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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-05-07 · Heft 19 (7.5.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 19 (7.5.1843)
Date
1843-05-07
Page
– (sequence 2)
Language
German
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94 Auch glaube man ja nicht, die Konsequenzen des Prinzips, das man unserer Zeit so gern wieder aufdringen möchte, könnten heut zu Tage nicht mehr vis zu dieser Höhe des Unsinns gesteigert werden. Im Gegentheil fehlt es nicht an drohenden Zeichen, welche hinlänglich darthun, daß eine solche Furcht keineswegs eine chimärische ist. Hat Herr Professor Leo nicht in unserer Zeit die Verbrennung des Seovet, also der Ketzer überhaupt, von dem protestantischen Standpunkte aus völlig gebilligt und der Charakterlosigkeit unserer Zeit lobpreisend entgegengeftellt? Haben wir von dem Prediger Eberhard in München nichts gehört, nichts gelesen? Ist das Manifest des „Alten vom Berge" nicht zu unserer Kunde angelangt? Wir mögen dies Bild nicht weiter ausmalen; nur zeigen wollen wir, wohin es in Deutschland endlich kommen müßte, wenn der gefährliche Grundsatz, den Staat als einen dogmatisch-christlichen zu betrachten, ferner von Fürsten und Staatsmännern anerkannt würde. Erinnern wollen wir, wohin es, durch folgerechte Anwendung desselben im Mittelalter, wohin es in Spanien und Portugal, wohin es unter Ludwig XIV. in Frankreich gekommen war und selbst später gekommen wäre, hätte man dort nicht von 1789 bis jetzt, unter den verschiedensten Regierungen und Regierungsmaßregeln (nur die verrückte Schreckenszeit ausgenommen), unausgesetzt den Grundsatz festgehalten, den im Grunde das Evangelium aufgestellt: daß es der Staat nur mit den Bürgern zu thun habe, und der Kirche überlassen müsse, auf den Gläubigen zu wirken, daß man „Gott was Gottes," und „dem Kaiser zu geben habe, was des Kaisers ist." (Schluß folgt.) GrschichLe des Tages. (Fortsetzung der Ständcvcrhandlungen über die Juden in Sachsen.) „Die dritte Deputation, welche der H. Kammer über die erwähnte Petition Bericht erstattet hat, spricht sich mit Ausnahme des vierten über alle diese Punkte im Sinne der Petenten aus, jedoch mit einigen Einschränkungen. So enthält sic sich hinsichtlich des zweiten Punktes einer unbegrenzten Bcvorwortung, schlägt aber die Aufhebung des unbedingten Verbots des Klein- und Ausschnitthandels vor, unter der Bedingung, einer durch die Zahl der jüdischen zur christlichen Bevölkerung und Vertheilung auf die einzelnen Branchen beschränkten Zulassung der Juden zu diesem Handelszweige; bei dem dritten Punkte erklärte die Deputation die Repartion nach mathematischen Proportionen auf die einzelnen Handwerke für nachtheilig und schlug vor, die Regierung zu ersuchen, künftig an einer Repartion der Meistcrzahl auf die einzelnen Innungen nicht so schlechterdings festzuhalten; der sechste Punkt findet nur in soweit Bevorwortung, daß das Verbot der Veräußerung eines. Grundstückes vor einer zehnjährigen Besitzzeit auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt, dagegen den Juden der Besitz von mehr als Einem Grundstück gestattet werde; in Betreff des siebenten Punktes wird die Bevorwortung des gewünschten Jmmissionsrechts in Grundstücke außerhalb Dresden und Leipzig wegen der Beschränkung des Aufenthalts der Juden auf diese beiden Orte bedenklich gefunden, unbedenklich dagegen hinsichtlich verhafteter Grundstücke in Dresden und Leipzig.« Der Referent Abg. v. Zezschwitz bestieg die Rednerbühne und trug, nachdem er zwei Petitionen gegen die Erweiterung der Rechte der Juden, die eine von den Oberältesten der hiesigen Handwerkszünfte, die andere von der Administration der hiesigen Handelsinnung, vorgelesen hatte, der Kammer den Bericht mit einigen einleitenden Bemerkungen vor. Als erster der für die allgemeine Debatte eingeschriebenen zahlreichen Redner bemerkte der Abg. v. Watzdorf: Die Stellung der jüdischen Glaubensgenossen sei keine unwichtige Aufgabe der Gesetzgebung; sie habe ein Unrecht wieder gut zu machen, das man an einem feit fast 2000 Jahren auf das Aergste verfolgten Volke verschuldet, das man auf das Unchristlichste behandelt, so lange Zeit von allen ■ bürgerlichen Rechten ausgeschlossen habe. Manche Fehler, die man den Juden vorwerfe, hätten nur in diesem harten Verfahren ihren Grund, kämen nur auf Rechnung der Christen. Man solle daher ihre volle Emancipation vorberciten; es forderten diese die christliche Religion und die Staatspolikik: die erstere, weil das erste Gebot das der christlichen Nächstenliebe sei, welche zwischen Zöllnern und Samaritern keinen Unterschied mache; die letztere, weil die volle Emancipation das sicherste Mittel sei, die Juden moralisch zu heben und die Reibungen zwischen zwei Neligionsparteicn zu beseitigen. Wenn er in der Folge einen Israeliten als seinen College« in dieser Versammlung erblicken sollte, so würde ihm dies die freudigste Genugthuung, das erfreulichste Zeichen des Fortschritts sein. Er billige die Beschränkungen des Gesetzes vom 16. August 1838 nicht, finde in den Bitten der Petenten ein sehr bescheidenes Verlangen und werde daher für das Deputationsgutachten stimmen, soweit es sich für Gewährung derselben aussprcche, gegen dasselbe, soweit dies nicht der Fall sei, weshalb' er sich die Stellung geeigneter Amendements Vorbehalte. Abg. Meise!: Er sei kein blinder Feind der Juden, aber er müsse sich wegen der gemachten Erfahrungen dafür aussprechen, daß man ihnen schrittweise nur beschränkte Concessionen crtheile; denn eine Gleichstellung mit den christlichen Gewerbtreibcnden führe einen Kampf herbei, in welchem diese mit ungleichen Waffen kämpften. Es sei schön, dem Ideale bürgerlicher Freiheit zu huldigen, nur möge man die Mahnungen der Erfahrung nicht überhören, nicht vergessen, daß die Kammer nicht blos das Interesse von 800 Köpfen nicht-christlichen Glaubens, sondern auch die Interessen von mehr als anderthalb- Millionen christlicher Mitbürger vertrete. Bei seinen Besorgnissen rücksichtlich der verderblichen Folgen der Emancipation leite ihn keine Gespenftersurcht, sondern nur die Stimme der Erfahrung. Die Petenten gegen die Judenemancipation seien jetzt in der Lage, daß sie bei den Mächtigen nur um Schutz gegen die Superiorität

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