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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-01-29 · Heft 5 (29.1.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 5 (29.1.1843)
Date
1843-01-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
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18 ist daher das Schreiben am SvnncMld in öffentlichen Lehranstalten ebenfalls zu erlauben, wenn das Nichtschreiben den Fortschritten im Lernen nachteilig ist. Wenn nun auch nach einigen Rabbinen das Uebertreten eines rabbinischen Verbots, außer den im Talmud namentlich aufgezählten Gegenständen, selbst zur Förderung eines guten frommen Zweckes nicht erlaubt ist, so kann hierbe! doch nur die Meinung sein, wenn dieser Gegenstand nicht dringend und der Zweck eben so gut auf andere Weise, oder nach Sabbath zu erreichen ist; der Nachteil des Nichtschreibens am Sabbath in öffentlichen Schulen kann aber nicht leicht wieder gut gemacht, die Versäumnisse nicht leicht nachgeholt werden, wie auch aus den genannten Berichten hervorgehet, es ist daher das Schreiben gewiß zu erlauben. 3) Nach dem Talmud ist es erlaubt, selbst ein mosaisches Gebot zu übertreten, wenn man dadurch gegen die Landessitte verstößt und sich lächerlich macht (Maimonides vom Götzendienste K. 11, §. 3). Der Israelit der am Sonnabend die Schule besucht, aber nicht schreibt, weil cs ihm verboten sein soll, macht sich auf jeden Fall dadurch lächerlich in den Äugen seiner Lehrer und Mitschüler, indem er eine Ausnahme machen und das für verboten halten will, was es nach der allgemein herrschenden Ansicht nicht ist; er von der allgemeinen Sitte Hh losfagm und nach bcsondern Vorschriften leben will, die zu einer ganz andern Zeit und unter andern Umständen und Verhältnissen gegeben worden sind, die Lehrer können ihn mit Nachsicht und Schonung behandeln, müssen aber bedauern, daß er als ein fremder Bestandcheil dastehet, der sich nach veralteten Gebrauchen und kleinlichen Ansichten richtet. Es ist daher auch aus dieser Ursache das Schreiben am Sonnabend in den öffentlichen Lehranstalten zu erlauben. Die Feiertage sind hierin dem Sabbath gleich, nur wären die Israeliten an den Hauptfeiertagen, nemlich am Neujahrsfeste und Bersöhnungstage, im Ganzen 3 Tage, die noch dazu gewöhnlich in die Ferien fallen, vom Besuche der Schulen zu befreien. Soweit vom theologischen Standpunkte aus betrachtet. Eine andere Frage ist es aber, ob ein solches Gesetz seinen Zweck erreichen oder nicht vielmehr dem ganzen israelitischen Wesen, der ganzen israelitischen Bildung und Gestttmg mehr Nachthell als Vortheil bringen wird, da bei dem gegenwärtigen Culturstande der meisten Jsraeliten auf dem Lande, und bei ihrer Gewohnheit, streng an den hergebrachten Ansichten und Gebrauchen zu halten, selbst wenn ihre Geistlichen eine Abänderung erlauben, mit Gewißheit vorauszusehen ist, daß die allermeisten Elter» lieber ihre Kinder nicht in solche Lehranstalten sthicken, als daß sie zugeben, daß sie am Sonnabend sihr«ben, wobei nicht nur die Gymnasien und das Semioar, sondern auch die Realschule in Meiningen zu berücksichtigen ist, welche verhaltnißmäßig von vielen Israeliten besucht wird, und deren Anzahl mit jedem Jahre zunimmt. Für den Staat glaube ich aber ist es Pflicht, die Israeliten mehr dmch NüÄsicht, Schonung und Duldung zur allgemeinen Clvilisirung heranzuzieben. als durch Gesetze, oie Vielen ein Aergerniß sind, ihnen dm Zutritt zu den Schulen zu erschweren. In tiefster Ehrfurcht verharret Eines rc. rc. I. Hofmann, provisorischer Landrabbiner.* Die im Frankfurter Journal enthaltene Entgegnung hat nun Herr Hofmann in einem besonder» Schreiben an die Redaction dieser Blätter beantwortet, und werden wir dieses mit unserem eignen Urtheil über die Sache in der folgenden Nummer mittheilen. Geschichte des Tages. Ueber die beabsichtigte Bildung der polnischen Israeliten zum Ackerbau berichten die öffentlichen Blätter noch Folgendes: ^Außer dem Mas über die Militärpflichtigkekt der Juden in Polen ist soeben noch ein anderes, viel humaneres Mittel zur Erhebung der Juden in den Vordergrund getreten, das um so eher seinen Zweck erreichen dürfte, als es rem ftiedlkch und beglückend erscheint, und doch mehr als je etwas Anderes den Charakter der polnischen Juden ganz umzukehren geeignet ist: es ist die Zuführung der Juden zum Ackerbaue. An der Spitze dieser Unternehmung steht der Fürst-Statthalter, der, ohne die Form eines Befehls zu wählen, oder ohne auch nur zu erinnern, daß es der Wunsch des Kaisers sei, seine ganze Aufmerksamkeit, seinen Einfluß diesem Gegenstände zuwondet und allen nur möglichen Vorschub verspricht. In einer zweistündigen Audienz, welche der jüdische Vorstand bei dem Fürsten-Statthalter neulich gehabt, wußte der Fürst Paskewitsch ihn so für seinen Plan zu gewinnen und dieses so herzlich ihm ans Herz zu legen, daß er schnell zur gemeinsamen Idee der reichen Juden wurde, was um so leichter war, als man bereits seit lange diese Idee vorbereitet. Bereits beginnt dieselbe sich zu realiflren; die Anlegung jüdischer Ackerbaucolonien ist das Losungswort, das allgemein bei den reichen und gebildeten Juden wiederklingt. Der jüdische Tuchfabrikant P. M. Posner, der bereits in seiner Tuchfabrik gegen 300 jüdische Arbeiter beschäftigt, hat auf seinem Gute Kuchari mit der Colonisirung von 30 jüdischen Familien, die blos den Ackerbau treiben, einen schönen Anfang gemacht, und die großen Banquierhäuser Rosen, Epstein u. A. folgen durch Anlegung mit Mustercolonicn von großem Umfange. Der Fürst-Statthalter ist gesonnen, kein Opfer zu scheuen, welches die Colonisirung zu, fördern geeignet ist; er ist bereit, Vortheile zu gewähren, welche Tausende zum Ackerbau locken sollen, da es gewiß ist, daß er dadurch ein Gegengewicht zu den ruffenfeindlichen Bauern erhält, die noch lange geneigt sein werden, der Aufregung ihrer Edelleute blindlings zu folgen."

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