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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-02-26 · Heft 9 (26.2.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 9 (26.2.1843)
Date
1843-02-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
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34 den ward, als der Wille Jehovas, kurz als eine Bestimmung, die mit der Natur der Verhältnisse für die es Gesetz sein soll, gar nichts zu thun hat." Wir brauchen, was die Zähigkeit der Orientalen betrifft, Hrn. B. nur an den Islam und an das Christenthum selbst zu erinnern, die doch beide auf orientalischem Boden entstanden und eine so gewaltige Umwälzung der religiösen Vorstellungen hervorbrachten. Hinsichtlich dessen, was er aber über den Charakter des mosaischen Gesetzes sagt, wird er durch die Worte seines Meisters selbst*) (und zwar ohne Unterschied) widerlegt. Religion ist ne ml ich jenem „die Form, unter welchem die Wahrheit zum allgemeinen Bewußtsein gelangt." Was aber nicht im Menschen lebt, von dem kann er auch kein Bewußtsein erlangen, was außer allem Zusammenhang mit seinem Geiste steht, über dem Horizont seines Vorstellungsvermögens liegt, davon kann er auch keine Vorstellung erhalten. Also hatte auch die mosaische Offenbarung nur den Zweck, das zu wecken, zum lebendigeren Bewußtsein zu bringen, was schon im Geiste des Israeliten schlummerte. Da aber der antiken Welt das Selbstbcwußtscin noch nicht so klar war, als der abstracteren neueren Zeit, so kündigten sich ihr die Ergebnisse desselben als von außen gegebene, als Offenbarung an, und werden auch so dargestellt. Das ist bei den Gesetzgebungen eines Zoroaster, eines Confucius, eines Solon, eines Lykurg nicht minder der Fall, als bei der mosaischen. Alle bezweckten demnach nichts anderes und konnten nichts anderes bezwecken, als die Hebung des'Selbstbewußtseins des Menschen, die Entfaltung seines sittlichen Lebens; unter den gegebenen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen. Alle, obgleich sich als von außen gegeben, betrachtend, wenden sich somit auch an das Innere des Menschen, machten ihm die Gründe der Gesetze bekannt. Ganz besonders thut dieses die mosaische Gesetzgebung, wie sich Herr Bauer selbst durch jedes Blatt derselben überzeugen kann; und wenn sie, dabei an die nationalen Vorstellungen sich akkommodirend, die ceremouiellen Vorschriften mit großer Ausführlichkeit behandelten, so that sie eben nur das, was die Weisheit ihr, wie allen Gesetzgebern des Alterthums zur Pflicht machte. Der Mensch und seine sittliche religiöse Veredlung ist ihr aber das Wesen und das Ziel von Allem! daher denn sowohl sie, wie die ihr folgende und auf sie sich berufende **) der Psalmen, der Sprüche, der Weisheit und der Propheten, überall, wo sie die Summe der Religiösität bezeichnen wollen, nur von den Vernunft- und sittlichen Geboten sprechen ***). Wo aber die Idee des Menschen als der letzte Zweck eines Gesetzes hingestellt wird, da ist zugleich die Idee der *) Hegel, in der Encyklopädie der philosophischen Wissenschaften. **) Malachai 3, 23. ***) S. 3. Mos. 19, 18, Pf. 15., Jes. 33, 13, Micha 6, 8. n. a. m. Fortbildung des Gesetzes der immer reineren Entfaltung seines sittlichen Kerns gegeben, und widerlegt sich somit eine andere Vorstellung, die Bauer dem ehemaligen jüdischen Volke andichtet, daß es kein anderes Volk neben sich bestehen, sondern gleichsam wie ein Ungethüm alle hatte verschlingen wollen von selbst. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Das freudigste Interesse muß es erregen, die hohen Verdienste, welche sich einer unserer Rabbinen, der wackere vr. Herxhcimer in Bernburg, um die pädagogische Literatur erworben, mit so reichem Erfolge gekrönt zu sehen. So befindet sich dessen „Anleitung zum praktischen Erlernen des Hebräischen" (Berlin, bei Schröder) in zweiter und dessen „Glaubens- und Pflichtenlehre" (Leipzig, bei Nauk) in fünfter Auflage unter der Presse. Auch hat das Consistorium in Sondershausen auf dessen „Bibel in hebräischem Text und wortgetreuer Uebersetzung, mit Anmerkungen," für viele Geistliche des Landes subscribirt. Ehre der geistlichen christlichen Behörde, welche auf solch' vorurtheklsfteie Weise jüdisch-literarische Leistungen anerkennt; Ehre dem Rabbinen, welcher solche Anerkennung sich zu verschaffen wußte! Aus der Anrede, welche auch bei dem diesmaligen Jahreswechsel der Oberrabbine von Belgien im Namen des israelitischen ConsistoriumS an den König richtete, heben wir folgende Stelle hervor: „Wenn die Geschichte aller Zeiten und aller Länder uns lehrt, daß die Israeliten aufrichtig ihren König und ihr Vaterland lieben und ihnen mit einer Hingebung ohne Gränzen dienen, wie sehr müssen dann nicht die israelitischen Belgier von diesen Gefühlen unter ihrem Könige, auf dem der Geist der Weisheit ruht, und in einem Vaterlande durchdrungen sein, in welchem die Freiheit ihren Tempel ausgeschlagen hat." Auch die Schweiz strebt hie und da, sich von dem Vorwurf der Unduldsamkeit gegen ihre israelitischen Bürger frei zu machen. So hat Genf kürzlich einem jungen Israeliten, der sich in allen Zweigen seines Studiums hervorthat, die goldne Medaille verliehen, der Stadtmaire ließ ihm eine Serenade spielen, und die Bewohner der Straßen, welche an der, wo sein Vater >wohnt, grenzen, illuminirten an jenem Abend ihre Häuser. Die Leipz. Allg. Zeitg. enthält folgenden Artikel: „Warschau. Die Fortschritte, zu denen das große Reich der Czaren thcils durch eignen Antrieb, theils durch den starken Einfluß des Germanismus hingedrängt wird, beginnen nun auch die isolirte Masse von zwei Millionen Juden, welche seit Jahrhunderten als ein schwacher Ersatz für den fehlenden dritten Stand in diesem Reiche leben, aus dem Schlafe der Stagnation aufzuregen. Die Macht des Germanismus hat die Aufhebung des Cartels bewirkt, und in Folge dieser Aufhebung, um die Desertion wenigstens zu mindern, mußte bereits die russische Dienstzeit auf 10 Jahre ermäßigt werden: aber diese Veränderung, dieser Fortschritt ist nur unbedeutend gegen den, der sich hier im Innern in Folge derselben Maßregel vorbereitet, die Veränderung näm-

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