Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1843)
- Date
- 1843-10-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Selch ichte des Tages. Der „von der polnischen Grenze" referirende Correspondent der Augsburger Allg. Zeitung hört nicht recht und sieht nicht gut, und was ihm hier fehlt, das hat er anderwärts zuviel; zuviel hat er nemlich an Redseligkeit, seine Znnge ist der Wurm, der nie stirbt. So hat sein harthöriges Ohr wieder einmal vernommen, in Rußland sei die Bildung von jüdischen Kolonieen, zum Behufe der Gewinnung derselben für den Ackerbau im Gange. Eine mitleidige Seele hat dem horchenden, stumpfen, alten Schwätzer ins hungernde Ohr den Brocken von Neuigkeit geschrieen: „Esist wieder ins Stocken gerathen!" Nun keucht der Alte nach der Augsburger, die eben nicht sehr vorwärts eilt, rufend: Es ist nichts mit den Kolonieen! ich Habs gehört. „Der heutige Israelit eignet sich für den Ackerbau durchaus nicht, er will durch speculative Thätigkeit, nicht durch schwere und mühsame Arbeit sein Glück machen." So plaudert der Alte. Wir aber wollen cs ihm nicht übel nehmen, er hat wohl nicht gehört, daß, wo man in jenem Lande, den gedrückten, und in wenigen Gouvernements zusammengcpserchten Israeliten einen solchen wohlthätigen Abzugskanal öffnete, der Andrang so groß ward, daß die Regierung den größten Theil, entweder hier unbedingt znrückwies, oder dort die früher mit der Ansiedlung in Aussicht gestellten Borthcile zurücknahm, oder noch gar lästige Bedingungen stellte. Was der Correspondent sonst noch über das Schmuggeln, in Beziehung aus die Israeliten sagt, ist so fade, täppisch und barbarisch, daß man vermuten könnte, die Augsburgerin habe ihren Correspondenten unter der Ko sacken - Gränzwache. Die Berliner israelitische Gemeinde soll Vorhaben, bei der Anwesenheit des russischen Kaisers in Berlin, eine Petition zu Gunsten der dem Verderben geweihten Glaubensbrüder an der Grenze, bei demselben einzureichcn, wie Königsberg und Köln schon früher ein Gleiches gethan haben. Hoffentlich wird dieses Project nicht in der Geburt sterben, wie ein früheres, da man in erst genannter Gemeinde damit umging, den rheinischen Ständen eine Dankadresse zuzusenden. Jene Adresse war nemlich schon geschrieben und unterzeichnet, als dem geheimen Commcrzienrath I. M, einem Mitgliede des Vorstandes, die Angst kam, und er es gerathen fand, seinen Namen auszuradieren. Tie Avresse konnte so nicht abgeschickt werden, und starb an der Mißhandlung. Nun heißt jener Commerzheld bei den witzigen Berlinern: Geheimer-Radierungs-Rath. Bielleicht wird demselben das Büren leichter als das Danken. Die westphälische Geistlichkeit hat ein ehrwürdiges Stück Arbeit im Werk. Es sind das Petitionen an den König gegen die Emancipation, die von ihr ausgehen sollen. Jenes durch und durch mit Papst gedrängte Zelotenbeet, das Vaterland eines Droste-Vischering, konnte nicht hinter Rom bleiben. Schon in einer frühem Nummer erwähnten wir der neuen Leiden der Israeliten des Kirchenstaates. Wie wollen heute etwas ausführlicher darüber berichten. Das Haamans - Dekret hat folgenden wörtlichen Inhalt: 1) Binnen 2 Monaten vom heutigen Tage an, müssen in den benannten beiden Ghetti (Ankona, Sinigaglia) alle Zigeuner und Christendiener. Männer wie Frauen, einerlei, ob bei Tag oder bei Nacht beschäftigt, entlaßen werden, und allen Juden, die im Bereich unsrer Jurisdiktion wohnen, ist ausdrücklich untersagt, christliche Ammen anzunehmeu, oder irgend einen Christen zn irgend einem häuslichen Dienste zu verwenden, bei Strafe.... 2) Alle Juden, die in der Stadt, oder auf dem Lande ewiges, oder zeitweiliges Grundeigenthum, oder Renten, oder Zinsen oder sonst irgend rin Recht, welches einen Antheil an Grundeigen - thum enthält, besitzen, müssen es binnen 3 Monaten vonlheute an, durch einen wirklichen und wahren, nicht etwa durch einen fingirten und scheinbaren Vertrag veräußern. Sollte dies bei Ablauf des Termins noch nicht geschehen sein, so ist dasselbe amtlich zu versteigern, sobald die dießjährige Erndte vollendet. 3) Keine jüdische Amme, noch weniger eine jüdische Familie, soll die Stadt bewohnen, oder in irgend einem Orte wo kein Ghetto ist, sich nicdcrlassen, oder aufhalten, oder Grundeigcnthum haben, und wer jetzt mit dieser Verfügung im Widerspruch ist, muß binnen 6 Monattrn in sein Ghetto znrückkehren, sonst wird nach dem Gesetze, mit ihm verfahren. 4) In keiner Stadt, wo ein Ghetto ist, darf ein Hebräer sich herausnchmen, außerhalb des Ghetto in öffentlichen Häusern oder Speiseanstalten mit Christen am Tische zusammen zu speisen. 5) In einer Stadt, wo ein Ghetto ist, soll kein Jude außerhalb dieses Viertels schlafen, oder sich in einem Christenhaus in genauen Umgang einlassen. 6) Kein Jude darf sich erlauben, unter irgend einem Vorwände Christenmänner und noch weniger Christenfrauen zum Schlafen innerhalb des Ghetto zu veranlassen. 7) Kein Hebräer darf auch nur für Tagarbeit innerhalb des Ghetto Christen miethen. 8) Kein Hebräer, weder Mann noch Frau, darf Christenhäuser besuchen, oder vertrauten Umgang mit Christenmännern und Christensrauen nnterhalten... 1l) Bei Begrabung ihrer Todten, sollen die Hebräer keinerlei Pomp oder Aufwand machen, sich besonders des SingenS von Psalmen oder des Tragens von Fakkeln durch die Straßen außerhalb des Ghetto enthalten, bei Konfiskation solcher Dinge und andern Strafen... Gegeben in der Kanzlei der heiligen(I) Inquisition, am 24. Juni." So traurig nun eine solche Erscheinung für die Betroffenen sein muß, und wie sehr sie auch unsre Theilnahme anregt, der Nutzen ist ihr nicht abzusprechen, daß sie es klar darstellt, welcher Natur die Gesetzgebung ist, die Jndenbeschränkungen in sich schließt. Es ist entweder die russische, übermüthige nicht von Vernunft und gesunden Staatsmaximen gezügelte und veredelte rohe thierksche Natur, die hier mehr, dort weniger zum Durchbruch kömmt; oder es ist die blinde Glaubenswuth, oder die Liebe zum Alten, die der Trägheit des Denkens und des Handelns so sehr zusagt, und die Gespensterfurcht vor dem Lichte der Vernunft und ihren leuchtenden Wegen, wie in dem Mnsterstaate des Mittelalters, Rom. In beiden Fällen ist es nicht der Jude allein, der leidet. Dasselbe Princip, das den Juden mit starkem rohem Arm niederschlägt, und sein Recht kaum ahnet; derselbe Krummprügel, der die Juden niederschlägt; dieselbe Scheu vor dem legislatorischen Fortschritt,' in den den Juden betreffenden