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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-11-13 · Heft 46 (13.11.1842) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 46 (13.11.1842)
Date
1842-11-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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lis Gekchichtt des Tages. Durch Kraft und Gediegenheit im hohen Grade ausgezeichnet ist die Eingabe*), mit welcher der Vorstand des Kreises Zimmern (in Nheinpreußen) sich an den König wendete. Derselbe sagt darin u. A: „Wird doch in preußischen Landen nur der überwiesene und verurtheilte Verbrecher der Nationälcocarde, des äußeren Zeichens der Nationalität, verlustig erklärt — wie-sollten hunderttausende schuldloser, König und Vaterland treu ergebener Unterthanen nicht von tiefem gerechtem Schmerze durchdrungen sein, wenn sie des Wesens der Nationalität, der ersten Bürgerpflicht: der Pflicht der Vaterlandsvertheidigung, enthoben, und diese in die Befugniß verwandelt werden sollte, die auch Fremde haben, — Dienst zu nehmen, wenn sie wollen! Ew. Majestät wollen einzelne, uns entzogene Befugnisse, allergnäbigst wiederertheilen. — Ihre hohe Gerechtigkeit wird also gewiß die Basis unseres gesetzlichen Zustandes, welche den ersten, weil den Fundamcntalpunkt des Ediktes von 1612, wie der Gesetzgebung bildet, welche die rheinischen Provinzen beherrscht, den: daß die im Lande wohnhaften Bekenner des jüdischen Glaubens als Einländer, d. i. als Deutsche, als Preußen, wie wir Hierlandes als Nheinpreußen, zu betrachten seien, uns nicht verkümmern, uns vor unfern Mitbürgern wie in unserm eignen Gefühle nicht durch Ausstoßung aus dem eigentlichen Nationalverbande, mit tiefer Schmach bedecken, uns nicht die trostlose Aussicht eröffnen wollen, daß unsere Nachkommen würden, was unsere Vorfahren in finstern Zeiten, und durch finstere Zeiten waren: ein Geschlecht ohne Muth, ohne Selbstgefühl, ohne Nationalgefühl, eine Last dem Staate wie sich selbst!" »Wir haben von den Empfindungen gesprochen, welche eine solche Ausschließung in den Herzen unserer christlichen Mitbürger gegen uns hervorbringen würde, und es bedarf vor dem Scharfblicke unseres königlichen Herrn der Auseinandersetzung nicht, wie, was auf den Höhen des Lebens aus der wohlwollendsten Gesinnung hervorgcht, in den Niederungen ganz andere, völlig unbeabsichtigte, Wirkungen, doch oft nothwendig hcrvorbringen muß. Wenn unsere Kinder nicht mit denen unserer Mitbürger zur Ehre der Vaterlandsvertheidigung berufen, wenn das harmloseste Communal- oder städtische Amt ihnen, selbst wo sie es der Wahl der Mitbürger verdanken, unzugänglich werden, wenn wir nicht nnr, der Natur der Sache gemäß, in religiösen, sondern auch in bürgerlichen Angelegenheiten eine eigene Corporation bilden sollten, wenn Juden nur für jüdische Parteien von ihren Mitbürgern zu Schiedsrichtern bestellt werden könnten, wie nahe müßte da, wenn auch nicht dem höchsten Gesetzgeber, doch dem Volke der Gedanke liegen: der Jude wäre dem Staate, wie der Staat ihm fremd, ja feindlich; er wäre nicht ein Einländer, sondern ein übelwollender Fremder; er hätte für König und Vaterland kein Gefühl, wäre aller wahren bürgerlichen Ehre baar — und welche *) Dieselbe soll den Dr. I. Weil in Frankfurt a, M. zum Verfasser haben. tiefe Kränkmg, welche namenlose Schmach, welcher innere sittliche und bürgerliche Rückgang stände dadurch, ganz gegen die hohen, landesväterlichen Absichten unseres allergnädigsten Königs, aber darum nicht minder in fast unausbleiblicher Wirkung, uns, unfern Kindern und Nachkommen bevor!" In dem hierauf erlassenen Ministerialrescripte, von dem Minister von Arnim unterzeichnet, das mit den früheren in derselben Angelegenheit erlassenen gleichlautend ist, sind jedoch die Worte: „Mit der Aushebung der Militärpfklicht der Juden würde denselben nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militärdienst gestattet bliebe," ausgelassen, was zu günstigen Hoffnungen in dieser Beziehung berechtigt. In Belgien, welches, wenn man den Namen eines christlichen Staates gelten lassen will, gewiß ein solcher genannt werden muß, da dort sowohl in der Kammer als bei der Regierung, das katholische Element vorherrschend ist, befinden sich zwölf Offiziere jüdischen Glaubens, ein neuer Beweis, daß auf den Höhen der politischen Anschauung auch daö strengste religiöse Element der Rechtsachtung und Gewissensfreiheit keinen Abbruch thut. Eine deutsche Zeitung hat sich aufbinden lassen, daß Tausende von russischen und polnischen Juden nächstens nach Jerusalem zu wandern beabsichtigen, um dort die Ankunft des Messias zu erwarten. Eine erhebende Erscheinung in der Geschichte des Tages und zu den schönsten, freudigsten Hoffnungen berechtigend ist die freie offne Sprache mit welcher die erleuchteten Rabbinen der Gegenwart sich über ihre Ansichten und Bestrebungen aussprechen. So ruft Or. Holdheim (in der von uns bereits angeführten Schrift) seinem fanatischen Gegner „Mein Streben ist kein anderes, als die durch bisherige unverantwortliche Verwahrlosung eurem sichern Verfall entgegeneilende Synagoge zu erhalten, durch eine Regeneration des israelitisch religiösen Schulwesens das Glaubensbewußtsein der Synagoge den künftigen Geschlechtern zu retten, durch äußeren Anstand und innere Würde des öffentlichen Gottesdienstes denselben dem gegenwärtigen Geschlechte theuer und fruchtbar zu machen. Die Mittel, die ich zu diesem Zwecke überall anwcnde, sind die des streng-orthodoxen Judenthums. Das Bestehende wird in allen seinen Beziehungen und Aeußerungen geehrt und nirgends angetastet. In den Schulen ist die Kenntniß der heiligen Sprache, des Bibeltextes, mitunter auch des hebräischen Kommentares, die Kenntniß und das Verständniß der Gebete in der Ursprache, der biblischen und jüdischen Geschichte, der wesentlichsten Glaubens¬ und Pflichtenlchren der israelitischen Religion Hauptgegenstand des Unterrichts für beide Geschlechter. Im Leben wie im Gottesdienst wird nach den Lehren und Satzungen der orthodoren Kirche überall verfahren und es ist mir noch nicht im Entferntesten in den Sinn gekommen, hiervon abzuweichen, wenn ich auch die Freiheit der Forschung auf dem wissenschaftlichen Standpunkte als ein geheiligtes, nicht zu verkümmerndes Recht betrachte. Ich gestehe Ihnen auch unverhohlen ein, daß ich die Ausmerzung alles und jedes dem finsteren Mittelalter angehörcnden und im

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