Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1843)
- Date
- 1843-08-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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141 Kriegsdienst den religiösen Ansichten der Juden nicht widerstreitet, daß die Vertheidigung des Vaterlandes ihnen vielmehr als eine religiöse Pflicht gilt, daß auch Diejenigen, welche sich in ihrem Gewissen zur strengen Beobachtung des herkömmlichen Ritus in Betreff der Speisen, des Sabbats, der Gebetformen u. s. w. verpflichtet halten, alle diejenigen Abweichungen von jenen Vorschriften, welche der Kriegsdienst erfordert, als gerechtfertigt ansehen *). Bei den zahlreichen Erörterungen über diese Frage ist eine entgegengesetzte Ansicht gar nicht geltend gemacht, geschweige denn durchgeführt worden, so daß jene Rücksicht auf die religiösen Ansichten der Juden von Voraussetzungen, deren Gegentheil erwiesen ist, ausgeht. Uebrigens kann eine solche Rücksicht, welche um individueller religiöser Ansichten willen die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erläßt, als auf dem Princip wahrer Gewissensfreiheit beruhend keinesweges betrachtet werden; vielmehr muß, was hier auf einer Seite der Herrschaft des Gesetzes mit Unrecht vergeben und der Gesinnung, der Einzelnen zu viel eingeräumt wird, auf anderen Seiten notwendig zur Unterdrückung der Gewissen führen. Unmöglich kann für den einzelnen Fall ein Grundsatz richtig sein, welcher, allgemein angewendet, den Staat und alle Rechts-Ordnung auflösen würde. Es zeigt sich hier wieder, daß man freilich gegen eine geringe Anzahl von Staats-Angehörigen verkehrte Maßregeln ergreifen kann ohne eine unmittelbare Gefahr für das Ganze, ohne ein anderes sofort fühlbares Uebel, als welches auf den zunächst Betroffenen schwer und drückend lastet." ,,Aber nicht bloß das rechte Verhältniß zwischen Glauben und Bürgerthum würde durch eine solche Maßregel verrückt, nein, es würden auch der Religion und der Sittlichkeit selbst die gefährlichsten Wunden geschlagen. Ich habe schon oben bemerkt, daß die Annahme, cs würden gar keine Juden von der gewährten Befreiung Gebrauch machen, auf einer unmöglichen Voraussetzung beruhe. Ich habe damit keinesweges sagen wollen, daß sich doch wohl am Ende eine größere oder geringere Anzahl finden werde, welche, durch religiöse Scrupel dem Kriegsdienste abgeneigt, sich demselben entziehen werde. Ich bin dieser Meinung durchaus nicht. Ich glaube vielmehr, daß, nachdem diese Frage einmal eine Frage der Ehre geworden ist und der Natur der Sache nach werden mußte, die wahre und ächte Anhänglichkeit an den Glauben, zu deren wesentlichen Eigenschaften auch Das gehört, daß sie den Namen ihres Glaubens durch die Wahrung seiner Ehre und Würde auch vor den Augen der Menschheit zu heiligen bedacht ist, darin einen Sporn finden wird, die in ihre Wahl gestellte Pflichterfüllung um so treuer zu üben. Der praktische Erfolg, den ich von einer solchen Maßregel, wie die angedrohete, fürchte, ist vielmehr kein anderer, als der, welchen eine gleiche Entbindung von der allge- *) Man vergleiche: RabbinischeS Gutachten über die Militairpflichtigkeit der Juden. Von vr. A. Geiger. Breslau 1842. meinen Kriegspflicht bei jedem anderen Theile der Bevölkerung herbeiführen würde, derselbe möge nach dem Glauben oder nach jeder beliebigen, sonstigen Eigenschaft von der Gesammtheit durch ein Ausnahmsgesetz ausgeschieden sein. In gleichem Verhältniß und aus gleichen Motiven, wie eine solche schmähliche Exemtion in anderen Fällen würde benutzt werden, so würde sie es auch hier werden. Die Conccssion nämlich, die man der Religion machen wollte, würbe von der Religion zurückgewicsen, aber sie würde von der Trägheit, der Feigheit, der Bequemlichkeit, der Selbstsucht, der Gleichgültigkeit gegen das öffentliche Wohl und dem Widerwillen gegen das geringste, ihm zu widmende Opfer, dankbar angenommen werden und würde diesen bösen Geistern allein zu Gute kommen." (Schluß folgt.) Selchichtr des Tages. Uwarow, k. k. russischer Minister der Volksausilärung, überraschte bei seiner Durchreise die Nabbinenschule — ein Institut, Bildung und Glaube vermittelnd, bei seiner Geburt mißtrauisch empfangen, in die engsten Grenzen eingebannt, und jetzt so anerkannt, daß es 221 Zöglinge zählt — mit seinem Besuche. Se. Excellenz verweilte mehrere Stunden inmitten derselben. Das Resultat der Zöglinge mit der vorgenommenen Prüfung, bei welcher der Minister, zur Bewunderung Aller, eine genaue Kenntmß des Hebräischen entwickelte, fiel zur großen Zufriedenheit genannten Staatsmannes aus. Auch dem zeitgemäß eingerichteten Gottesdienste wohnte derselbe bei. vr. Goldschmidt hielt die Predigt, in welcher er unter Anderm sehr gründlich darlegte, wie das Judenthum nur ausschließlich sich selbst regieren müsse, und wie also das Heil nur aus den Schulen kommen könne. Als Vorsänger figurirte ein neu engagirter, von Sulzer gebildeter junger Mann aus Baiern, der von einem wohleingeübten Chore unterstützt ward. Ueber die ganze Haltung des Gottesdienstes, über die Predigt, nach Form und Inhalt äußerte sich Se. Excellenz aufs günstigste, und versicherte namentlich, daß die in der Predigt durchgeführte Ansicht ganz die des Kaisers sei, auch sein väterlicher Wille ziele dahin, die Israeliten israelitisch zu bilden. Der Direktor des Instituts, A. Eisenbaum, dessen hohe Verdienste um diese Musterschule für Polen und Rußland, in den Augen aller vorurtheilsfreien wahrhaft frommen Israeliten und Menschenfreunde, die die Früchte seines Wirkens kennen, schon längst die verdiente Würdigung gefunden, erhielt auch von seinem hohen Chef die erfreulichsten und unzweideutig, sten Beweise der ausgezeichnetsten Zufriedenheit und Anerkennung. (Von der russischen Gränze.) Der Ukas, nach welchem die Juden innerhalb 50 Werst von der russischen Grenze an, nach den inner» Gouvernements abgeführt werden sollen, hat, soweit die Pulse europäischer Civilisatiou schlagen, soweit nämlich die Zeitungen das Völkerleben kund geben, die größte Sensation hervorgerufen. Denn nicht Hundert, nicht Tausend sind davon betroffen, Hunderttausendc von Unglücklichen sollen von