Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1843)
- Date
- 1843-10-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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165 Ihres vielgcschätzten „Israeliten des 19. Jahrhunderts" zu öffnen. Der Inhalt wird dem Interesse Ihres Blattes wohl nicht zuwider sein, und Ew. Hohwürden werden wohl begreifen, wie sehr uns daran gelegen sein muß, den Mann, dem unsere heiligsten Interessen anvertraut sind, entweder gerechtfertigt oder entlarvt zu sehen. Zugleich legen wir ein Exemplar des Dankschreibens bei, welches unser Vorstand an Herrn Dr. Wolf ergehen ließ, :c. In Versicherung der tiefsten Hochachtung verharren Darmstadt, den 16. Aug. 18-13. Ew. Hochwürden Ergebenste S. Lindheim, Bernhard Trier, Moritz Wolfskehl, I. Nosenberg, A. Sander. (Darmftadt, den 15. August.) Wenn von dem Leben und Treiben der hiesigen Gemeinde in diesen vielgelcsenen Blättern so selten etwas verlautet, so mag der Grund darin gesucht werden, daß wenig Erfreuliches zu berichten ist, und Unerquickliches schon dcßhalb nicht zur Mittheilung reizt, weil dieselbe nicht ohne Berührung von Persönlichkeit sein kann, und daher leicht den Character deS Gehässigen annimmt. Wir haben immer der Feinde und Verräther noch genug, welche mit schadenfroher Miene sogleich darauf Hinweisen, wo sich eine Schwäche kund gibt in unseren Kreisen, wenn es gleich dort wie hier noch sehr an Vollendung gebricht. Jndcß thut schonendes Schweigen -und rücksichtsvolles Vertuschen auf die Länge auch nicht gut. Möge sie einmal ausgcdeckt werden die schmerzliche Wunde unseres SynagogcnlebenS und auSgesetzt der frischen Luft derOcffcntlichkeit, vielleicht — vielleicht erfolgt Besserung. -ß-ft rflü’rft Wir wollen heute nur Eine Thatsache der jüngsten Zeit einfach berichten, daran einige bescheidene Fragen knüpfen, und man wird bald erkennen, woran unsere synagoglichen Zustände leiden. Anderes behalten wir uns für später vor. Vor einigen Wochen hatten wir daS Glück, unseren Jugendfreund, Herrn Dr. Wolff, Oberrabbinen in Kopenhagen, in unserer Mitte zu begrüßen. Er war aus weiter Ferne gekommen, den 80stcn Geburtstag seines ehrwürdigen und auch um die hiesige Gemeinde hochverdienten Vaters im Kreise seiner Familie zu feiern. Wir Alle kannten, achteten und liebten ihn, wegen seines edlen Characters und seiner vielen Verdienste um die Förderung eines ächt religiösen Sinnes in Israel. Noch sind die erhebenden Eindrücke nicht verwischt, die seine wahrhaft erbauliche Predigt vor fünf Jahren in unseren Herzen bewirkte. Was war also natürlicher, als daß die ganze Gemeinde von dem Wunsche ergriffen ward, wieder das Wort der Wahrheit aus seinem beredten Munde zu vernehmen? Der Vorstand theilte diesen Wunsch unserem Nabbinen, Herrn Dr. Benjamin Hirsch Auerbach mit, und ersuchte ihn höflichst, dem würdigen Gast aus einem Sabbat die Kanzel zu überlassen. An dem Gewähren dieses Gesuches zweifelten die Petenten nicht, und waren daher nicht wenig erstaunt, als Hr. Dr. A. dasselbe nicht nur zurückwies, sondern auch, ohne alle Veranlassung so heftig dagegen eiferte, daß der Vorstand auf die Vermutung kam, hier müsse eine Leidenschaft den Herrscherstab führen — sie mochte nun heißen, wie sie wolle. Durch eine solche wollte sich aber die Gemeinde in ihrem ftommen Wunsche nicht gestört sehen, und wendete sich deshalb an den Vorstand um Verwendung bei der Behörde. Auch hier konnte Hr. Dr. A. keine Gründe für seine Weigerung Vorbringen, berief sich aber aus Jore Teah Kap. 2-15, §. 22, wornach ihm das Recht unbedingter Verweigerung zustehen soll. Ein authentisches Urtheil darüber steht uns, als Leien, nicht zn; wir müssen aber bescheidene Zweifel darein setzen, ob, wenn durch höfliches Er uchen der Amtsehre Genüge geschehen, und keine vernünftigen Gründe der Verweigerung vvrgebracht werden können, das eigenwillige Veto durch keine andere Behörde suSpendirt werden könne, und möchten durch diese Relation zur Besprechung dieser Frage in diesen Blättern Veranlassung geben. Sollte aber auch dieses Recht einem Nabbinen znstehen, so möchten wir Hrn. Dr. A. fragen, ob ein derartiger Gebrauch seines Rechtes geeignet sein kann, das für eine segensreiche Wirksamkeit, um die cs doch allein zu thun sein darf, so nöthige Vertrauen seiner Pflegbefohlenen zu stärken und zu befestigen? Muß nicht in Manchem dadurch der Zweifel rege werden, ob er die gegenseitige Achtung — Liebe und Friedfertigkeit selber empfinde, von denen er uns schon so oft gepredigt hat, und immer von neuem sich beklagt, daß seine Predigten so fruchtlos bleiben? Wir wünschten von ganzem Herzen, diese Fragen von ihm selbst so beantwortet zu sehen, daß unser wankendes Vertrauen wieder befestigt werden könnte. — Wir sind aber mit unseren Fragen noch nicht zu Ende. Hr. De. A. hatte hoch betheuert, daß er der höchsten Behörde, die ihm in dieser Beziehung etwas gebieten wollte, mit Einreichung seiner Demission antworten würde, gab aber doch der freundlichen Zusprache Großherz. Hess. Kreisraths nach, und Hr. Dr. Wolff bestieg darauf am 9. Abh die Kanzel, ermahnte, belehrte, erbaute und ergriff alle Zuhörer mit energischer Gewalt. Der Wunsch, das Verlangen und die Bitte nach einer zweiten Predigt ward rege. Ter daraus folgende Sabbath - Nachmu war zur Consirmation bestimmt und die Kanzel konnte keinem Gaste überlassen werden. Man wählte also den Vorabend desselben Sabbarhs und stellte cs dem hiesigen Rabbinen anheim, ob er die Synagoge eine Stunde früher öffnen lassen wolle, damit die Predigt vor dem Beginn des Gottesdienstes abgehalten werden könne. Ta trat nun Hr. Dr. A. mit der Behauptung aus: „Tie Liturgie am Freitag Abend dulde keine Predigt." Begreife das, wer da wolle, wir nicht. Hr. Dr. A. selbst hat unsere Synagoge am Freitagabend mit einer Predigt ei'ngeweiht, er selbst predigt jährlich am Vorabend des Versöhnuugstages, auch wenn derselbe auf einen Freitag fällt. Wir bitten, wir beschwören euch, ihr Kenner des Talmuds und seiner Commentatoren, ihr Kundigen aller Schriften unserer Casuistik belehret uns doch; suchet und forschet, und theilei uns mit auch nur einen Scheingrund für obige, amtlich ausgesprochene Behauptung, auf daß nicht an unserem Nabbinen der ärgste Vorwurf hafte, den man einem Manne von so heiligem Berufe machen kann. Mehrere Mitglieder der israel. Gemeinde dahier. 1 Schon wieder hat sich leider die Liste der verwaisten Rabbinatssitze erweitert. Crefcld hat seinen Oberrabbinen und Präsi-