Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1843)
- Date
- 1843-09-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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145 Ansicht freilich zurück, weil in ihr die Einmischung unlauterer Elemente in das Religiöse bereits vollbracht ist, weil hier schon alle möglichen irdischen Interessen den Deckmantel des christlichen Cbaracters können angenommen haben, um unter dieser Hülle Druck und Verfolgung zu üben. Spricht man uns hingegen von den Forderungen der christlichen Religion, so müssen und wollen wir diesem Standpunkt allerdings Rede stehen. Es ist hier nur eine gemeinschaftliche Grundlage nöthig, ohne die keine Verständigung möglich ist; das ist dre Anerkennung, daß das Ehristenthum, wie das religiöse Leben überhaupt, im Geiste und im Gemüthe, in der freien Ueberzeugung, in der Wahrhaftigkeit und Gesinnungstreue wurzelt, und daß es einen äußerlichen, einen erzwungenen, einen lügnerischen Dienst verschmäht. Gebt uns das eine zu und wir wollen unserem Streben bei der entschiedensten, bei der gläubigsten christlichen Gesinnung weit leichter Eingang verschaffen, als bei der frivolen, die gar nicht begreift, wofür wir streiten, und die schon deshalb unseren Bemühungen abgeneigt ist, weil sie uns für Thoren halt, daß wir ein Leben voll Kampf und Entbehrung daran setzen, um auf dem Wege des Rechts und der Ehre zu erobern, was auf anderem Wege so leicht zu gewinnen wäre. Wir rufen den wahrhaft Frommen zu: Unser Streben gilr einer anderen religiösen Ueberzeugung, als die Eurige ist, aber es gilt doch der religiösen Ueberzeugung, ihrer Ehre, ihrer Treue, ihrer Ausdauer. Ware uns die Religion ein Aeußerliches, das man anlegt, wie die herrschende Farbe des Tages, wie die Uniform seines Herrn, wir brauchten uns nicht abzumühen, um zu den ersehnten Rechten zu gelangen. Die Achtung vor der Religion, vor dem Christenthume selbst, das wir zu entweihen glaubten, wenn wir uns seiner als Mittel zur Gewinnung des vollen Bürgerrechts bedienten, ist die Seele unseres Strebens." Daß solche Worte nicht leer verhallen können, sind wir gewiß. Denn was die Gegner Preußens auch Alles an den Grundsätzen der Regierung tadeln, das raumen sie ihr ein, daß sie eine religiöse ist, daß sie die Sittlichkeit, sie die Religiösität ihrer Unterthanen zu fördern strebt. Ist dieses aber der Fall, dann kann sie nach dem Vorausgegangenen unmöglich auf einem Prosect beharren, welches nur geeignet ist, die Sittlichkeit, die Religiösität eines nicht geringen Theils ihrer Unterthanen im höchsten Grade zu gefährden. Geschichte des Tages. (Barchfeld.) „Geh zur Ameise, Träger! sieh ihre Wege und werde klug. Sie, die keinen Führer, Bogt und Gebieter hat rc." — so möchten wir, auf genannte kleine Gemeinde hinweisend, mancher großen stolzen „Kehila" zurufen. Auch jener fehlt auf religiösem Gebiete ein geistiger Gebieter, sie ist sich ihrer eignen Führung überlassen. Keiner treibt sie, Keiner regt mit dem Gewichte seines Namens, seiner Gelehrsamkeit, seines Amtes sie an. Und doch beschämt sie, die Kleine vnd Schwache, viele große Gemeinden, die bei allen Hilfsmitteln, versehen mit Geistlichen, Schulen, dem besten thätigsten Willen der Behörde», in religiöser Lethargie verharren. Aus freiem Antriebe ordnete» nämlich die schlichten Landleute, nun schon geraume Zeit ihr Stznagogenwesen, und zeigten, daß sich Gefühl für Anstand und Würde, Wohlgefallen an geregelten, kunstgemäßen Gesängen, und Ordnung in den Synagogen sich auch recht wohl mit der ererbten Religion des Gemüthes der Väter vereinbaren lasse. In neuester Zeit gab diese Gemeinde einen neuen Beweis ihres regsamen StrebenS und edlen Dranges, die Veredlung und Geisteserleuchtung ihrer Mitglieder möglichst zu fördern und zu kräftigen, durch die Constituirung eines Fortbildungsvereins in ihrer Mitte. Führen wir die schmucklosen, aber bedeutungsvollen Worte der vor uns liegenden Statuten, im Auszüge hier an. — „Die Erfahrung lehrt, daß der beste Schulunterricht, wenn derselbe mit dem vollendeten 14. Jahre gänzlich aufhört, wenig Früchte bringen kann, da gerade das Lebensalter vom 14. Jahre an und weiter für moralische und geistige Ausbildung das wichtigste ist. Es ist also ein dringendes Bedürsniß, eine Anstalt zu gründen, wo dem der Ortsschule Entwachsenen Gelegenheit zur Belehrung und Fortbildung dargeboten werde.... Eine, wie in vielen Orten eingesührte Fortbildungsschule, wird und kann hier in unserm Orte nicht auskommeu, so lange viele Eltern den Nutzen und die Nvthwendigkeit einer zeitgemäßen Fortbildung nicht einsehen, also ihre Söhne, da gesetzlicher Zwang nicht besteht, zum Besuche dieser Anstalt nicht anhallen, und die Jugend überhaupt sich lieber vergnügt, als an einer belehrenden und nützlichen Unterhaltung Theil nimmt, ja es beschämend findet, schon so erwachsen, noch in eine Schule zu gehen. Würde man jedoch eine Gesellschaft errichten, bei der Belehrung und Fortbildung mit einigen geselligen Vergnügungen verbunden würden, so würden aus eigenem Antriebe viele Erwachsene sich als Mitglieder dieser Anstalt aufnehmen lassen, somit nach und nach die Nothwendigkeit und den Nutzen einer zeitgemäßen Fortbildung fühlen, und endlich freudig die Hand bieten, für sich und die Ihrigen für Fortbildung zu sorge» und beizutragen, zu Helsen und zu fördern. In dieser Absicht verbinden sich die Unterzeichneten, unter den Namen „Fortbildungs- Verein" von heute an zu einer Gesellschaft, deren Zweck ist: Belehrung und Fortbildung mittelst gesellschaftlicher Zusammenkünfte, bei welchen Zeitschriften und Bischer unterhaltenden, moralischen und religiösen Inhaltes vorgelesen, besprochen und das, was der Eine oder der Andere nicht versteht erklärt werden soll. . . . §. 2. Werden Gesänge erheiternden und moralischen Inhaltes eingeübt und gesungen, tz. 4. Können von den einzelnen Mitgliedern schriftliche Aussätze .... geliefert, sodann . . . darüber verhandelt werden, tz. 9. Es dürfen nur solche Mitglieder ausgenommen werden, die auf einige Bildung Anspruch machen können, und einen sittlich-guten Lebenswandel führen, tz. 18. Verheirathete können, bei besonderen Veranlassungen, jedoch mit jedesmaliger Genehmigung des Directors, ihre Frauen mitbringcn." (Warum nicht in der Regel? »n HZ!