Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1843)
- Date
- 1843-03-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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4« lich, bald mangelhaft, ungenau und unvollständig. Ganz überflüssig ist gewiß die Bemerkung, daß Abraham das Gesetz beobacbtet habe (45, 114), daß sich Viele kein Gewissen machen, geliehene Bücher zu behalten; (125) u. v. a. mangelhaft dagegen (H. 49) wo von den Segnungen geredet wird, die der Beobachter der Gebote davon tragt, ohne sie naher zu bezeichnen. Es wird freilich auf Sohar hingewiesen, aber wie viele Lehrer haben dieses Buch? Doch das geschieht öfters! Man vergleiche nur §. 636; wie mangelhaft die Lehre vom Aberglauben §. 63; vom Eide §. 65 ff. §. 105; vom falschen Zeugniß und sehr viele. *) 6. Der Verfasser ist selbst oft schwankend und zweifelhaft, daß er nur unbestimmt sich ausdrückt, „dürste", „sollte", „gleichsam", „fast". Das letztere Wörtchen spielt eine Hauptrolle und man begegnet ihm beinahe auf jeder Seite; z. B. S. 21, 22, 26, 27 u. s. f. 7. Die Sprache ist für die Jugend oft viel zu hoch und — so zu sagen — zu abstrakt und philosophisch, wie die Behandlung manches Gegenstandes zu detaillirt und ins Kleinliche gehend. Die Kinder werden mit einer Unzahl von Pflichten überladen, die sie nickt behalten, ja kaum fassen können, abgesehen von den langen Perioden, deren eine oft eine ganze Seite füllt. Man lese z. B. §. 257, 260, 306 — 309, 311. 8. Minder wichtig, aber doch auch zu beachten, sind die unzähligen Druckfehler, und was bei einem Schulbuche besonders störend ist, die offene Verdrückung der Seiten- und §-Zahlen. Von S. 111 an und weiter beginnt auf einmal wieder S. 70, so daß von 70—111 jede Zahl doppelt vorkommt.**) *) Was geschah dem falschen Zeugen? Er mußte dieselbe Strafe erleiden, die er dem fälschlich Beklagten anthun lassen **) Das möchte sehr zu entschuldigen sein. Wer sich in die Zahlen-Mystik so vertieft hat, wie Herr Pleßner, dem kann nicht zugemuthet werden, daß er für die natürlichen, gewöhnlichen Zahlen ein so aufmerksames Auge habe, wie andere gewöhnliche Menschen. — Nedaction. Geschichte des Tages. Wir dürfen es uns im Interesse unserer Leser nicht versagen, einen vor längerer Zeit in der Mannheimer Abendzeitung erschienenen Aufsatz, betitelt: „Ueber ein neues-altes Projekt zur bürgerlichen Gleichstellung der Juden und über die sogenannte Selbstemancipation", in die Spalten unseres Blattes überzutragen. Der Verfasser, vr. H. B. Oppenheim, Privatdocent in Heidelberg, läßt sich in demselben folgendermaßen vernehmen: „Der 16. Arkikel der deutschen Bundesacte hat kein glücklicheres Loos, als manche seiner älteren und jüngeren Brüder. Der erste Abschnitt desselben spricht die völlige Rechtsgleichheit der christlichen Religionsparteien aus, der zweite verspricht de» Jude» gleiche Rechte gegen die Uebernahme gleicher Pflichten. — Waden ersten Punkt betrifft, so ist diese Rechtsgleichheit formest allerdings vollzogen, dennoch sind noch heute, nach 27 Fried ensjlchxe» alle Zeitungen voll von Debatten zwischen Katholiken und Protsstanken, von gegenseitigen Drohungen, von dogmatischen nrch politischen Streitigkeiten; was das zweit? angeht, so ist es gar beim Versprechen geblieben. Daß der deutsche Bund als solcher in dieser Sache nichts gethan hat und thun konnte, liegt in der» ganzen Geiste seiner Entwickelung, da die Berathung und Ueber»- einstimmung in den Gesctzgebungsfortschritten überhaupt noch nicht in den Kreis seiner Thätigkeit gefallen und die Uebereinkunft über VcrwaltungSmaßregeln, selbst wo sie verheißen ward, z. B. über Handel, Maaße und Gewichte, eher dem später entstandenen Zostverein zu danken ist, als dem großen Fürstencompromiß. Bei der Angelegenheit, die uns hier vorliegt, wird freilich noch in viele» Administrationsbureaus gefragt, ob sie mehr der Legislation oder der Verwaltung angehöre, ob es sich hier um ewige Rechte handle oder um medicinalpolizeiliche Vorschriften gegen um sich greifende Giftstoffe. So ist auch von den einzelnen deutschen Regierungen wenig geschehen die alten gehässigen Cautelargesetze zu schlichten, zu ordnen und zu vereinfachen. Ganze Bände voll Particularbestimmungen liegen uns vor, eine schöne Uebung im Umgehen der Gesetze! — Hin oder her hätte ein Schritt gethan werden müssen; cs ist aber gar nichts geschehen, als daß etwa in Kurhessen die bürgerliche Gleichstellung der Juden in der Blüthe- Periode des freisinnigen Aufschwungs ausgesprochen ward. Jndeß besann man sich bald wieder anders und hemmt nun die Ausführung des neuen Prinzips nach allen Seiten, ja man verschmäht kleine Ungerechtigkeiten nicht, um die Sache praktisch auf den alten Standpunkt zurückzusühren. Einerlei, was liegt an den praktischen Vortheiten, wenn nur das Prinzip anerkannt ist, von dem unsere ganze volle bürgerliche Ehre abhängt, unsere Berechtigung zum Staats- und Kriegs-Dienste. — Darum wollen wir auch nicht mit den Regierungen rechten, sondern mit den Männern der Prinzipien. Denn gerade hierin ist die seltsamste Verwirrung. Männer aller Partheien habe» sich bei den Kammerverhandlungcn zur Ausschließung der Juden die Hände gereicht; die seltsamsten, widersprechendsten Gründe sind ausgeboten worben. Der Kosmopolitismus des ChristenthumS und die deutsche Nationalität haben sich vereinigt gegen die armen Juden, die zugleich als religiöse Sekte und dann wieder als politische Partei, bald als Trümmer einer ftemden Nation, bald als heimische Staarsverräthcr, schnöde zurückgewiesen wurden. Früher verhöhnte man ihre Feigheit, weil man sie vom Kriegsdienste fern gehalten. Als sie ihr Vaterland, das unfteundliche, vertheidigen gedurft und es wacker gethan, wodurch sie zugleich bewiesen, daß ihre Religion dem Staatsdienste kein Hiuderniß in den Weg legt, schalt man ihre Dreistigkeit. Die ftommsten und angesehensten Rabbinen hatten ihre Waffen gesegnet und authentisch nachgewiesen, daß um des Vaterlandes, des jetzige» Vaterlandes willen auch für die geringfügigste Thätigkeit die jüdische Religion die Uebertretung jedes Ritualgebotes, jedes Eeremoni-