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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-10-15 · Heft 42 (15.10.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 42 (15.10.1843)
Date
1843-10-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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168 sucht zwar «arge solche Andeutungen ausfindig zu machm, aber auf eine so gezwungene, dem klaren Sinne des Textes widerstrebende Weise, daß die Grundlosigkeit derselben jedem in die Augen fallen muß. Warum aber hat die Bibel sich so sehr gescheut, das Vorhandensein einer so weitläufigen und so wichtigen Ueberlieferung mit einigen Worten deutlich auszusprechen? Was würden wir von dem Vorstande eines Gesetzgebers denken, der zu seinem Gesetzbuche so umfassende Erweiterungen und nähere Bestimmungen, die oft von den Vorschriften des Gesetzbuches selbst so ganz abweichen, mündlich hinzufügte, ohne solches nur mit einem Worte deutlich anzugeben? Statt einer so nothwendigen bestimmten Angabe des mündlichen Gesetzes sürden wir im Pentateuch da, wo von der Beobachtung des Gesetzes im allgemeinen gesprochen wird, sehr oft die Worte: „zu beobachten seine Gebote und Gesetze, die in diesem Buche der Lehre geschrieben stehen" (3. B. 30, 10; 31, 10 — 12). Eben so wenig wie inr Pentateuch findet sich in irgend einem der spätem Bücher der heiligen Schrift eine Stelle, die auf ein mündliches Gesetz hindeutete. Hiernach muß es jedem bis zur Evidenz, klar werden, daß unter Tradition nichs anders verstanden werden kann, als die ewige und lebendige Fortbildung des Gesetzes, der heilige, weil ganz in der Natur der Sache begründete, Auftrag an alle Lehrer der Zeit, das Gesetz mittelst der Wissenschaft, mittelst des Fortschrittes den der menschliche Geist mit jeder Zeit macht, immer tiefer aufzufassen, es immer und ewig in Einklang zu bringen mit den edleren Bedürfnissen des Lebens, mit den sittlichen und unabweisbaren Forderungen der Zeit. Daß Moses noch manches gelehrt haben mag, was nicht in dem Pentateuch enthalten, ist möglich, ist sogar wahrscheinlich, aber es ermitteln, ja mit Gewißheit behaupten zu wollen, dies und jenes gehöre zu dem mündlich Gelehrten, ist bei bem Dunkel, das über die jüdische Religionsgeschichte schwebt, eine äußerst kritische Sache. Eine solche Ermittelung ist aber auch gar nicht nothwcndig, da man wohl annehmen darf, es werde mittelst einer fleißigen mit einem vernünftigen und ftommen Sinne gelehrten Forschung — der Schrift uns nichts von ihrem wesentlichen zur Gründung eines religiösssttlichen Lebens nöthigen Inhalt verborgen bleiben. Daß übrigens die Herren Deutsch in ihrer Auffassung der Tradition weiter gehen als der Talmud und die sämmtlichen Gesetzeslehrer, haben unsere Leser schon aus den vielen in den „Rabbinischen Gutachten" angeführten Stellen, erfahren. Ein andrer Punkt der Gegenwehr ist neu, wenn dämm auch nicht mehr haltbar. „Zur Zeit des zweiten Tempels — wird nemlich zur Entkräftung der Behauptung, daß die rabbinischen Satzungen ein Product ihrer Zeit» gewesen, bemerkt — sind die Juden unter griechische, später unter römische Oberherrschaft gekommen, sind mit griechischer und römischer Bildung vertraut geworden; noch später nach ihrer Wanderung ins Exil, haben sie gar zwischen Griechen, Römern und Völkern ähnlicher Gesittung wohnen und leben müssen. Damals, sollte man meinen, konnten die sonderbar eigenthümlichen rabbinischen Satzungen und Erklärungen eben so wenig als heutzutage, zeitgemäß sein, mußten eben so sehr mit dem Leben der Zeit und-ihrer Anforderungen in Collision gerathen." Die Herren vergessen aber erstens, daß noch Niemand behauptet, es seien die rabbinischen Satzungen lediglich ein Product ihrer Zeit gewesen; die minutiöse Auslegung der Schrift, die höchst befangene exegetische Anschauung hat nicht minder Antheil an denselben gehabt; zweitens setzt die Entfesselung von separatistischen Gesetzen eine ganz rationelle sittlich - humane Religionsanschauung voraus, zu welcher die damalige Zeit, in welcher bekanntlich noch alle Religionen in den engen Schranken des Positiven sich bewegten, sich nicht erheben konnte, und endlich war bei der damaligen isolirten Stellung der Israeliten, bei der Ausschließung und dem Druck der auf ihnen lastete, gerade das streng zeremonielle Element des Rabbinismus ein Bedürfniß des Gemüthes, eine eigentümliche Welt tiefer Innerlichkeit, in welche der von aller freicrn Thatigkeit verdrängte Geist sich flüchten, in der er sich wirksam erweisen mußte, während jetzt der Eintritt der Israeliten in die Kreise bürgerlicher Thätigkeit und menschlich - hohen Strebens die Befreiung von Allem, was diese Thatigkeit hemmt, was der freien menschlichen Entfaltung des Geistes und seiner Kräfte entgegenstcht, dringend und unabweisbar gebieten. Wenn ferner die Herren vom Talmud sagen, daß er niemals eine Modifikation des Gesetzes zu Gunsten seiner Zeit zulasse, so haben sie nur davurch ihre Unwissenheit verrathen, indem, wie unsere Leser aus vielen Beispielen in den gedachten Gutachten ersehen, nicht nur die talmudische Zeit, sondern auch die ganze jüdische Religionsgeschichte voll von Modisicationen des Ritualgesetzes ist. Aber Mendelssohn, Mendelssohn! Die Herren scheuen sich nämlich nicht, diesen Weisen als Gewährsmann für ihr System des starren Stillstandes anzuführen und zwar in der bekannten Stelle aus dem „Jerusalem", wo Mendelssohn sich dahin ausspricht, „daß die persönlichen Gebote, die dem Sohne Israels aufertegt worden sind, so lange beobachtet werden müssen, bis es dem Allerhöchsten gefallen wird, ihre Abstellung bekannt zu machen". Daß unsere beiden Rabbincn sich keinen Begriff von dem philosophischen Geiste Mendelsohns machen können, daß sie nicht einzusehen vermögen, wie dieser auf seinem Standpunkte unmöglich der ewigen Verbindlichkeit aller Ritualgesetze das Wort reden konnte, und' daß das, was er in so großer Allgemeinheit aussprach, nur eine Abwehr gegen die Zumuthungen des Abfalls Seitens orthodoxer Christen gewesen, ist begreiflich. Wir aber wissen

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