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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-06-04 · Heft 23 (4.6.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 23 (4.6.1843)
Date
1843-06-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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92 zu untersuchen, ob ihre Vollmacht, die allerdings einst ihre Geltung hatte, nicht abgelaufen sei, ob nicht einer spätem Zeit gleichfalls das Recht zustehe, das ihr wahrhaft Nothwendige zu erkennen und ihre religiöse Bedürfnisse, wie diese unter dem Einfluß anderer Culturepochen in ihr erwacht sind, auf eine ihr zusagende Weise zu befriedigen. Für Alles, wornach mit wahrhaft religiösem Sinne, aus wahrhaft religiösem Geiste gestrebt wird, werden sich auch heute biblische Andeutungen, wenn auch nicht in der alten Weise in bestimmte auf concrete Verhältnisse hinweisende Aufträge und Vollmachten ausgeprägt, finden lassen. Der Geist bleibt derselbe, wenn auch die Zeitmomente materiell verschieden gefärbt erscheinen. Der Genius, der die alte Welt der Rabbinen bewegte und belebte, bewegt und belebt auch uns. Es ist dasselbe Streben, die uralte Religion in ewiger Zeit fortzubilden und vor Untergang zu retten. Wenn'man in halbcivilisirten Ländern die Gärten mit hohen Mauern umzäunen muß, um die Früchte vor dem, fremdes Eigenthum nicht achtenden, Nachbar zu schützen, so werden sie unter gebildeten Menschen mit einem niedrigen, den Andrang der Thüre abwehrenden Zaun umringt, damit die Sonne von allen Seiten eindringe und der Blick des vorüberwandelnden daran sich ergötze. Wenn das Alterthum für seine Zeit, um die Religion zu erhalten, das Gesetz erschweren und umzäunen mußte, so würde unsere Zeit gleichfalls um der Erhaltung der Religion willen, von den Erschwerungen lassen müssen, und in demselben Geiste die Tradition: TTOMW DTO m in einer unserer Zeit und unfern Begriffen analogen Weise erfüllen. Dadurch allein würde Leben in die Tradition kommen, sie wird ihre Zeugungsfähigkeit wieder gewinnen, und mit Sarah neu verjüngt ausrufen: nny 'b “rri"! Tn:>2 nnK nachdem ich alt und welk geworden bin, fühle ich mich von dem Lebensstrom einer neuen Jugendkraft aufgefrischt und neu belebt. Will man aber die göttliche Tradition, die selbst nichts anders ist, als das Prinzip der ewigen Jugend, das Prinzip der Fortbildung und des ewig sich regenerirenden Wachsthums aus den Urkeimen, die Gott selbst in das schriftliche Bibelwort gelegt, in die einmal von einer mit ihren cigenthümlichen Anschauungen unkergegangenen Zeit starr ausgeprägte Form für ewige Zeiten mit Gewalt hineinzwängen, so muß sie ihre niedergedrückte Lebenskraft für eine Zeit völlig einbüßen, die sie in ihrer austretenden Gestalt als ein Gespenst unter den Lebenden ansieht, als eine wesenlose Erscheinung, die für eine ihrem Standpunkt längst entrückte Zeit ihre Bedeutung gänzlich verloren hat. Das wahrhaft Ewige und Göttliche soll niemals einer Zeitrichtung weichen, auch kaum es seiner Natur nach niemals mit einer Zeit und um so weniger, je mehr diese Zeit auf Bildung Anspruch macht, in Widerstreit gerathen. Nur dieses Ewige und Göttliche in seiner bestimmten zu starrer Form gewordenen Ausprägung kann mit den Anschauungen einer spätem Zeit in sofern in Widerspruch kommen, als das geistige Lebenselement in der gegebenen Ausprägung seine Wirksamkeit dadurch verloren, weil dieselbe aufgehört hat, ein verständlicher und verständiger Ausdruck der von ihm verhüllten Idee zu sein, weil das geistige Lebenselement in seiner Verkörperung mit dem ganzen Wahrnehmungsvermögen der Gegenwart außer aller Wechselwirkung gekommen ist, weil das, was einst in seiner Verhüllung und durch dieselbe zu den Sinneswerkzeugen der Menschen lebendig sprach, in der nach ganz andern Bildungsgesetzen und Anschauungsweisen zu Stande gekommenen, geistigen Atmosphäre spurlos verhallt und das geistige Ohr der Menschen nicht erreicht, weil das, was einst eine passende Schale zur Wahrung des Kerns war, jetzt zur Eisrinde geworden, unter welcher alles warme Leben erstarrt, das, was einst ein Zaun zur Hut des Gesetzes gewesen, jetzt zur chinesischen Mauer geworden, die uns von der übrigen civilisirten Welt abschneidet." „Die Zercmonialsatzungen" — sagt in gleichem Sinne Herr Rabbine Cohn — „sind allerdings dem Judenthum wesentlich, dessen Glaubensbekenntniß nie in bindende Formeln geprägt worden, aber dagegen durchweg praktisch ist, und es dürfte vielleicht in dieser Hinsicht von mancher Seite mehr gefordert werden, als gewissenhafte Theologen zugeben könnten; allein wird es nicht eben darum desto gefährlicher, den billigen Forderungen der Zeit und des Lebens einen hartnäckigen Widerstand entgegenzusetzen? Denn daß gewisse Abänderungen in den Bräuchen und Satzungen des rabbinischen Judenthums nicht bloß zulässig seien, sondern in der That jeder Zeit vorgenommen worden, beweist die ganze Geschichte der jüdischen Religion. Diese Ueberzeugung muß sich uns auch schon von vorn herein aufdringen, wenn wir bedenken, daß so scharf ausgeprägte Gesetze, die das ganze Leben und alle Lebensverhältnisse umlagern und durchziehen, bei den manigfaltigen Schicksalen und Wanderungen unserer Väter unmöglich dieselben bleiben konnten und im Verlauf der Jahrhunderte nothwendiger Weise vom Klima, von der Umgebung, der bürgerlichen Stellung u. s. w. gewaltig influirt und modificirt werden mußten. Und war nicht, um nur einige Beispiele anzuführen, die ganze Niederschreibung des Talmuds eine verbotene Neuerung, da das mündlich Gelehrte nicht aufgeschoben werden durste? (was von den neueren Forschern dahin erklärt wird, daß eine Erstarrung und Fixirung desselben für alle Zeit verhindert werden sollte.) Aber den völligen Untergang der mündlichen Lehre fürchtend, berief man sich auf Pf. 119, 126, deutend: Wenn die Zeit fordert, etwas zu thun für Gott, darf ein einzelnes Gesetz gebrochen werden. R. Verschon im 11. Jahrhundert hat die Polygamie und die Scheidung ohne Einwilligung des Weibes verboten, was natürlich eine durchgreifende Aenderung im jüdischen Eherechte hervorbrachte. Die Nichtbeachtung des Gebotes, am Hüttenfeste in der Suckah zu schlafen, das nach dem Talmud ein biblisches, im mosaischen Glauben begründetes ist, wird von späteren Gesetzlehrern (Mordechai zu Suckah

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