Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1842)
- Date
- 1842-12-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2566751-2566802-2566853--0500-2568153- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
900 «kssenschaftslose, ängstliche und Nemwüthige Rabbinlsmus vor einem Viertel-Jahrhundert gefällt hatte. Es kann ferner 2) das Gebetbuch des Hamburger-Tempels nicht alS ein solches betrachtet werden, aus dem man das vorgeschriebene pflichtschuldige Gebet OM ^SN> nicht'verrichten dürfe; aber ihm dennoch sonst wichtige und wesentliche Mängel, die seine Anempfehlung geradezu verbieten, zum Borwurf gemacht werden. Dieses hat unter allen Rabbinen nur vr. Frankel gethan; aber daß er seine Ansicht nicht zu begründen vermochte, haben unsere Leser aus Nr. 18 und 19 dieser Blätter entnommen, und wir wollen daher jetzt nicht hiebei verweilen, um nicht den schmerzlichen Eindruck, welchen jene Aeußerung eines mit Recht so hochverehrten Volkslehrers in Israel auf uns machte, aufi Neue hervorzurufen; vielmehr jetzt als ein erfreuliches Moment hervorheben, daß obgleich gegen eine besondere, den religiösen Fortschritt reprasentirende Anstalt, wie eben gegen den Hamburger Tempel, sich aussprechend, Herr Frankel doch in demselben Gutachten in der freimüthigsten, gediegensten Weise der Geltendmachung des fortgeschrittenen religiösen Bewußtseins Gerechtigkeit wiederfahren laßt. So sagt er — und so treffend haben es noch Wenige gesagt: — „DaS uns Durchwehende und Durchdringende ist die Satzung, und was sich überlebt haben wird, das kann im Gegentheile nicht durch Satzung wieder aufgefrischt werden. Wird das Volk das hebräische Gebet zurückweifen, wird es weder an seiner Form noch an seinem Zuhalte mehr Gefallen finden, dann muß ihm Anderes und wenn auch vor der frühesten Mischna diese Gebete empfohlen wären, gegeben werden." Man kann 3) Einzelnes an dem Tempelgottesdienste vermissen, im Ganzen aber dennoch feinen großen Vorzug vor dem unerbaulichen Ritus, wie er gewöhnlich in den Synagogen herrscht, anerkennen, und ihn daher im heiligen Interesse der Religion zur Nachahmung und Weitereinführung empfehlen. Das thut unter den zwölf Theologen, die sich über den Tempel haben vernehmen lassen, Stein und in einem Punkte auch Mannheimer. Alle übrigen, und das wäre denn die 4te Stellung, welche zum Tempel eingenommen «erden kann, sehen jedoch in ihrem Urtheile von einzelntn untergeordneten Ausstellungen, die diesem Institutegemacht «erden können, ab; sie halten sich daran, daß der Tempel den Grundsätzen der israelitischen Religion vollkommen entspricht; daß sein Gottesdienst in viel höherem Grade als der der Synagoge erhebt und erbaut, und daß er nicht nur schon eine Reihe von Jahren auf feine eigne Gemeinde heilsam gewirkt, fondem solchen wohlthuenden Eindruck auch auf jeden Anderen gemacht hat, der einmal an demselben Theil genommen. Wozu also öffentlich unbedeutender Mängel gedenken, die IheUweise vielleicht doch nur in der gelehrten Abstraktion, oder den subjektiven Gefühlen der Theologen ihren Grund haben, und nur dazu Venen, hie Besucher des Tempels selbst in ihren andächtigen Empfindungen irre zu machen. Zn ein ganz eigenthümliches Verhältmß hat Geiger sich zum Tempel gestellt. *) Er verkennt nicht, daß derselbe die äußeren Bedingungen der Andacht (Ruhe, Ordnung, Abschastung aller störenden Mißbrauche rc.) mehr erfüllt; daß er durch Einführung der deutschen Sprache die Verständlichkeit der Gebete befördert; daß er die fortgeschrittene bürgerliche Stellung der Israeliten durch Beseitigung derjenigen Stellen, in welchen Abneigung gegen andere Glaubensgenossen sich ausspricht, beachtet, und endlich auch den Anforderungen der fortgeschrittenen religiösen Erkenntniß zu genügen gesucht habe. Allein er macht ihm zum Vorwurfe, daß er in all diesem nicht scharf und konsequent genug verfahren, und daß er namentlich nicht die Energie gehabt habe, den Gottesdienst ganz auf feine ursprüngliche Einfachheit zurückzuführen. In letzter Beziehung rechtfertigt sich die Direktion des Tempelvereins vollkommen, indem sie in der Einleitung zu den herausgegebenen Gutachten (S. Nr. 44 und 45 dieser Blätter) erklärt: „Auch die entgegengesetzte Ansicht, das Gebetbuch in strenger Conse^lle»^ nach der ihm zu Grunde liegenden Idee der zeltgemäßen religiösen Erhebung zu gestalten, fand gegründetes Bedenken, weil man auf einem festen Grunde, und nicht in die Luft bauen, Einttacht erhalten, aber nicht Zwiespalt säen wollte. Sie mußte unter den vorwaltenden Umstanden, als unausführbar erkannt werden." „Wir hatten der Confequenz zu. Gefallen ein Buch in strenger Einheit gehabt, aber keinen Verein; im günstigsten Falle würde sich dieser dadurch gänzlich isolirt haben." Allein auf vieles Andere, was Geiger mit Recht als die nothwendige Folge des Prinzips, welches die Redaktion des Gebetbuches leitete, bezeichnet, und das auch nach außen weit weniger Anstoß gefunden hätte, als die wirklich eingeführten Veränderungen **), ist ihm die Redaktion die Antwort schuldig geblieben, so daß, — zumal wenn man sich die Stellen aus dem Gebetbuche vergegenwärtigt, die mit der Aeußerung des Dr. Salomon ***), daß die Tempelgemeinde das Gebet höher achte, als die Opfer, und auch nicht glaube, daß die Restauration Zions und Jerusalems von der persönlichen Gegenwart eines jeden Israeliten daselbst bedingt sei, in direktem Widerspruch zu stehen scheinen bei aller Anerkennung, welche Geiger selbst dem veredelten Tem- *) Nämlich in seiner Schrift »der Hamburger Tempelstreit" (S. Nr. 31 und 32 dieser Blätter.) . **) Wir rechnen hiezu r das Kiddusch, das 3^1 und po vom Sabbath, die Wiederholung des eDt6n;n nDK und noch vieles Andere. ***) In seiner Schrift: »Das neue Gebetbuch und seine Verketzerung« (S. Nr. 7 dieser Blätter.)