Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1843)
- Date
- 1843-01-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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11 und des Islams nicht die Beftiedigung fand, welche diese deiden Religionen, durch äußere Macht emporstrebend, den heidnischen Völkern, welche endlich sich nach besserer Lehre sehnten, zu verleihen vermochten. Der Separatismus der Juden fand Begünstigung in der Gewalt, die man gegen sie üben wollte, und sie haben mit der Kraft des Geistes widerstanden, weil sie auf äußern Besitz nicht angewiesen waren, und nur dies eine Gut zu verfechten hatten. Das Wunder des Jahrhunderte langen Kampfes steht allerdings in der Geschichte da. Es ist ein Zeugniß, wie keines, für die Macht des religiösen Sinnes, aber es ist sicherlich nicht von oben herab angeordnet, um zu neuen Abschliessungen und Ehrcnkränkungen zu berechtigen. Es ist eine lehrreiche Thatsache, möge sie benutzt werden, um, Menschenliebe und Milde anzuempfehlcn, und die ächte Duldsamkeit zu erheben, welche nicht in Kastenabtheilung besteht, sondern in Gewährung der Menschenrechte, und derjenigen religiösen Freiheit, die sich mit Gesittung und Staatsleitung verträgt! — Besondere Nationalität mitten in einer andern Nationalität wäre ein arger Vorwurf, und eine Dornensaat mitten in fruchtreichem Felde! In asiatischen Reichen sieht man die Wirkungen! In Deutschlaud würde sie nie gedeihen, vielmehr vor dem Geiste des Jahrhunderts wie ein Schatten verschwinden.« Auf seiner Rundreise in den israel. Gemeinden Rußlands besuchte Di-. Lilienthal auch das von jüdischen Kolonisten bewohnte Dorf Romanowka. Hier bot sich ein neues höchst rührendes Schauspiel dar: alle Männer dieses Dorfes mit ihrem Rabbinen an der Spitze gingen ihm, ihn freundlich bewillkommend, entgegen, führten ihn in ihre Synagoge, allwo er eine kurze, kräftige, beruhigende Rede hielt, worauf dieselben ihre Leiden wie vor einem guten mitleidsvollen Vater auSschütteten, er ihnen aber möglichste Abhülfe versprach; darauf rühmten sie ihre Arbeitsamkeit und Fertigkeit im Feldbau und die ihrer Jugend, und beim Austritte aus der Synagoge ward er überrascht durch den Anblick der Dorfjugend, Kinder von acht bis vierzehn Jahren, vierzig an der Zahl, alle zu Pferd in einer Reihe rechts, und sehr viele Ackrrgeräthe links postirt. Die Alten riefen einstimmig aus: «Hier (rechts zeigend) steht unsere Jugend, die wir an Feld- und Gartenbau und Viehzucht gewöhnen, und dort (links zeigend) liegen unsere Werkzeuge, womit wir unsere Kinder zur Arbeit gewöhnen.« Ein französisches Blatt enthält folgende interessante Notizen über die Juden in der Berber ei. «Bei allen zeigt sich zuvörderst ein strenges, mit Entbehrungen aller Art verknüpftes Festhalten am Gesetze und dessen hundertfältigen Vorschriften. Die Juden in Algier haben etwa 20 Synagogen von schlechter Bauart, dunkel und unreinlich. Es scheint ihnen der Sinn für höhere Andacht ganz abzugehen. Sie schreien und plaudern durcheinander. — Besser steht es mit den Juden in Tunis, wo man zuvörderst (eingeborne) tunesische und livorneser Juden unterscheidet. Jede dieser beiden Abtheilungen hat ihre eigenen Synagogen, die im Allgemeinen denen in Algier weit vorzuziehen sind. Man kann in Tunis gegen 150 Synagogen rechnen, unter denen jedoch nur 6 — 7 in einem guten Zustande sind. Besonders zeichnet sich die große Livorneser Schule (I» scoul» grande dei Livornesi) aus, sie ist von außen und im Innern geschmackvoll zu nennen: ihr reiht sich die scoula gründe dei lunesini an. Beide halten übrigens mit europäischen Synagogen keinen Vergleich aus. Dagegen ist dies mit der neuerbauten Synagoge in der Stadt Tripoli der Fall. In dieser Synagoge befinden sich Wandgemälde mit Darstellung ausgezeichneter Scenen aus der Bibel; hinter dem Gotteshause ist ein Garten angelegt; auch sind Rabbinenwohnungen damit verbunden.« «Seit dem 22. Oct. 1830, wenige Monate nach der Okkupation durch die Franzosen, ist das Gerichtsverfahren in Algier folgendermaßen festgcstellt. In weltlichen und geistlichen Angelegenheiten der Juden im Konflikte mit ihren Glaubensgenossen entscheiden drei Rabbinen, ohne Appellation, nach jüdischem Gesetze; in Prozessen zwischen Mauren und Juden bildet der maurische Richter (Kadi) die erste Instanz; von diesem ist Appellation an ein, auS dem Oberrichter (Präsidenten des Gerichtshofes) mit Hinzuziehung zweier ftanz. Richter gebildetes Collegium gestattet. Derselbe hohe Gerichtshof entscheidet zwischen Fremden und Landeseinwohnern und eben so in Criminalsachen zwischen Franzosen und Fremden. — Als Oberhaupt der jüdischen Nation hatten die Franzosen anfangs Jacob Bakri eingesetzt, später wurde unter 3 Kandidaten einer vom Gouverneur auf 1 Jahr ernannt, und dann ein jüdischer Rath (mit 3 Mitgliedes) gewählt, der zum dritten Jahre halbjährlich erneuert wurde. Jenes Oberhaupt bildet die höchste Polizeibehörde für die Juden, der jüdische Rath dagegen legt die Steuern aus und verwaltet sie im Interesse der Gemeinde. — In den letzten Jahren wurden einige Modifikationen in diesen Einrichtungen vorgenommen. In Tunis haben die tunesischen Juden 8—10 Richter (Dajanim) die livorncsischen nur 3. Der Bey erkennt ihre Sentenzen in der Regel an. In Tunis führen fast 1000 Juden den Rabbinentitel; die Gewalt der Richter ist so ausgedehnt, daß sie zur Strafe für den unerlaubten Umgang eines jüdischen Mädchens mit einem Christen 500 Stockschläge dekretiren dürfen.« Tie Preuß. Staats-Zeitung berichtet: «Unter dem Titel: «Talmud Babli, Babilouischrr Talmud. Tractat Berachot, Segensprüche. Mit deutscher Uebersetzung und den Commentaren Raschi und Josephat :c. von Dr. E. M. Pinner, ist vor kurzem der erste Band der längst angekündigten Ausgabe des Talmuds erschienen. Tie Wichtigkeit dieses Gegenstandes veranlaßt uns, Einiges über den Inhalt dieses Bandes (93 Bogen gr. Folio) mitzutheilen. Er enthält 1) Einleitung in den Talmud, worin alle Grundprincipien der Methodologie und Exegetik des Talmuds in hebräischer und deutscher Sprache abgehandelt sind. Außerdem ist die Einleitung zur Mischna von Maimonides nach dem arabischen Manuskripte hier mitgetheilt; 2) Tractat Berachot. Die Mischna ist mit deutscher Interpunktion und durchgehends mit Bocalen versehen. Die Gemara ist ebenfalls interpungirt und ohne alle Abbreviaturen, auch ist sie mit den ältesten, besten Ausgaben und mit den vorhandenen Manuskripten auf das Genaueste verglichen, und sämmtliche Varianten sind an jeder Seite bemerkt. Der Commentar Raschi ist mit