Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-06-11 · Heft 24 (11.6.1843) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 24 (11.6.1843)
Date
1843-06-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2566751-2566856-2566881--0636-2568315
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von I)r. M. Heß, Großherzogl. Wcrmarschem Laud-Ravbinen zu Stadt-Lengsfcld bei Eisenach. Nr. 24 Rabbinische Gutachten über die Verträglichkeit der freien Forschung mit dem Rabbinenamte. (Schluß von Nr. 23.) „Noch weniger" bemerkt Herr Rabbine Cohn weiter, „ist je innerhalb des Judenthums die freie Schriftforschung angefochten worden. Unsere anerkanntesten Exegeten weichen in ihren Auslegungen gesetzlicher Vorschriften von der talmudischen gänzlich ab, obwohl sie diese (was Halbheit und Widerspruch ist) als Richtschnur für's Leben unangetastet ließen. Und wissenschaftliche Untersuchung des Talmuds, seines Verfahrens, seiner Deutungsweise, seiner Prinzipien u. s. w. sollte eine Todsünde sein, vom Rabbinate ausschließen? Gegen solche Insinuationen lehnt sich der Geist unserer Zeit, der deßhalb wahrlich kein frivoler ist, zu sehr auf, als daß sie irgendwo Anklang finden sollten." Ueber die vorgebliche Sanction des Talmuds sagt Herr Rabbine Einhorn treffend: „Aber, beruft man sich auf Maimonides, ganz Israel hat ja nach dem Abschlüsse des Talmuds alle Ansichten, Auslegungen und Verordnungen desselben fanctionirt und angenommen!" Wo sind die Urkunden eines so feierlichen, alle Nachkommen bindenden Gelöbnisses? Wie ist es wohl möglich, daß ein so wichtiges Ereigniß im Talmud ganz unerwähnt bleibt und nicht eben so, wie am Schluffe des Buches Esther, als Denkmal für ewige Zeiten documentirt worden sei? Oder warum hat der Rabbinismus diese feierliche Anerkennung, welche doch sicherlich nach dem Vorbilde der heiligen Thora eben so IV. Jahrgang. wohl jede Vermehrung, wie jede Verminderung der talmudischen Vorschriften ausgeschlossen haben würde, nicht als Abwehr gegen seine zahllosen neuen Anordnungen gelten lassen? Gesetzt aber auch: unsere Voreltern hätten die Annahme des Talmuds nach all seinen Ingredienzien für sich und all ihre Nachkommen in der That auf's Feierlichste angelobt — wie kann aus diesem Angelöbnisse, dessen Existenz doch als Bedingung für die Unantastbarkeit des Talmuds angesehen wird, irgend eine Verpflichtung für uns resultiren?" Herr Rabbine Gutmann bemerkt in dieser Beziehung: „Da, wie Maimonides in der Einleitung zum Jad Hachasaka lehret, der Gehorsam, den wir den talmudischen Gesetzen zu leisten schuldig sind, nicht auf ihrem göttlichen Ursprünge, welcher ja nur den wenigsten derselben zukommt, sondern eben darauf beruht, daß die Anordnungen des Talmuds die Zustimmung der ganzen israelitischen Glaubensgemeinde erhalten haben, weshalb auch die Anordnungen späterer Gelehrten nicht nur, sondern auch ganzer Behörden, denen die allgemeine Zustimmung nicht zu Theil geworden, auch auf keinen allgemeinen Gehorsam Anspruch machen dürfen, so folgt notwendiger Weife daraus, daß, wenn das religiöse Bewußtsein der ganzen israelitischen Glaubensgemeinde in Beziehung auf die eine oder die andere talmüdische Sazzung im Laufe der Zeit sich geändert hat, auch eine Aenderung oder selbst gänzliche Aufhebung dieser blos menschlichen Satzung nicht allein gestattet, sondern sogar geboten sei, zumal wenn dieselbe in einen solchen Widerspruch mir den Anforderungen des Lebens gerathen sein Sonntag, den II. Gnni 1843.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.