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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-09-03 · Heft 36 (3.9.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 36 (3.9.1843)
Date
1843-09-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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L44 gesetzlich ausgesprochenen Regel gegenüber; er würde Gefahr laufen, zu ermüden im Gefühle seiner Unzulänglichkeit. Auch genügt in diesem Falle die Freiheit des Entschlusses nicht; eine streng, mit allen Banden der Ehre und des Gewissens, bindende Verpflichtung muß der gesetzlichen Entbindung entgegen treten, wenn diese ihres Stachels beraubt, wenn ihr verderblicher Einfluß auf die Gesammtheit gehoben werden soll. An die Stelle der erlassenen gesetzlichen Pflicht trete die Heiligkeit des gegebenen Wortes, der gesetzlichen Entehrung trete das ausgesprochene Princip der gemeinsamen Ehre 'entgegen, und Schmach und Verachtung treffe Den, der das gesetzliche Privilegium annimmt! Jede Gemeinschaft werde mit ihm abgebrochen, der Bann der Unehre und des Verraths an der allgemeinen Sache treffe ihn! Das muß die Grundlage des vorgeschlagenen Vereins für den Kriegsdienst werden, wenn jener heillose Plan ins Leben tritt und wenn dem Unheil, mit dem er schwanger geht, wirksam vorgebeugt werden soll." „Würde sich aber wider Verhoffen inmitten der Juden in Preußen eine Parthei finden, die sich der von außen gebotenen Richtung anschlösse; nun dann, so möge sie für ihren Theil die dargebotenen Privilegien und Corporanons - Rechte annchmen; aber dann werde auch Trennung, vollständige und entschiedene Trennung das Losungswort Aller, in denen ein höheres Streben lebt, Aller, denen die Religion Sache des Geistes und des Gemüthes ist und die sie nicht von Neuem als ein Mittel bürgerlicher Jsolirung mißbraucht sehen wollen!" Im zweiten Theile der Schrift bespricht der Verfasser die Entschlüsse, welche die preußische Regierung, nachdem von allen Seiten so lebhafte Vorstellungen gegen das projectirte Gesetz erhoben worden, möglicherweise fassen könnte, und da sieht er es, gewiß mit vollem Grund, als etwas sehr Bedauerliches an, wenn nach vielem Reden nunmehr Alles beim Alten bleiben sollte. „Ich bekenne, (sagt er) daß diese Entwickelung mir beklagenswerther, als jede andere, erscheinen würde. Mit der lebendigen, schaffenden Kraft, auch wenn sie auf Abwege geriethe, kann man ringen, man kann ihr die angestrengteste Kraft im Kampfe für das Gute und Rechte entgegensetzen; aber die tobte Kraft der Trägheit, das m'üssige Festhalten am Bestehenden, und wenn es auch keinen der höheren Ansprüche der sittlichen Menschennatur befriedigte, sie stumpfen selbst die Kraft des Widerstandes, des Strebens nach dem Bessern ab; es weht aus ihnen ein Hauch der Verwesung, dem das Geistesleben erliegt. Es war keine schwere Aufgabe, einen auf den irrigsten Voraussetzungen beruhenden Plan der Gesetzgebung zu beseitigen; ich glaube, daß er, selbst noch weiter gediehen, als es in der That der Fall war, dennoch in, der Ausführung an seiner Unmöglichkeit gescheitert wäre, obgleich es gewiß der würdigere Weg war, ihn des Jrrthums zu uberführen, als es auf den Versuch der Verwirklichung ankommen zu lassen. Aber unendlich schwer wird es werden, die einmal wieder eingetretene Starrheit des Stillstandes, die Selbstgenügsamkeit am Vorhandenen in neue Bewegung zu bringen, sie wieder auf den Weg des Fortschritts hmzuleiten. Die traurigste Folge der gefürchteten Veränderung würde die sein, wenn ihre Beseitigung eine Stimmung hinterließe, die froh ist, Alles beim Alten bleiben zu sehen, sich in das Schneckenhaus des alten Druckes zu verkriechen, um nur solchem politischen Witterungswechsel nicht ausgesetzt zu sein. Lieber durch das Schlimmere hindurch zum Besseren gelangen, als sich an der Verewigung des sattsam Schlimmen genügen lassen." „Ich habe mich" — sagt der Verfasser, gewissermaßen über seinen gerechten Unmuth sich wieder erhebend, weiter — „manchmal gern dem Traume, hingegeben — möchte er mehr als ein Traum gewesen sein! — daß dieser so geflissentlich in's Publicum verbreitete, so lange vor seiner möglichen Verwirklichung mit so vieler Öffentlichkeit — was in allen Fällen dankenswerth bleibt — verkündete Entwurf eine Prüfung gewesen sein möge, nach deren Resultat man die Reife der Juden zur vollen Aufnahme in den Staatsverband mit allen seinen Rechten, nachdem sie dessen Pflichten längst vollständig erfüllten, ihre Würdigkeit zum ächten, vollen Bürqerthume ermessen wollte. Der Gedanke einer solchen Prm fung wäre fürwahr eines hohen Geistes würdig gewesen, und wenn die Sache so gemeint war, so wird man zugeben müssen, daß die Juden Preußens die Prüfung bestanden haben. Der Vorgang, in diesem Sinne gefaßt, erinnert an die schöne Parabel von dem Gotte und dem Arbeiter und der verlorenen eisernen Axt, an deren Stelle der Gott die goldene und die silberne bietet, um den Arbeiter zu prüfen, ob es ihm auch m Wahrheit um nichts anderes als um die Wiedererlangung seines verlorenen, schlichten Eigenthums, um das Werkzeug zu redlicher Arbeit im Schweiße des Angesichts, zu thun sei. So, möchte ich glauben, wurde den Juden hier statt des verlornen, schlichten, allgemeinen Rechts, des einfachen Mittels zu redlicher Arbeit für das eigne Wohl und das Wohl der Gesammtheit, mit der gleichen Pflichterfüllung im Frieden und im Kriege, ohne die es kein Recht für den Bürger geben kann und darf, statt dessen wurde ihnen ein untergeschobenes, schimmerndes Gebilde von Privilegien und Corporationsrechten und bequemer Befreiung von einer ernsten Pflicht geboten. Hätten sie mit kurzsichtiger Selbstsucht nach dem glänzenden Geschenke gegriffen, hätten sie es anerkannt als das geraubte Recht, nach dem sie suchen, um das sie flehen: wahrlich sie hätten verdient, gleich jenem unredlichen Arbeiter, ihr Recht auf immer zu verlieren." Der Verfasser schreitet endlich zur Würdigung des religiösen Grundes, den man gegen die Gleichstellung der Juden erhoben, und sagt hierüber eben so tief, als wahr: „Wenn man uns von den Interessen des „christlichen Staates" spricht, welche der Forderung der Gewissensfreiheit widersprechen sollen, so weisen wir diese

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