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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-05-21 · Heft 21 (21.5.1843) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 21 (21.5.1843)
Date
1843-05-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
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84 — Wie vielmehr ist dieses der Fall im Reiche deS Geistes. Der ZO jährige Krieg kostete Millionen Menschen das Leben; ermessen wir aber den gewonnenen Preis, so möchten wir denselben, trotz der ungeheuren Opfer, nicht ungeschehen wünschen. Nicht minder kindisch ist es, und dem guten Rufe des würdigen Hingeschiedeuen wenig ersprießlich, ihn als Märtyrer des Aergers und Verdrusses heilig zu sprechen. Ein Weiser stirbt nicht vor Aerger und kümmert sich nicht zu Tode. Moses wurde bei seiuem heiligen Eifer und bei andern Begegnissen, als sie Tiktin hatte, 120 Jahre alt. Auch hörte man nicht daß Maimonides und Mendelsohn, so sehr sie auch verkannt und verfolgt worden, mit Verdruß und Aerger in die Gruft gestiegen seien. re. DTOD C:\N1 cnBTl C'JJÖTff , EJW Man kann ein Freund des Landrabbinen Hofmann zu Walldorf sein, man kann seine Ansichten, in Betreff der bekannten Schreibaffaire, theilen, seine Maßregeln billigen, und kann sich doch über die Bewegung freuen, die sein Gutachten hervorgerufen hat. Entweder Sympathie, oder Antivathie, bestimmt und unumwunden ausgesprochene Antipathie; Schmach aber der Apathie l Mau kann aber auch wiederum ein Gegner Hofmanns sein, man kann durch ihn sein Heiligstes verletzt glauben, und kann doch die Art und Weise nicht loben, wie jener als Mensch, Gelehrter und Beamter achtungswürdige Mann persönlich mißhandelt und in seinen Absichten vor den Augen seiner Behörde und Gemeinden verdächtigt wird. So unterlassen cs seine Gegner nie, so oft es gehen kann, das Attribut „provisorisch" vor seinen Amtstitel zu setzen. Was thut aber so ein läppischer Titelgrad in dem Kreise einer so heiligen Frage? Wir Israeliten haben am wenigsten Recht, nach dem Titel — dem Gepräge das der Staat gibt — den Werth der Person zu bestimmen. Bon den hunderttausend Titeln, mit denen das liebe deutsche Vaterland gesegnet ist, hat der jüdische Titelfreund höchstens nur auf einen „Comerzieurath" oder „Hosagenten" zu hoffen. Was wollen wir uns da mit Titeln breit machen? Auch muß der Mann es häufig hören, daß er nur Rabbiner Zeines kleinen Ländchens sei, daß man von einem Joseph Hofmann in der wissenschaftlichen Welt gar «ichts wisse. Sind das aber gründliche Beweise für das Verbot des Schreibens am Sabbath? Und hat nicht Gott den bescheidenen Sinai zu seinem hohen Berufe erkohrcn, indeß der stolze Tabor verworfen wurde? Kann nicht in einem Meininger Dorfe ein Mann wohnen, der gründlicher forscht, schärfer denkt, und — worauf das Meiste ankömmt — weniger den Mantel nach dem Winde hängt, als mancher Am'.sbruder in einer glänzenden Hauptstadt? O möchte cs nie dahin kommen, daß unsere hebräische Literatur das Contersei unsrer alten TD werde, in welcher die Rechthaberei, Zank- und Streitlust alle Würde und allen Anstand, und am Ende auch die geläuterte Wahrheit niedertrat, so daß der Geist der heiligen Lehre entsetzt die wankenden Mauern floh. (Schluß der Ständeverhandlungen über die Juden in Sachsen.) Abg. Braun: Erfahrungen, wie sie gegen die Juden angeführt werden, könne man andre entgegengesetzter Art gegenüberstellen. In England und Frankreich hätten sie nach den gültigsten Zeugnissen die Übeln Nachreden ihrer Feinde Lügen gestraft, durch ihr Verhalten im öffentlichen Leben der Theilnahme an demselben sich würdig gezeigt. Wie sollten sie sich mit uns vereinigen, wenn wir ihnen widerstrebten? Wir wollten sie nicht, deshalb könnten sie es nicht. Abg. Leuner: Die Bemerkungen über die Juden in Frankreich seien nicht ganz richtig. Außerhalb Paris stäken sie noch tief in dem Rost ihrer alten Sitten und Gewohnheiten. In der Hauptstadt hätten sie, mit fortgcrissen von dem religiösen JndifferentiSmus, sich über daS Ritualgesetz ganz hinweggesetzt, mit den Christen sich deshalb ganz assimilirt. Abg. von Watzdorf: Das würden sie bei voller Emancipation auch bei uns thun. Abg. Braun: Die angeführten Zeugnisse beträfen nicht den Glauben, sondern bestätigten das rühmliche Benehmen der Juden als Staatsbürger. Abg. Klinger: Statt durch eine Erörterung der Frage wolle er seine Meinung durch eine geschichtliche Thatsache zu erkennen geben. — Bis zum Jahre 1808 hätten sich in Frankreich die Klagen über die Juden, namentlich über ihr wuchcrliches Treiben so gesteigert, daß dieser Zustand unerträglich geworden sei. Napoleon habe zu dieser Zeit auf den Rath der erfahrensten Männer die bekannten Judendecrete erlassen und durch diese bestimmt, daß die Juden innerhalb 10 Jahren vollständig emancipirt werden sollten. So sehr die christliche Bevölkerung dieser Decrete anfangs wie eine Landescalamität verschrieen habe, für eine so große Wohlthat seien sie später erkannt worden, als sich die Segnungen der Emancipation gezeigt hätten. Abg. Dr. v. Mayer: Auf den Einwand der Betheiligung des städtischen Interesses bei dcr vorliegenden Frage entgegne er, daß durch dieses das constitutionelle gesetzgebende Befugniß nicht eingeschränkt werde. Abg. Todt: Daß er für eine völlige Emancipation sei, habe er schon 1837 zu erkennen gegeben. Wenn man davon spreche, daß diese Maßregel „nach und nach,, ins Leben geführt werden solle, so frage er, was es bedeute: nach und nach. Kämen die Juden am nächsten Landtage mit einer Petition, so würde man sie wieder ans den nächsten vertrösten. Die Stimmen gegen diese Maßregel gingen meistens von den bctheiligtcn Gewerbetreibenden ans und seien gravainina de l'utoro; doch nicht alle dieses Standes seien dagegen, wie das Zeugniß eines ersahreren Gcwerbtrcibenden beweise, dcr 1837 in diesem Saale gesessen habe. Dies sei der Beweis, daß die Besorgnisse wegen einer Emancipation nicht so tief begründet seien; denn sonst würden sich alle Gewcrbtreibenden dagegen aussprechen. Wohl seien die Volksmeinung und die Wähler zum Theil dagegen, aber dies sei kein Grund, sich auch hier dagegen aussprechen, um so weniger, als dies nicht liberal, gerecht und im Sinne der Constitution sei. Als Abschlagszahlung nehme er das Deputationsgutachten an, so weit es den Juden das Geforderte gewähre, stimme aber dagegen, so weit dies nicht der Fall sei. Abg. v. Zeschwitz: Nach und nach bedeute, daß im Wege der Gesetzgebung die moralische Hebung der Juden bewirkt werde; er sei im Princip für die Emancipation: nur dürfe dem Juden nie eine Stellung eingeräumt werden, in welcher er einen Einfluß auf die christliche Kirche und Schule haben könnte.

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