Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1842)
- Date
- 1842-11-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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186 Lichte der Religion als unwürdig , und verwerflich zu.betrachtenden menschenfeindlichen Elements aus dem öffentlichen und häuslichen Gottesdienst nicht nur für wünschenswerth ansehe, sondern als ein Gebot unbedingter Nothwendjgkcit öffentlich lehre, weil ich solche Bcstandthcile als einen dem Organismus höchst gefährlichen Krebsschaden und als dem ächt-israelitischen Gebetgeiste durchaus widersprechend betrachte." Die „Zeitinteresscn" bringen unter der Ueberschrift „der christliche Staat" einen Aufsatz, aus dem wir folgende Stelle hervorhebey: „Nur die christlichen Ansichten, Zustände und Gesetze sind das, was unfern Staaten mit Grund den Charakter christlicher Staaten verleiht. Tiefe christlichen Ansichten sind aber so sehr von allgemeiner Bedeutung, daß unter ihnen Jeder leben kann, welcher nicht gegen sie streitet. Tie Bedingungen des christlichen Staats in diesem Sinne sind daher mehr negativer als positiver Art, und Alle, welche die darauf gegründeten Einrichtungen nicht bekämpfen, sondern ehren, sie mögen Christen sein oder nicht, können Unterthancn des christlichen Staates sein. Eine sehr unchristliche Lieblosigkeit ist es, selbst vom Standpunkte dieses viel beschränkten christlichen Staates, z. B. die Juden, weil Nichtbckenner des christlichen Glaubens, auch nicht für Vollbürgcr des Staates gelten zu lassen. Ihre Religion und ihr Kultus enthalten kein Hinderniß der Ausübung unserer Staatsgesctze, und ihr Moralsystem ist eher geeignet, gute Bürger heutiger Staaten zu bilden, als das hauptsächlich auf die heidnische Zeit sich gründende römische Recht uns Jahrhunderte lang zu beherrschen im Stande war. Das aber wäre zu wünschen und hierin läge der hohe Werth des christlichen Staates, daß die Religions- und Sittenlehren des Ehristenthums nicht so oft in den Verhältnissen der Regierenden gegen die Regierten, also in den inner», sowie in den Verhältnissen der Staaten gegen einander, in den äußern Verhältnissen des Staates, von den sich christlich nennenden Staaten verletzt würden. So lange aber gegen das oberste Princip des Christenthums, das der Liebe, so systematisch gefehlt und eine Ungleichheit geübt wird, welche kaum mehr erkennen läßt, daß die Bürger eines Standes alle Brüder sind, wenn man die durch die Arbeitsstäude erzeugten Unterschiede von Herren und Dienern durch Gesetz fixirt und die Gegensätze von vornehm und gering durch Geburtöstände verewigt, wenn man sogar einen Theil von der Selbstverwaltung deS gemeinen Wesens, ganz ausschließt um desto unabhängiger darüber verfügen zu können, wenn überhaupt die Selbstsucht in allen ihren Gestalten einen siegreichen Kampf gegen die liebende. Aufopferung für das Ganze besteht, so lange noch dieß geschieht, dürfen die christlichen Staaten sich dieses Namens nicht rühmen^ Und was soll'en wir erst zu jenen menschenschlachtmden Kriegen. der Staaten gegen einander um eitler Eroberung willen sagen! Sollte dieß wirklich Jemand für vereinbar mit dem Wesen eines christlichen Staates halten, so Müßten wir ihm entgegnen, daß er dieses noch nicht erfaßt habe. So ist der christliche Staat noch mehr ein Reich der frommen Wünsche als der Wirklichkeit, und indem die Einen mehr von ihm verlangen als er leisten kann, leistet er noch unendlich viel weniger als er leisten sollte, so daß an ihm zur Zeit säst nichts weiter übrig bleibt als der Name. Wo aber der Inhalt fehlt, da ftommt es nicht, sich mit der Form zu brüsten!"^ Die israelitischen Deputirten ' (in der französischen Kammer) Cerfberr/Cremieux u. Fould. . (Fortsetzung von Nr. 45.) Dank dem Herrn, man wird nicht bei Gelegenheit eines dieser drei ehrenwerthen Deputaten uns den immer fertigen Vorwurf des Servilismus, oder der systematischen Opposition machen können; denn daß wir uns hier nicht täuschen, ob sie gleich nur eben Repräsentanten von Fankreich sind, so betrachtet man sie doch immer als israelitische Deputirtcn, und bürdet uns eine Solidarität auf, auf die wir glücklicherweise stolz sein können. Das ist es, um was man hier in Wahrheit ruhmredig sein darf, wenn man diese dreifache Wahl der Geschichte der achtzehnhundertjährigen Leiden und der Gesetzlosigkeit, wovon Israel noch jetzt geneset, entgegenhält. Noch in der Kürze hatten wir auch Gesetzgeber unter uns, aber seitdem wir die Beute der Verfolgung mit eisernen Nägeln waren, sielen wir, besiegt von den Gesetzen, die man gegen uns machte. Während achtzehnhundert Jahre stellte jedes Jahrhundert den Fuß auf den mit Blut besudelten Abdruck des vorhergegangenen; während achtzehnhundert Jahre war das Gebet des Priesters ein Verbannungs - Urtheil, und das Wort des Königs ein Plünderungs-Befehl für uns; während achtzehnhundert Jahre war das Wort „Vaterland" auS unserer Sprache gestrichen, und die Nationalität konnte nicht unter uns keimen, denn man säet nicht in die Asche. Aber siehe da! welch ein Tag bricht in Frankreich an! Mit dem Urtheile des Rechtes und der Wahrheit, die Liebe zur Freiheit, die Erinnerung, welche der Mensch bei der Geburt vom Himmel zur Erde herabbringt, und alsvbald reicht das französische Volk uns die brüderliche Hand und zieht uns aus der ungeheueren Masse Prüfungen, aus welchen wir stärker als jemals hervorgehen, wie der Stahl, welcher gehärteter aus dem glühenden Schmelzofen hervorgeht. Dieser Tag war gestern, und schon heute tragen seine Wohlthaten ihre Frucht; also schnell hat sich der so lange niedergedrückte Geist an den Sonnenstrahlen der Freiheit wieder erhoben. Die ausgezeichneten Israeliten erscheinen in großer Zahl, die guten Bürger unter ihnen begegnen sich auf jedem Schritt, und siehe da drei Wahlkörper, fast einzig auS christlichen Wählern zusammengesetzt, erweisen dem Fortschritt eine glänzende Huldigung, wählen israelitische Deputirte, um sie in der Kammer zu vertreten. Hosannah! Ruhm unserem Frankreich! Ehre den Wahlkörpern von Weisscnburg, von Tarbes und Chateau-Chinvn! (Schluß folgt.) Truck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld,