Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1843)
- Date
- 1843-08-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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133 -einigen Wochen ist die Rabbinatsstelle hier ausgeschrieben, und sehr gespannt ist man, wer den Sieg davon tragen wird, ob Bodenheimer, Landrabbine in Hildesheim, oder Millstätter, der seit verwichenem,Herbst die Stelle seines verstorbenen Bruders hier vertritt. Wird Millstätter die Stelle erhalten, so kann man der freudigen Hoffnung leben, daß CarlSruhes jüdische Bewohner, die größtentheils mehr dem 17., als dem 19. Jahrhundert angehören, sehr bald für das Bessere gewonnen würden. Sehr zu befürchten steht aber, daß der Einfluß der Alten (es sind jetzt 12 Männer aus der Gemeinde zur Nabbinenwahl gewählt) ein anderes Resultat herbeiführe, umsomehr, da die sogenannten Neuen wenig rn Ü’N Gesetzesfeuer in sich fühlen, und sehr indifferent sind. Schulplan für die Rabbinats-Districte Aschasfenburg, Kissingen und Niederwerren. In Folge gegebener Auflage reichten bekanntlich die Nabbinen Frankens, jeder besonders, einen Lehrplan für den Religionsunterricht bei betreffender Behörde ein. Man erwartete, daß aus den verschiedenartigen Vorschlägen ein Lehrplan für die ReligionSschulen des ganzen Kreises hervorgehen werde; allein die Regierung gab dem eingereichten Lehrplane eines jeden Rabbinen für dessen RabbinatS- District, Gesetzeskraft. Diese Sachlage hat ihr Gutes. Die erleuchteten Rabbinen und Lehrer können ungestört und unbelästigt, in den Schulen für den Fortschritt wirken, und wiederum mögen die Orthodoxen nach ihrer Meise in den Schulen thätig sein, und die Sittlichkeit fördern. Denn wo Männer solcher Farbe doch nun einmal sind, ist es immer das Beste, man läßt sie nach ihrer Meise gewähren. So zweifeln wir nicht, daß z. B. Hirsch mit seinem 2T! wohlthätiger wirkt, als mit einem aufgezwungenen Creizenachs. Um aber die Nachtheile einer solchen Zersplitterung und Vermannigfaltkgung in den Relkgionssachen hervorzuheben, brauchen wir wohl kein Wort zu verlieren; sie liegen auf der Hand. Sehr nah liegt daher der Wunsch, daß durch Verständigung der Rabbinen eine Einigung, wenn auch nur vor der Hand Derer, die sich in ihren Ansichten am meisten nähern — zu Stande kommen möchte, und Freiheit und mögliche Einheit neben einander bestehe. Die Herren Rabbinen oben genannter Districte haben den ersten Schritt zur Realifirung dieses Wunsches gethan. Auf den Schulplan kommen wir, in der nächsten Nummer, wieder zurück. (Leipzig.) Man trägt sich hier mit der interessanten Kunde, daß vr. L. Großmann, Superintendent von Leipzig, an die säch. fische Ständeversammlung eine Petition stellen werde, um Ge. stattung ehelicher Verbindung zwischen Christen und Juden. Die Früchte werden wohl dem christlichen Haushalte zu gute kommen müssen. So weit sind wir noch nicht, darf selbst ein Großmann nicht sein, die schlichte Sittenregel: Was Einem recht ist, ist dem Andern billig — auch auf dem Territorium der Religion geltend zu machen. Von dem sehr achtbaren Rabbinen Adler in Kissingen erscheint demnächst ein Commentar zu der Pirke Abot, mit den Lebensbeschreibungen der darin vorkommenden Rabbinen, auf welchen wir einstweilen unsre Leser aufmerksam machen. Von vr. Herrmann Sommerfeld erscheint, unter Mitwirkung der vr. vr. I. L. Saalschutz und I. Fürst, allwöchentlich eine Nummer unter dem Titel „Sabbath - Blatt". Der Inhalt des uns vorliegenden Blattes theilt sich in Erbauung, angeknüpft an den wöchentlichen Sidra-Abschnitt, Unterhaltung, Kult- und Schulbericht. Sein Gehalt entspricht der bekannten Tüchtigkeit seiner Redactoren. Petition der Bürgerschaft Triers an den Provinzial- Landtag. (Schluß von Nr. 31.) Zu jedem Staatsdienste unfähig erklärt, ist ihnen in späterer Zeit die Hauptzuflucht ihrer Talente, der Katheter und die Advokatur versperrt worden. Ohne Antheil an der Verfassung, an dem Gemeinde-Haushalt, faktisch von dem ehrenvollen Amte der Geschwornen ausgeschlossen, beschränkt in jeder Beziehung, müssen sie dennoch alle Lasten des Staates und der Gemeinde tragen, alle Pflichten des Bürgers erfüllen, und noch hat sie kein Vorwurf der Säumigkeit in Erfüllung dieser Pflichten getroffen. Der Haß und die Verfolgungen früherer Jahrhunderte, ryid die in den letzten Jahrzehnten nach kurzer Hoffnung erfolgte Zurücksetzung konnten natürlich an dem Charakter eines sonst tüchtigen Volksstammes nicht spurlos vorübergehen, und es tragen unleugbar viele Israeliten auch jetzt noch in Charakter und Gesittung die Folgen eines unerhörten Druckes. Mit Aufhebung der Ursachen werden aber auch — davon sind wir innig überzeugt, und finden die Wahrheit täglich jenseits der nahen Grenze bewährt, — die Folgen schwinden. Mit Gleichstellung aller Bürger in allen Rechten, werden nach kurzem Uebergange, die Israeliten, wenn sie auch, gleich den Christen ihre Religion als heiligstes Gut fesihalten, in allem Uebrigen diesen nicht nachstehen. Ob zur Erleichterung dieses UcbergangS einzelne Maßregeln nothwendig erscheinen, daS zu begutachten und Sr. Maj. dem Könige vsrzuschlazen, überlassen wir dem Ermessen einer erleuchteten Ständeversammlung, müssen uns aber gegen die vielseitig als höhern Orts beabsichtigt bezeichnete Maßregel der Errichtung eigner Korporationen für die israelitischen Bürger, zur Verwaltung und zur Ausübung der Rechte Einzelner durch die Vertretung der Gesammtheit, so wie überhaupt gegen jedes eine fort, dauernde Jsolirung in bürgerlicher Beziehung begünstigendes Sy, stem aussprechen, da die Verschmelzung der Interessen und Ansichten, die gleiche Entwickelung des Staatsbürgerthums aller Unterthanen, ohne Unterschied der Religion, unmöglich durch äußere Absperrung und Errichtung neuer Scheidewände oder gar durch Aufbringung eines die Ehre des Bürgers und Vaterlandsvertheidigers herabwürdigendeu Privilegiums erzielt werden kann. Möge es deshalb einer hohen Ständeversammlung gefallen, Sr. Maj. unserm allergnädigsten Landesherrn, die unterthänige Bitte der Unterzeichneten Bürger Trier's um Erlassunng eines, die alsbaldige Gleichstellung der Israeliten mit den Bürgern der christlichen Konfessionen in politischen und bürgerlichen Rechten, bezweckenden Gesetzes vorznkragen. Einer hohen Ständeversammlung ehrerbietigste Bürger der Stadt Trier.