Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1843)
- Date
- 1843-03-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Meldung selbst darf von dem Beschneider nicht anders, als in Gegenwart und mit Genehmigung eines dahier recipirten Arztes vorgenommen werden. Israelitische Bürger und Einwohner, insofern sie ihre Kinder beschneiden lassen wollen, dürfen sich dabei nur der besonders hierzu bestellten Personen, unter Beobachtung der vorgeschriebenen weitern Vorsichtsmaßregeln, bedienen. Gegen diejenigen Personen, welche dieser Verordnung zuwider handeln, wird von dem Sanitätsamte die gebührende Geld- oder Gesanguißstrafe nach seiner gesetzlichen Competenz erkannt, oder auch die Erkennung einer weitern polizeilichen oder peinlichen Strafe durch die hierzu kompetenten Behörden, je nach Beschaffenheit des Falls, veranlaßt werden. Diese Verordnung wird nach 4 Wochen, vom 8. Februar an, in Ausführung gebracht werden.« Die Preßburger Zeitung berichtet aus dem Raaber Komitate: „Die von der konigl. ungarischen Statthalterei verordnte Vcrmögens-Conscription der Juden wurde aus dem Grunde nicht eingeführt, weil die israelitische Bevölkerung des Landes vermittelst des Gesetz-Artikels 29 v. I. 1840 ein Recht erlangt hat, im Lande zu wohnen, daher sie nicht mehr wie ehedem geduldet wird, und also zur Zahlung einer Duldungssteuer nicht augehalten werden kann, besonders da die Juden an allen sonstigen, dem christlichen Kontribuenten obliegenden Lasten Antheil nehmen, und zur Zahlung der Toleranzsteuer durch kein Gesetz verpflichtet sind!« Wir wünschen allen Grafen ein so glorreiches Andenken wie dem Grafen Putwitz in Posen. Er gehörte zu den wenigen Edlen, die Toleranz und Menschenliebe nicht bloß im Munde führen, sondern im Herzen tragen und im Leben bewähren. Selbst gar Vieles entbehrend, verwendete er seinen großen Reichthum zu guten Zwecken, ohne Unterschied des Glaubens. Natürlich, daß auch die Juden nicht leer ausgingen und er auch sie durch gar manche Gabe erfreute. So hat er vor einigen Jahren ein jüdisches Waisenhaus fast allein gestiftet und eS mit 600 Thalern dotirt, und viele jüdische Familien haben sich durch seine Spenden erhalten. Sein Hintritt hat daher eine große Trauer hervorgerufen; aber auch ein schönes Denkmal wurde ihm gesetzt, edler denn Erz, in der Seele vieler Tausende, und es wird dereinst ein besseres Zeugniß von ihm geben, als eine Inschrift mit goldenen Buchstaben. Seiner Leiche folgte die hiesige Gemeinde und an ihrer Spitze der Vorstand; der Oberrabbine ließ eine Todtenfeier dem Hingeschiedenen halten und das Kaddisch sagen das ganze Jahr. Viel Rühmliches hört man auch von dem israel. Jungfrauenverein in Breslau, welcher gegenwärtig hauptsächlich dahin strebt, die weibliche Jugend durch tüchtigen Unterricht heranzubilden und geeigneten Talenten die Befähigung zu verschaffen, geachtete Erzieherinnen werden zu können, überdem aber auch Mädchen, die sich durch fünfjährige Dienstzeit in einer und derselben Familie ausgezeichnet haben, eine entsprechende Prämie gewähren. Die Mittel, so schöne Zwecke zu erreichen, verschafft sich der Verein durch das Eintrittsgeld und die monatlichen. Beiträge der Mitglieder, sowie durch die von denselben und den an diesen Bestrebungen Antheil nehmenden Frauen verfertigte» weiblichen Arbeiten, welche zum Theil verkauft, zum Theil verlooft werden. Im laufenden Jahre 1842 zählt der Verein 100 Jungfrauen als Mitglieder und 100 Frauen, welche Arbeiten eingeliefert haben. Freudig überrascht es, was die Preußische Staatszeitung aus Petersburg berichtet: „Durch Ukas vom 26. October (7. November) haben Se. Majestät der Kaiser einen Beschluß des ReichsratheS fanctionirt. wodurch für die in den Staatsdienst eintretenden mosaischen Glaubensgenossen eine neue Eidesformel eingeführt wird.« Deßgleichen ist in Hamburg ein junger jüdischer Arzt vom großen Collegium des Werk- und Armenhauses zum Arzte und Wundarzte an demselben mit freier Station und einem mäßigen Gehalte erwählt worden. In New-Sydney (Australien) hat man den Grundstein zu einem neuen israelitischen Tempel gelegt, der im inposanten aegyptischen Style erbaut und Sitze für 420 Personen enthalten wird. Des Christen Dnnkohfe* am Buß- und Bettage. Eine Predigt unter dem freien Himmel vor Christen und Inden gehalten am 3. Nov. 1842 einem protestantischen Geistlichen. 2te Aufl. Hamburg bei Berendsohn. Das ist einmal eine Predigt, wie sie fein soll, „goldene Worte in silbernen Schaalen«, eine Straf- und Büßpredigt, wie sic nicht nur unter Hamburgs freiem Himmel, sondern aus Gottes ganzer, weiter Erde ertönen sollte, gegen die Lüge und das Dorurtheil, damit eS nicht mehr die Herzen vergifte und den Mensch vom Menschen, den Bruder vom Bruder trenne. Geistliche in solchem Sinne wünschen wir allen Kirchen, allen Synagogen und allen Moscheen, dann würde das Reich Gottes, das Reich der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Bruderliebe bald sich aufbaucn im Reiche der Menschen. — „Er nennt sich — sagt der Verfasser im Vorwort — einen protestantischen Geistlichen, weil er gegen alles Ungöttliche, d. h. gegen alles Unvernünftige und Unwahre protestirt und von je her protestirt hac. Er protestirt gegen Alle Beschlüsse und Handlungen, die dem Adel und der Würde der menschlichen Natur entgegen sind, mögen sie von einem gekrönten oder gehörnten Haupte, von einem KönigScabinet oder einer Rathsversammlung auSgegangen fein; er protestirt gegen die profanen, wie die sanctionirten Vornrtheile, sie mögen im alten oder im neuen Testament begründet sein wollen; von einem Rabbi oder einem Kirchenvater herrühren; er protestirt gegen die Sclaverer