Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1843)
- Date
- 1843-10-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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169 recht gut, daß in Wahrheit Mendelssohn dem Systeme des religiösen Fortschrittes auf die entschiedenste Weise huldigte. Denn batte er, wie wir dieses früher (S. Jahrg. 1. Nr. 1. dieser Blätter) nachgewiesen, sich in demselben Jerusalem in Widerspruch mit dem Rabbinismus gegen alle Strafen auf religiöse Vergehungen ausgesprochen; hatte er ferner, um die Strafen bei den letztem z. B. der Schändung des Sabbatb, im mosaischen Gesetze, in Einklang mit den Forderungen des Vernunftrechtes zu bringen, ein bis jetzt auf jüdischtheologischem Gebiete noch nicht geahntes polirisches Element des mosaischen Gesetzes angenommen, und hatte er endlich dadurch, daß er, die Vernunft als die alleinige Quelle der ewigen Wahrheiten ahnend, sich zum vollendetsten Rationalismus bekannt: so liegt ja die Folgerung ganz nahe, wegen der CoUision, in welcher ein Theil der nicht rein-sittlichen mosaischen Gesetze, (besonders in ihrer rabbinischen Ausdehnung mit unserem jetzigen Leben und höheren, menschlichen Bestrebungen und Pflichten, also auch mit den klarsten Forderungen der Vernunft steht, jenem keine solche verbindende Kraft mehr beizulegen. Schließlich nur noch folgende Frage an die Herren in Beuthen und Mislowitz: Ist es ihnen wirklich Ernst mit ihrer Behauptung, daß die traditionellen Satzungen, in dem Umfange, welche sie ihnen gaben, für ewig verbindlich seien? Straft ihr eignes sLeben und die Erziehung, welche sie ihren Kindern geben, sie nicht Lügen, müßten sie nicht, wollten sie dem traditionellen Gesetze gehorsam sein — sie nur, soweit als es zur Fristung des Lebens nöthig ist, sich mit irgend etwas Anderem als dem Talmudstudium beschäftigen lassen, ja, was noch mehr ist, es nicht als etwas verdiensiliches ansehen, alle, die so denken, wie Dr. Geiger — und deren Zahl ist jetzt Legion in der israelitischen Glaubensgemeinde! — todtzuschlagen wie das der rabbinifche Codex ausdrücklich vorschreibt? Sind sie aber, wie wir wohl erwarten dürfen, das nicht gemeint und gewillt, nun so haben sie sich ja auch selbst in Gesinnung und Leben von den traditionellen Satzungen losgesagt, und können die ewige Verbindlichkeit derselben nicht Anderen, predigen? 'Nein! und das ist nun auch dem kurzsichtigsten Verstände einleuchtend, die Grundsätze des starren Rabbinismns, wie seine Heroen sie vortragen, müssen zur trübseligsten Aszetik und zum blutigsten Fanatismus zurückführen, und dazu ist, gottlob! unsere Zeit zu menschlich gesinnt, davor wird uns der Himmel in seiner Gnade bewahren! Geschichte des Tages. Der badische israelitische Lehrstand geht nunmehr in Sammt und Seide. Der Oberrath daselbst hat nämlich für Rabbinen und Vorsänger eine Amtstracht angeordnet. Für die Rabbinen besteht diese aus einem sammtenen Barett mit einem Band von Atlas, einem bis zu den Füßen herabhängenden Rock von Tuch, oben anschließend, unten weit, vorn mit Knöpfen und zwei Streifen mit Sammt besetzt, mit einem stehenden Kragen; aus zwei weißen sogenannten Bäffchen; aus einem faltenreichen Mantel von schwerem Seidenzeug, und endlich aus seidenen Strümpfen und Schuhen mit vergoldeten Schnallen. Die Amtstracht der Vorsänger besteht aus dem schon beschriebenen Barette, aus einem Chorrock von Merino mit Sammt besetzt und aus Schuhen mit seidenen Strümpfen. — Es ist dieses wieder ein Schritt weiter zur Verbannung der abgeschmackten Fracktracht. Die Frage wünschten aber wir gern beantwortet: Aus wessen Koken müssen von Rechtswegen dergleichen angefchasst werden? Das Budget eines Vorsängers leidet ohnedieß kein Kapital für seidene Strümpfe u. dgl. und da überhaupt diese Tracht bei dem jüdischen Klerus, wenn auch sehr zweckmäßig und angemessen, doch etwas Will, kürliches hat und erst neu einzusühren ist, so wäre ses um so billiger, daß den Dienern der Synagoge, namentlich wenn sie unbemittelt, oder wenn sie überhaupt Anspruch darauf machen, eine Vergütung für diese nicht unbeträchtliche Ausgabe werde. Das Consistorium von Paris hat beschlossen, daß bei der Beschneidung der Art der ,,Meziza" (des Blutaussaugens) wegfallen soll. Es steht dieser Verordnung nicht das mindeste religiöse Bedenken entgegen, und es wäre zu wünschen, daß diese Maßregel auch bei uns recht bald gesetzlich eingeführt Am verflossenen Psingstftste wurden zwei Gesangstücke von Sulz er in Wien in einer Wiener Kirche vorgetragen. Das ist gewiß beachtenswerth. Beachtenswerther bleibt aber immer, daß dieses noch, nachdem in tausend Synagogen Kirchengesangstücke von christlichen Componisten gesungen werden, — beachtungöwerth ist. Auf welcher Seite ist die Absperrung? In Kojetcin (Mähren) fand der Nabbine Karpeles, ein wissenschaftlich gebildeter Mann, einen in der Rabbinenwelt gewiß seltenen Tod. Er wollte beim Bade einem ihn begleitenden jungen Menschen — einem sogenannten „Bochur" — der in einen heftigen Strudel gerathen war, schwimmend zu Hilfe eilen. Die Rettung gelang, aber leider ward der Brave selbst ein Opfer seines Edelmuthes. Beneidenswerth ist dieser Tod gegen den seines College» zu Ungarisch Brod, der wie ein Correspvndenr der A. Z. d. I. zu erkennen gibt, ein Opfer des in jener Gemeinde herrschenden Haders und Unfriedens und des für ihn daraus gewordenen Verdrusses fiel, wie gleichfalls zwei seiner Vorgänger. Und das in einem Zeitraum von wenigen Jahren! Diese „Kehila" ist ja eine rv^Ep und sollte nie wieder eine solche lebensgefährliche Verbindung eingehen dürfen! Daß die Juden solidarisch für einander zu haften haben, nft!"]7 und daß selbst die Taufe nicht davon befreit, zeigen die neulichen betrübten Auftritte zu Carlsruhe, in der v. Goler-Haberschen Sache. Hr. v. Haber hat der christlichen