Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1843)
- Date
- 1843-11-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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189 gtit Nabbinen seines Geisteangestellt zn sehen. Ein großer Lheil der Gemeinde aber meint, was Fleisch ist müsse sterben, und der neue Geist stehe schon auf dem Banplatze, und warte nur bescheiden, bis der ehrwürdige Staub sich gelegt haben wird. Die baierschen israelitischen Landeskinder werden von ihrer Regierung mit ganz besonderer Sorgfalt erzogen. Alles wo sie Schaden nehmen könnten, wird von ihnen entfernt gehalten, oder falls sie es schon besitzen, ihnen genommen. Der Staatsdienst ist ein steiler, schlüpfriger Weg, der Leib und Seele gefährdet, wir haben davon täglich Beispiele, die israelitischen Unterthanen aber sollen gesund an Körper und Seele bleiben, darum ist ihnen der Staatsdienst verschlossen. Der Ehestand wird gar häufig ein Wehestand, und wird daö Grab der glückseligen Poesie, darum sollen die israelitischen Jünglinge als Junggesellen leben und sterben. Im Handel und Wandel hat die Moral sich von jeher am meisten bedrängt gesehen, die Gesetzgebung hat dafür gesorgt, daß durch schärfere gesetzliche Bestimmung des israelitischen Handelsmannes Seelenheil gewahrt werde, und als man neulich in Erfahrung brachte, daß einige Handelsleute hie und da den Hopsen verfälschen, flugs war man bei der Hand und verbot allen baierschen Israeliten den Handel mit diesem Produkte. Die österreichische Negierung hat sich nun für die Beibehaltung des monarchischen Prinzips bei der Besetzung des mährischen Landrabbinats entschieden. Es wird davon gesprochen, daß Hirsch, Rabbine zu Emden, zu jener Stelle berufen werde. Auch schon ein Gewinn. Von Kassel auS sollen Anfragen an vr. Frankel in Dresden gemacht worden sein, ob er die dortige Landrabbinenstelle, falls die Wahl ihn träfe, annchmen würde. Die Antwort soll für seine Person ablehnend ausgefallen sein, dafür soll er aber einen Nabbinatscandidaten, als sehr tüchtig und der Stelle gewachsen, vorgeschlagen haben, welcher letztere Dienst aber mit Empfindlichkeit ausgenommen worden sein soll. Die Aachener Synagoge sah am 11. September d. I. eine seltene Feier. Drei israelitische Zöglinge des dortigen Taubstummen-Jnstituts legten nämlich vor einer festlich versammelten Gemeinde ihr Glaubensbekenntniß ab. Der Taubstummenlehrer ist selbst Israelit und leitete ihre religiöse Bildung. Aus Straßbnrg meldet ein öffentliches Blatt: »Da es unser Cosmopolitism nicht gestattet, viel zu sagen, ohne auch von den Israeliten zu sprechen, so darf ich behaupten, das Straßburg für dieselben der wirkliche Schooß Abrahams ist; die politischen und bürgerlichen Freiheiten, deren sie hier genießen, verwischen jeden Tag mehr jene Züge, die das Jahrhundert hindurch geführte Separat-Leben ihren Gesichtern geschnitten. Das Haus Ratisbonne, an dem das Christenthum (?) alles Jüdische neutralisirt hat, und das nach allen Seiten hin die höchste Achtung für jedes seiner Mitglieder verdient, ist die goldne Säule der hiesigen Synagoge. Der mos. Tempel in Straßburg ist einer der geschmackvollsten und bedeutendsten, den ich noch gesehn und steht weit über dem in Paris. Herr Aron auS Sulz, der Oberrabblne, ist ewig auf Verbesserungen des kirchlichen Zustandes unserer Israeliten bedacht. Würdevoll in seinem Aeußeren und gediegen in allen nSthigen Kenntnissen feines wol manchmat »och schwierigen Amtes, ist er auch ein tüchtiger Kanzelredner. Seinen Zuhörern angemessen, hält er seine Kanzelvorträge deutsch, ohne jeden fremden Accent; nur wagen wir eS, hier ihn darauf aufmerksam zu machen, daß er zuweilen Liecht, Naacht und nooch ausspricht und manchmal der Kömk David sagt. Freiherr von Volvos üder »ie Emanzipation der Juden. (Fortsetzung von Nr. 46.) Die Juden sind reich — wenden?ferner die Gegner ein — und das ist der Grund, warum wir ihnen keine Rechte einräumen können, ohne nicht befürchten zu müssen, daß sie diese zum Nachtheil der Christen mißbrauchen werden! Diese Behauptung dürfte vielleicht auch etwas seltsam klingen, und so wir bedenken, daß in diesem Landeine gar lange Zeit jedes Recht an den Adel — das heißt, an den Besitz geknüpft war; daß in unserem Jahrhundert beinahe jede Constitution den Anbegüterten ausschließt; jede Macht sich auf Besitzthum gründet: so dürfen wir wol nicht mit Unrecht unsere Verwunderung äußern, daß gerade in diesem Lande, gerade in diesem Jahrhundert dasjenige, wonach Jedermann strebt, was bei Einigen für die vorzüglichste der bürgerlichen Tugenden, oder doch mindestens als Bedingung zur Erlangung der Freiheilsrechte gilt, den Juden zum Verbrechen angerechnet und als Argument gegen ihre bürgerliche Gleichstellung geltend gemacht wird. Wir könnten vielleicht einwenden, daß diese Gefahr, die sich durch die Concurrenz der reichen Juden, für die ärmeren Bewohner unseres Landes ergäbe, eben so bedrohlich ist, als jetzt, wo sich dieses größere Vermögen unter den Händen der Christen anhäuft, und daß wir demnach, wenn wir in der That die Sicherstellung der Armuth vor Augen haben, nicht die Juden, sondern vielmehr jeden wohlhabenden Bürger ausschließen müßten; — wir könnten ferner sagen, daß, nachdem gegen die Juden der Umstand bisher als eine Hauptbeschuldigung angeführt ward: daß sie ausschließlich nur dem Handel obliegend, jedes andere mit mehr Anstrengung und Beschwerde verbundene Gewerbe scheuen — wir sonach ohne Jnconsequen; nicht voraussetzen dürfen, dieses Volk kraft gesetzlicher Feststellung zur Ausübung bürgerlicher Gewerbe berechtigt, werde von dieser Concession in solchem Maße Gebrauch machen, daß den Christen hieraus ein besonderer Nachtheil erwachsen könnte: — abgesehen also von all dem, was sind das nun für Gefahren, mit denen die Emancipation der Juden die übrigen Staatsbürger bedroht? Ich stelle eS nicht in Abrede, daß der bemittelte Jude, der sein Gewerbe mit größerem Capital beginnend und eS demgemäß auch vollkommener und in größerer Ausdehnung zu betreiben im Stande, einen größeren Dortheil als sein armer christlicher Nachbar erzielen werde, dem zur Beförderung seiner industriellen Bestre. bungen nichts als seiner beiden Hände Arbeit zu Gebote steht. Wem entginge es aber, daß dieser größere Prosit nicht der Prosit des Arbeiters, sondern des Capitalisten ist, und daß, alles erwogen^ die Gesellschaft nicht im Nachtheil sein dürfte, so der Capitaliff