Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1843)
- Date
- 1843-05-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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S5 Abg. Todt: Wenn der Abg. die moralische Hebung als Bedingung zu betrachten, so mache er sich einer petitia prineipii schuldig. Abg. Tzschucke: Er wisse nicht, wie seine Wähler über die vorliegende Frage dächten; wie ihr Urtheil auch immer ausfallen möge, er sei seiner innersten Ueberzeugung nach sür eine volle Emancipation. Die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Juden sei eine von der Staatsklugheit gebotene Maßregel, weil die Juden sich ohne gleiche Berechtigung mit den Christen von den Fehlern nicht reinigen könnten, welche man ihnen zum Vorwurfe mache. Es handle sich jetzt aber auch nicht um eine völlige Emancipation; er habe das Deputationsgutachten mit unterschrieben und gehöre zu der Minorität, welche sich hinsichtlich des Einen Punktes gegen die beschränkte Bevorwortung der Petition gebildet habe. Abg. aus dem Winkel: die schnelle Abänderung der Gesetze sei nicht gut. Durch jedes Gesetz werde etwas bestimmt, was Dem oder Jenem nicht anstehe. Solle daher auf jede Forderung einer Abänderung eingegangen werden, so gerathe die Gesetzgebung in Verwirrung. Er halte es für wohlgethan, den Juden die gewünschten Vortheile nur nach und nach einzuräumen. Wenn in eine große Gesellschaft ein einzelnes Mitglied eintreten wolle, so frageman erst: passe es in dieselbe? Wenn er erwäge, daß dieser Fall dem gegenwärtigen ganz analog sei, so könne er in Betracht der gemachten Erfahrungen über die Antwort nicht in Verlegenheit sein. Denn diese sprächen nicht für den gewünschten Fortschritt; die Juden hätten selbst von den ihnen gewährten Rechten nicht immer den rechten Gebrauch gemacht; er halte sich daher überzeugt, daß die ihnen bereits zugestandenen Vortheile noch sür einige Zeit ausreichend seien. Abg. Brockhaus: Er stimme mit dem Redner vor ihm in dem Grundsatz überein, daß ein zu schneller Wechsel in der Gesetzgebung nicht rathsam sei; aber es würde jetzt auch nicht von der Abänderung eines Gesetzes die Rede sein, wenn diese nicht die Entfernung einiger illiberaler Bestimmungen bezweckte, die erst durch die Schuld der Kammer in daö Gesetz gekommen wären; die Kammer übe daher nur eine der gewöhnlichsten Pflichten, und diese sei, daß man ein Unrecht wieder gut zu machen suchen müsse. Habe man gemeint, die Juden müßten vor ihrer Emancipation erst den Gipfel der Tugend erklimmen, so leuchte die Jrrthümlichkeit dieser Prämisse von selbst ein. — Denn wenn man mit gleichem Rechte dann auch sagen könnte: Preßfreiheit soll nicht eher gewährt werden, als bis durch die Presse nicht mehr gesündigt wird, so müsse man gefaßt sein, noch lange auf die verheißene Preßfreiheit zu warten. Abg. Hensel: Es sei nicht von Fremdlingen, sondern von den eignen Staatsbürgern die Rede, die noch großen Beschränkungen unterworfen seien, ob sie schon mit den Christen gleiche Pflichten hätten. WaS für die Juden beansprucht werde, sei nichts weiter als ein diesem Prinzip der Gleichheit sich annäherndes Verhältniß. Das Beanspruchte vermöge den gewerbtreibenden Christen keineswegs ernstlich zu bedrohen; der Christ stehe auf einer zu hohen Stufe, als daß er sich vom Juden überflügeln lassen sollte. Wo aber ja einer solchen Besorgniß Raum gegeben sei, habe die Deputation auch angerathen, an dem arithmetischen Verhältnisse ftstzuhalten, und über das „nach und nach« bemerke er, daß die Regierung selbst die Jude» für alle von der Deputation bevorworteten Rechte befähigt gefunden habe. Der Entwurf des Gesetzes von 1838 sei eine Leiter, auf der die Jude» nach und nach zur bürgerlichen Freiheit gelange» sollten. I» diese seien von den Ständen selbst noch einige neue Sprosse» eingeschlagen wordm, und es sei Zeit, wieder einige daraus z« entfernen. Aus der äußern Freiheit entwickle sich die innere, daher sei die fortschreitende Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Juden um so mehr zu empfehlen, als durch die gebotenen Vortheile zunächst nur für die jüdische Jugend gesorgt werde, die durch die Geburt ein Recht auf das Staatsbürgerthum erworben habe. Abg. Poppe: Er sei für die Emancipation, weil er sie selbst für die christliche Bevölkerung nach den gemachten Erfahrungen für eine Wohlthat, den jetzigen Zustand für eine Last halte, und werde daher jeden zweckemsprechenden Antrag unterstützen. Abg. v. Thielau: In den Gründen des Widerstandes gegen die Emancipation der Juden gleiche man einem Manne, der einem Durstigen, der zu trinken verlange, oder einem Hungrigen, der gesättigt sein wolle, sage: Mein Freund, du möchtcft dich erkälten oder dir den Magen verderben! Alle Gegengründe bis aus den aus der Beschränkung des Aufenthalteder Juden auf die Orte Dresden und Leipzig entnommenen Einwand hätten für ihn keinen Werth; aber eS brauche diese Beschränkung auch nicht fortzubestehen. Auf die Vorurtheile gegen die Emancipation dürfe man keine Rücksicht nehmen, man müsse diese ausrotten. Der Grund, daß die hinsichtlich der moralische» Hebung d.er Juden von dem Gesetze von 1838 gehegten Erwartungen nicht Alle befriedigt fanden, sei darin zu suchen, daß man etwas Halbes gemacht habe und doch etwas Ganzes erwarte. Daß die Juden ehrenhafte würdige Mitglieder der menschlichen Gesellschaft werden könnten, daran hindere sie ihre Religion nicht. — Den Beweis liefere Holland, wo sie durch den Gebrauch, den sie von der staatsbürgerlichen Mündigsprechung gemacht, gezeigt hätten, daß sie würdig seien, der Nation anzugehöreu. Wenn man immer davon rede, daß sie sich der ihnen zu ertheilenden Rechte erst würdig machen sollten, so sei das nicht anders, als wenn man sage, sie sollten schwimmen lernen, aber nicht in'S Wasser gehen. Man möge sie doch nur nicht wie Parias, sondern wie Menschen behandeln! Abg. Jani: Ta man die Juden einmal im Lande habe und sie nicht wieder los werden könne, müsse man ihnen wie den Christen rechtliche Erwerbsmittel gewähren. — Die christliche Bevölkerung sei ihnen an Zahl weit überlegen und nehme mindestens in gleicher Proportion wie die jüdidische zu; daher sei kein Grund zu der Befürchtung, daß sie von dieser überflügelt werden könne. Er stimme daher für daS Deputationögutachten.« Börne's Kindheit. (Fortsetzung und Schluß von Nr. 20.) Nachgerade war es aber die Pflicht der Eltern und des Lehrers, die künftige Bestimmung des Knaben zu berathen. Tie schwächliche Gesundheit und die geistigen Anlagen Börne's führ-