenn auch mit Unrecht, das ganze System seiner Unterdrückung und Ausschließung gründet, für ihre Person zu verneinen, da Verneinung ihnen voller Ernst, ihnen innerste, lauterste Ueberzeugung ist. Nur darf — das müsien wir binzufügen — solches Bckenntniß nicht in einer Weise abgelegt werden, wodurch direct oder indirect irgend eine nachthcilige Folge für die Anhänger des polit. Messiasglaubens gezogen werden kann. Dieses ist aber auch, bei den Frankfurter Reformfreunden nicht geschehn; im Gegentheil sagen sie in ihrem Programm ausdrücklich: „Es ist nicht die Absicht dieser Erklärung, uns staatliche Bevorzugungen, den strikten Beobachtern rabbinischer Satzung gegenüber zu erringen. Wir halten unsere bürgerliche Gleichstellung für eine in der Entwickelung humaner Principien mit inbegriffene Frage, an deren endlicher Lösung zwar unsere theuerste Hoffnung hängt, die jedoch nicht zunächst das moralische Bedürfniß in uns erregt, den mosaischen Glauben vor der tiefsten Erstarrung, der heillosesten Verkümmerung zu bewahren." (Schluß folgt.)