Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1843)
- Date
- 1843-02-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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ziehen, daß Ihnen dasselbe hier in Wien durch eine Deputation überreicht «erde. Mit der Bitte« mir und der Stadt Wie« Ihr ferneres WohlwoUen zu erhalten, habe ich die Ehre mit der ausgezeichnetsten Hochachtung zu sein E. H. W. G. ergebenster Diener Wien, 2. Jänner 1843. m. p. Ignaz Czasska, Bürgermeister.« Weiter kann die Leichtgläubigkeit nicht getrieben werden, als sie manche deutsche Blätter in Beziehung auf jüdische Bestrebungen beweisen. So lassen sie sich jetzt aufbindrn, es rege sich unter den Juden des südlichen Deutschlands ein neuer Enthusiasmus fiir Wiederherstellung des äußeren Tempels zu Jerusalem. — Wohl hat aber Montesiore sich entschlossen, den praktischen Arzt l)r. Frankel, einen gebornen Schlesier (aus Zülz) nach Jerusalem zu senden, um dort sich niederzulassen, die durstigen Juden während ihrer Krankheit nnentgeldlich zu behandeln, und ihnen freie Arznei zu geben. Montesiore zahlt die Reisekosten, giebt eine vollkommen eingerichtete Apotheke nebst chirurchischem Apparate, garantirt einen fixen Gehalt des Arztes, sowie den Schutz des englischen Konsuls und des türkischen Gouverneurs zu Jerusalem. Ein vollständig eingerichtetes Hospitium wird von den weitem Beiträgen angelegt. Einen nicht sehr hohen Begriff mnß der Rabbine in Bonn von seinen Gemeinden haben, da er, obgleich man nicht nur aus den über das Hamburger Gebetbuch erschienenen Gutachten, sondern aus der klaren buchstäblichen Lorschrift im Orach Chaim, das stricte Gcgentheil weiß, dennoch der Gemeinde in Coblenz kürzlich in einem Spnagogenvortrage weiß machen wollte, es sei verboten, in einer andern, als der hebräischen Sprache zu beten. Wir rathen dem Herrn Rabbinen ein. wenig hinüber in die Nachbarschaft zu blicken, und sich das Beispiel des Straßburger israelitischen Consistoriums zu Herzen zu nehmen, welches kürzlich die feierliche Confirmation für beide Geschlechter anordnete, und diejenigen von den religiösen Ehrenbezeugungen in der Svnagoge auszuschließen befahl, welche dieser Verordnung nicht nach- Ein wahrer Feuereifer durchdringt seit dem Erscheinen Lilienthalö alle unsere Brüder in Polen. In dem kurzen Zeitraum von vier Monaten hat er die Gemüther von zahllosen, jeglicher Bildung und europäischer Gesittung stets abholden Gemeinden zum eifrigsten Beitritt zn den humanen Absichten der Regierung vermocht. Voll Erstaunen sieht man eine bigotte Menge die bevorstehende Reform des Unterrichts- und CultuSwesens — diese Grundpfeiler des Judenthums — mit ungeheucheltem Enthusiasmus begrüßen, während sonst dieselbe Menge bei jeder von Außen her angeregten Neuerung Zeter schrie und Alles auwandte, um dieselbe zu unterdrücken. Bei der in Polen gewohnten raschen und energischen Handhabung der einmal legalisirten Institutionen kann man daher mit Zuversicht Voraussagen, daß eine neue Acra für die gesammte russische Judenschaft eintrctcn und dem Staate neue Kräfte zur Beförderung feiner geistigen und materiellen Wohlfahrt erwachsen werden. (Schluß des Artikels aus der Rheinischen Zeitung, üb« fett Hannoverische Judengesetz.) ,Don den Wissmfchastm, der Bildung des Geistes fpnchr ich überall nicht. Unsere Gelehrten lebe» von ihren StaatSämtem oder der Advokatur und Arzneikunde. Don den Wissenschaften selbst haben sie in der Regel kaum Salz und B»»v. Also die Wissenschaft kann für die Juden keine Quell« sei», sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Auf Staats- «nd Gemeindeämter dürfen sie keinen Anspruch machen und sind obendrein aller politischen Rechte beraubt. Grundstücke dürfen sie nicht erwerbe». Die Gewerbe sind ihnen nur nominell als Erwerbsquelle angewiesen. Der Detailhandel ist an die Genehmigung der Gemeinde und die Aufnahme in die Gilde gebunden. Das Haufiren ist» verpönt, wenn ich nicht sagen will entehrt. Wovon soll also der Jude leben? Es bleibt ihm Nichts übrig, als in die Zustände des vorigen Jahrhunderts zurückzukrhren, v. h., er muß von Schacher und Betrug leben, wenn er sonst nicht verhungern will.; Die Sittlichkeit, der Grundpfeiler des gesellschaftlichen Lebens, wird damit untergraben. Niemand schadet sich durch solche Beschränkungen mehr, als der Staat. Da aber heute das Eigenintrresse das Staatsinteresse überwiegt, so kann ein Zustand, der den Juden kaum das nackte Leben läßt, überall nicht beftemden. Bisher zahlten die Juden, weil sie wie Fremde betrachtet wurden, das Schutzgcld, aber keine Gemeindeabgabcn. Nun sollen sie, nachdem man das Schutzverhältniß aufgehoben und sie in die Gemeinde verwiesen hat, zu den Gemeindeabgaben noch für einen Schutz (der gesetzlich aufgehoben ist, also nicht mehr cristirt) bezahlen. Ist dies nicht ein Widerspruch? Wenn ich ein HauS nicht mehr bewohnen sott, brauch' ich keine Hansmiethe zu zahlen. Wird mir der Acker entzogen, kann der Verpächter für Nichts und wieder Nichts keinen Pacht fordern. Die Gemeinde, in welche der Jude ausgenommen wird, nicht aber der geistliche Herr, der Edelmann, die Tomainenkammcr besteuert den Juden a?S Mitglied der Gemeinde, nicht als Jude. Tie geistlichen Herren, die Edclleute, die Tomainenkammer betrachten aber das Schutzgcld der Juden als eine Renre. Tie Klosterbrüder bezahlten (worüber ich ein Beispiel anführen könnte) mit dem Schutzgelbe ihre Weinrcchnungrn; die Edclleute ihre Badereise»; und die Sänger am Hoftheater empfingen davon ihre Gehalte. Das Schutzgeld war schon längst ein Mißbrauch, denn nicht mehr (wie in frühern Jahrhunderten) schützten Klöster, Ritter, kaiserliche Beamte, d. h. heute Landesherren, die Juden, die damals aus dem Grmeiudevcrband, in welchem sie sich befanden, mir Gewalt herausgeworfen wurden, sondern der Staat, dem sie dafür Steuern zahlen, schützte sie und die Gemeinde soll sie nach diesem neuen Gesetze schützen; und dafür selten sie ihr die Gemcindeabgaben, gleich den Christen, entrichte». Wenn nun der Jude gedoppelt, einmal dem Schutzherrn, der nicht mehr existirt, dann wiederum dem Staate und der Gemeinde steuern soll, so sollte er nach dem alten deutschen Prinzipe auch doppelte Rechte genießen. Er soll aber gar keine Rechte genießen, und dagegen gedoppelte Pflichten leisten. Christus hat Brüderlichkeit, nicht Leibeigenschaft, nicht Rechtlosigkeit und Inhumanität geboten, wie