Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1843)
- Date
- 1843-06-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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96 sollte, daß ihre pünktliche Befolgung der Mehrheit der Glaubensgemeinde nicht leicht möglich wäre (|W nTT: HD |^0' TDSn 2n). Haben ja die älteren Religionsbehörden kein Bedenken getragen, selbst Bestim, mungen des mosaischen Gesetzes für eine bestimmte Zeit aufzuheben, wenn es die Erhaltung der ganzen Religion notwendig machte, indem sie die Worte der Schrift -min nsn mrri> nwyb ny (Pf. 119,126), freilich auf eine gezwungene Weise, für solche Fälle in Anwendung brachten (s. Maimonid. Hilchoth Mamrim II, 4). Und nun soll aus einmal das gange System der religiösen Satzungen und Gebräuche, mit den vielfachen Zusätzen und Uebcrladungen, die erst nach dem Schlüsse des Talmuds hinzugefügt wurden, und die auf keinen Fall, da ihnen die allgemeine Zustimmung abgeht, auf allgemeinen Gehorsam Anspruch machen dürfen, als fest und abgeschlossen für alle Zeiten angesehen und die geringste Abweichung von irgend einer noch so unwesentlichen Vorschrift dieses Systems, ja auch nur die Beleuchtung derselben mit der Fackel der Schrift und Vernunft als verdammungswerthe Ketzerei, als gänzliche Berläugnung des Judenthums verschrieen werden? Wenn das nicht blinder Fanatismus ist, so wissen wir nicht, was man sonst mit diesem Namen benennen solle." Schlagende Beweise für die Reformation des Ritualgesetzes gibt noch Herr Rabbine Wassermann. Seine Worte sind: „Es finden sich im Talmud und in den Midraschim Aussprüche Einzelner, die dem Glauben der Synagoge entschiedener entgegengesetzt sind, und seinen Bestand mehr gefährden, als die Behauptung irgend eines Rabbinen unsrer Zeit, ohne daß solche Aeußerungen irgendwie Anstoß gegeben hatten. So sagt Rabbi josi bar Chanina (Nedarim 38 a) mp» unrbi rwnb min run: t6 n:n:i rcia rem- Die Discussion, welche auf diese Worte folgt, reducirt ihren Inhalt allerdings bedeutend, allein auch sie beweist, daß man nicht zu verketzern, sondern zu widerlegen bemüht war." „Nidda 61 b deducirt Rab Joseph den Satz: xch ntaa nriso und in Uebereinstimmung damit heißt es im Midrasch Thilim (zu Ps. 147, 7) cbtyi NdwvüL' rrora. bz dtoik itr emo« yno td -rn^ nnw inoo ro"pn nrn (S. dagegen Jdioth 8, 7 und Raschi zu Kedusch 71a). — Sabbath 138 b läßt Rab sich also vernehmen btnWü nDn&nv niT) mW (S. dagegen 5. Moses 31, 21. Jesaias 59, 21). Im Midrasch Bereschith Rabba (Capitel 44) finden sich andere Worte Rabs, die schon Maimonides sehr auffallend und seltsam erschienen. (Mor. Nebuch. III, 26.) imn p mtw 'üb rcf'prb rn nsD'N rra ’di ddk di vnzb abi< nrömn uru *6 iii rpiyn p mwv td ik .Tircn rix jro „So war es den Rabbinen ftüherer Zeit bei dem Bewußtsein von der festen unerschütterlichen Grundlage des jüdischen Religions-Gebäudes, das sie hatten, klar, daß das frei ausgesprochene Urtheil über einzelne Seiten desselben, daß manche, wenn auch von ihnen nicht gebilligte, Meinung und Einrichtung dem Ganzen nicht schädlich sein könne, und sie duldeten und gestatteten solches freie Urtheil, solche ungebundenere Institution. Es hielten die jüdischen Kirchenvater in Praxi schon an dem Grundsätze fest, den später ein christlicher in so schöne Worte einkleidetc: in necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus autem charitas." „Den spätem Rabbinen jedoch, namentlich den in der polnischen Schule gebildeten, war jenes Bewußtsein, sowie diese Erkenntniß nahezu ganz entschwunden, deßhalb rügten sie jede freie Bewegung,*) hielten es für nöthig, dem Gebäude immer neue Stützen zu geben und schrien Zcter, sobald jemand eine derselben anzutasten wagte. Dennoch mußten auch sie anerkennen, daß manches durch die Zeitläufe sich umgeändert habe, manches für die umgestalteten Verhältnisse sich nicht mehr eigne." Wir beklagen, daß die enge Grenze unsres Blattes uns nicht gestattet, noch mehrercs aus dieser Schrift nr die Spalten desselben überzutragen: Aber schon das hier Mitgetheilte wird unsere Leser überzeugen, daß unser Urtheil über die hohe Bedeutung jener Schrift nicht nur ein gegründetes war, sondern auch im hohen Grade ein freudiges sein darf. Nicht mehr stehen unsere gesinnungsvollen Religionslehrer mit ihren besseren Ansichten vereinzelt da, sondern haben in den Aussprüchen einer namhaften Anzahl von Rabbinen ihre volle entschiedene Vertretung gefunden, und so bestätigt sich auch bei dem an sich reinen Localstreit in Breslau, die so oft von der Geschichte dargebotene Wahrnehmung, daß an unbedeutend scheinende Handlungen, an dem Widerstande, den hie und da eine einzelne gute Tbat findet, sich die größten Erfolge und die bedeutendsten Wirkungen für die gute Sache, für den Fortschritt des Lichtes und der Humanität knüpfen. *) Auch hierzu nur einen Beleg. Bekanntlich weicht der berühmte Jbn Esra in seinem Commentare zum Pentateuche oft von der traditionellen Auslegung ab. Nichtsdestoweniger empfahl Maimonides seinem Sohne das Studium jenes Commentares angelegentlichst. Dagegen eifert aber Rab. Salomo Loria (in der Vorrede zu Jam schel Sch'lomo) mit Macht und Nachdruck, da dieser Commentar nicht empfehlens-, sondern tadelnswerth sei. Geschichte des Tages. Der in der vorigen Nummer schon erwähnte Lehren, wird bereits seit längerer Zeit um Nechnungsablage über die verwalteten jerusalemitischen Gelder angegangen, zumal gewichtige Stimmen aus Jerusalem selbst immer lauter werden, über schreiende Ungerechtigkeiten im Prinzipe sowohl, als über das detail in der Vertheilung der Spenden, woraufhin demselben auch die Verwaltung oben bezeichneter Gelder für England, entzogen worden sein soll. Unter Anderm soll Lehren in Smyrna einen Agenten besolden — auf Kosten der milden Gaben — der die