Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1842)
- Date
- 1842-12-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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201 velgottesdienste und den vielen Segnungen/ welche er gestiftet, zollt, — dennoch das Urtheil desselben, da die Redaction des Gebetbuches von Halbheit, Hin- und Herziehen, Mangel an Schärfe der Auffassung und an Umfang der in das Gebiet einschlagenden Kenntnisse nicht fteizusprechen sei, vollkommen begründet erscheint, so wie man auch nur mit schmerzlicher Ueberzeugung den härtesten Vorwurf, welchen Geiger dem Tempel macht, „daß er es nicht verstand, sich zum Träger des religiösen Fortschrittes im Judenthume zu machen, daß er des Prinzips vergaß, in welchem allein er athmet," unterschreiben muß*). (Schluß folgt.) *) Der wackere Dr. Kley soll auf diese Erhebung des Tempels immer bestanden haben, aber bei dem Bewußtsein, das die Gemeinde allmählig von sich selbst verlor, nicht damit durchgedrungen sein. Dieses soll auch den größten Theil an der Resignation des Ersteren gehabt haben. Geschichte des Tages. (Schluß der Mittheilung eines altm Freundes des vr. M. Ereizenach über diesen.) „Ich verliere einen Freund der mir seit dreißig Jahren Beweise feiner unerschütterlichen Anhänglichkeit gegeben hat. Die Sache, die gute israelitische Sache, die der innern Emancipation, ward eines ihrer gelehrtesten, ihrer eifrigsten Beförderer beraubt. Wir werden seine wissenschaftlichen und theologischen Arbeiten bekannt machen, damit man sie schätzen lerne. Sein Hauptwerk jrfrrtf bleibt unvollendet. Wahrhaft tolerant, nahm er, ohne irgend eine Verdrießlichkeit, Betrachtungen auf, die dennoch seiner Lieblingsidee widersprachen. Von Nun an, sagte ich ihm oft, muß der Talmud für uns ein Buch fein und seine Berfasfer Menschen. Hüten wir uns, wie es mit Unrecht die Caraiten thun, hüten wir uns, gleich ihnen, das Recht der freien Prüfung, der freien Diskussion, der freien Auslegung zu verweigern; aber dieses Recht ist unverjährbar, es gehört uns wie Ihnen; sie haben es reichlich angewendet, thun wir ein Gleiches. „Die Väter so und ich so« ist Abeilard's Wahlspruch, den jeder Israelit sich aneignen kann. Das ist's, was ich ihm sagte, ohne damit angehört zu werden. In der Sache einig, herrschte zwischen uns nur eine Verschiedenheit über die Form. Er ist Anhänger des vermittelnden Systems geblieben. Ich beharre in dem Glauben, daß dieses System nichts vermitteln, zu nichts führen wird, daß auf der reformatorischen Laufbahn man schneller vorschreitet, man weniger Hindernissen begegnet, wenn man unter freiem Himmel gräbt, als wenn man durch unterirdische Gänge schreitet; es ist mehr Aussicht aus Erfolg vorhanden, wenn man mit einem Schlage hundert Jrrthümer zerstreut, als wenn man sie nach und nach angreift. Ist das ein Jrrthum, so folgt er mir auch nächstens in das Grab.« Die deutschen Juden lassen es sich gern gefallen, daß nun auch die der übrigen Länder um die Palme de- Ruhmder grdtesdienstlichen Umbildung mit ihnen wetteifern. Bei der portugiesisch-israelitische» Gemeinde in Haag sollen nun seit des neuen Rabbine» Ferares Anstellung Predigtm in der Landessprache eiugeführtlwerden. Jngleichen hat der Oberrabbkner in Zw olle eine Berorvnuug erlassen, auS welcher wir folgende Punkte hervorheben: „Der Choralgesang soll in den Gemeinden, wo solches möglich ist, durch alle Mittel, welche zum Dienste der Hauptkommisfio» stehen, befördert werden. Sie soll daher für den Ankauf der im Auslande bestehenden oder für die Komposition solcher israelitischer Choralgrsänge sorgen, und das Studirr» derselben auf dr» Schulen eifrig anempfehleu, um durch Einführung derselbe» an Sabbat- und Festtagen bei NN r\jb , blT , , D’TD nZ)*D, yi033 m , low nruzn . nrror DPW# den äußeren Gottesdienst glänzender zu machen. Der Gesang des Vorsängers (Kantor-) soll hauptsächlich bestehen im gewöhnlichen HWI/ ohne alle jüdisch - polnische und profane Melodien*), er soll daS Gebet verrichte» mit feierlichem, doch nicht zu lautem Tone** ***)), und das ntfF! nicht zu lange ausdehuen * * *). Cs wäre wünschenSwerth, daß dieses m)FI später feierlicher und de« Sinn der Worte angemessener gemacht würde. Die Gemeindeglieder sollen mit regelmäßigem, m'cht zu lautem Tone beten, und die durch dm Kantor ausgesprochmm Worte nicht mitsingen oder wiederholen. DaS z^p-Gebet soll ganz leise verrichtet werdm, selbst am rf'-j und 3"^» nicht zu laut gesprochen werden -fr). An näher zu bestimmenden Sabbat- und Festtagm sollm beim Morgengebet vor dem Toralesen durch befugte Geistliche holländische Predigten gehalten werdm, während eine n&Tb wie sie jetzt gebräuchlich ist, viermal im Jahre am H2tp ^i:n,rwnrcs'/ «m 'b und am nat? vor n"i stattfinden soll. Auf Befehl der Hauptkommisfio» soll ein kirchlich sanktionirter religiöser Katechismus für die israelitische Jugmd bestimmt werden. Die Jünglinge und Mädchm sollm aus demselbm Unterricht genießen, damit sie vor dem Ende ihres dreizehntm und vierzehnten Jahres ein öffentliches GlaubenSbekenntniß ablegm und von einem befugten Geistlichen als Mitglieder dev israelitischen Synagogen angmommen werden können; die Ceremonim bei einem mso '■q sollen nichts destoweniger fortdauern. Endlich soll dte Hauptkommisfio» nach Berathung mit'dm n") nnan eine Organisation der Leichmbegängniffe, für alle niederländisch-israelitische Gemeindm bindend, herstelle».« Als Zweck dieser Organisation wird angegeben „um Viele, die jetzt durch die bestehenden Mängel gänzlich dem Gottesdienste fremd geworden sind, in das innere Heiligthum zurückzuftihren. *) S. Sch. Ar. Orach. Chaj. 53, 25. **) S. wie oben, und Mag. Abr. en Baj. 101, 2. ***) S. item Or. Cb. 53, 11. ■fr) S. item, und Mag. Abr. 101, 3.