Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1843)
- Date
- 1843-05-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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99 Drittens: der Staat nur ein Gesetz, nur einen Grundpfeiler seines Bestehens, und 5as ist das des Rechtes, derjenigen Moral, in welche alle Menschen und Religionen übereinstimmen, und er dient nicht der Sache des Cdristentbums, wenn er kein Pekenntniß zum Hebel bürgerlicher Vortheile macht, sondern würdigt vielmehr dasselbe, das nur in den Tiefen des Gemüthes seine Herrschaft üben sollte, „dessen Reich nicht von dieser Welt ist" dadurch herab*). *) Wohl behält demnach — wie unser Verfasser am Schlüsse bemerkt — der geniale und fromme Lamartine Recht, der, als gegen die Regentschaft einer Protestantin in einem christlichkatholischen Staate „der religiöse Einfluß" angeführt ward, die schönen Worte sprach: „Was versteht Ihr unter religiösem Einfluß in einem Staate? Versteht Ihr darunter einen politischen Einfluß? Versteht Ihr darunter, daß die Negierung aus diesem ersten, heiligsten, göttlichsten Interesse der Menschheit, ein Werkzeug des Staats, einen administrativen Hebel machen und es so zu einem Negierungsmittel erniedrigen soll? Wenn Ihr das darunter verstehet, „so ist, ich erkläre es Euch, keine Gemeinschaft unter uns, so sprechen wir nicht dieselbe Sprache." Geschichte des Tages. (Fortsetzung der Ständeverhandlungcn über die Inden in Sachsen.) „Abg. Rahlenbeck: Es befremde ihn, daß die jüdische Gemeinde zu Leipzig der Petition sich nicht angeschloßen habe, es sei daher zu besorgen, daß diese noch bei dem Schlüsse der Berathung mit einer Petition vor der Kammer erscheine. Bei den Nachtheilen einer zu zeitigen Abänderung eines Gesetzes erkenne er dankbar an, daß die Deputation es nicht für angemessen gehalten, ein noch so junges Gesetz in noch mehr Stücken abzuändern; er halte dafür, daß cs vielleicht rathsamer gewesen sein würde, die Petenten an die nächste Ständeversammlung zu weisen, was verhindert hätte, daß die Ehrfurcht vor dem Gesetze verletzt würde. Zn der Gesetzgebung sei ein ruhiger Gang an der Hand der Erfahrung der richtigere Weg. Abg. Dr. v. Mayer: Seine Gesinnung sei bekannt, und wenn er auch seitdem, daß er über die Frage zum ersten Male hier gesprochen habe, zehn Zahre älter geworden sei, so sei doch seine Meinung heute noch die nämliche. Die Emancipation der Juden sei eine Frage der Humanität, der bürgerlichen Freiheit und des Fortschritts. Gegen ihre Lösung entspinne sich bei dem aus Vorurtheil, Privilegien und Corporationsgeist erklärlichen Widerstande der nämliche Kampf wie bei andern großen Fragen der Zeit. Wie man im Jahre 1815 mit Versprechungen groß gezogen worden sei, die nicht in Erfüllung gegangen wären, wie im Jahr 1830 die Forderungen wieder gestiegen und dann wieder zurückgegangen seien: so verhalte es sich auch mit dieser Frage. Die Ansicht Bruno Bauers, die Juden müßten gleich den Christen sich erst von dem starren Positivismus bestem, sei nicht neu, er habe sie schon 1833 in diesem Saale vernommen. Bei reiferm Alter überzeuge man sich, daß sich nicht alle Bestrebungen für die bürgerliche Freiheit mit der gewünschten Schnelligkeit zum Ziele führen ließen, und daß es oft in den Verhältnissen liege, daß man mit Reformen Schritt vor Schritt gehen müsse; aber von einer vollen Emancipation sei auch gar nicht die Rede; es zeige dies ein Vergleich der wenigen Rechte der Juden mit denen der Christen; es handle sich nur um die Aufhebung von Beschränkungen, die den Zweck des Gesetzes vereiteln. Die Juden hätten alle staatsbürgerlichen Rechte; daraus folge, wie sehr man durch die oft gehörten Vorwürfe gegen die Wahrheit sündige. Abg. Oberländer: Wer sollte die Grundsätze der Humanität und Civilisation nicht theilen? Die Religion schließe Niemanden von dem Genüsse der bürgerlichen Rechte aus; denn diese dürfe nicht vermengt werden mir den Interessen der Erde, weil ihr Gebot die Liebe sei und der Staat kein Recht habe, bei AuStheilung der bürgerlichen Rechte auf den innern Glauben zu sehen, und weil es für ihn hierin keinen Unterschied machen dürfe, ob sich Jemand die Fortdauer nach dem Tod als ein gemächliches Ruhen in Adraham'S Schoos oder anders denke. Aber die Religion der Juden äußere sich nicht blos auf das Innere, sondern auch auf die äußere Gesittung. So lange die Juden mit uns nicht Eine Nation sein wollten, seien auch Gründe vorhanden, mit der Auskheilung der bürgerchen Rechte Anstand zu nehmen. Sie hofften noch auf einen weltlichen Herrn und würden vielleicht auf und davon laufen, wenn dieser erscheine. Die Absicht, mit uns sich nicht zu vereinigen, hätten sie deutlich zu erkennen gegeben: sie feierten, wenn wir arbeiteten. In der großen Masse des jüdischen Volks sehe man den Geist der edlen Vorbilder eines Mendelssohn und Spinoza noch nicht. Man müsse auch auf die Gesinnungen der Committenten Rücksicht nehmen, unter welchen ein großes Mißtrauen gegen die Inden und die Besorgniß herrsche, daß sie im gewerblichen Leben die ihnen eriheilten Rechte zum Nachtheile der Christen mißbrauchen würden, wovon ihm auch aus der von ihm vertretenen Stadt, wo Juden einen concessionirten Wollhandel getrieben hätten, Beispiele bekannt seien. Tie Thatsache der Furcht vor einer Hand voll Juden beweise, daß sie tief liege. Wenn sie alle Bedingungen des vollen Staatsbürgerthums erfüllten, dann fei ihre Emancipation an der Zeit, er wünsche sie aufrichtig, verlange aber auch Garantien für ihren rechten Gebrauch. Die Berufung auf die Bundcsacte fei etwas Fremdartiges, weil dieser selbst das Princip des Conftitutionalismus fremd sei. Er stimme für das Deputationsgutachten und finde die Gewährung selbst Dessen unbedenklich, was die Juden forderten, weil sie ein Mittel sei, ihre Befähigung zur vollen Emancipation zu erforschen: aber er wünsche nur auch, daß man zuvor die betheiligtcn Gemeinden höre. (Forts, folgt.) Viel Erfreuliches hört man über den Zustand der israeliti schen Schulen in Baden. Man zählt jetzt 41 öffentliche Schulen in eben so vielen Gemeinden, in welchen zusammen gegen 11,000 israelitische Einwohner sich besiudcn. Die rechtlichen, ökonomischen