Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1842)
- Date
- 1842-11-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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180 Der Tempelverein, welcher nicht als ein Illuminatenorden, sondern als ein praktisches Institut von Hausvätern gestiftet wurde, um dem schwindenden religiösen Leben Kraft und dem locker gewordenen Bande der väterlichen Religion neue Spannung zu geben, — der Tempelverein konnte sich als solcher nur im Gebiete der Cultusverbesserug bewegen, und er stellte diese in einer Form dar, die er seinen Verhältnissen adäquat bildete. Er betrachtete dieses als seine Aufgabe. In diesem Sinne äußerte sich einer der Stifter des Tempelvereins, der erfahrene und umsichtige M. I. Bresselau, gegen den Unterzeichneten. Als dieser ihm bemerkte, der Cultus befasse nur eine Seite der religiösen Aufgabe; man könne um so weniger dabei stehen bleiben, als die ReUgionslehre selbst durch Predigt und Konfirmation in einer entschiedenen Weise in Anspruch genommen werde, — erhielt er die bezeichnende Antwort: „Wir haben den Gottesdienst verbessern wollen, und dieß ist geschehen; zum Reformator fühle ich mich nicht berufen." Die wissenschaftliche Läuterung des Jude nthu ms, die wir als das zweite Moment der Gesammtaufgabe betrachten, lag unstreitig den Lehrern des Vereins ob, aber im Grunde nicht viel mehr, als allen israelitischen Volkslchrern von zeitgemäßer Bildung und speciellem Berufe. Es ist seit ungefähr zwanzig Jahren oft von einer „Wissenschaft des Jüdentbums" gesprochen worden; aber gestehen wir nur, daß man überall nicht mehr als einzelne Bausteine zum Gebäude geliefert hat, mitunter allerdings sehr schätzbare. Es ist Alles darin noch im Werden, im Durchbruche, und kann auch noch nicht anders sein. Wir sehen der Lösung der schwierigen Aufgabe noch entgegen, und jeder Berufene ist zur 'Mitwirkung verpflichtet. Es ist unbillig sie von <inem praktischen Institute, wie der Tempel ist, als Lebensaufgabe zu fordern. Das dritte Moment der allgemeinen religiösen Aufgabe, die kirchliche Sanktion des Bekentnisses, ist vielleicht der schwierigste Theil derselben, wenigstens in der Praxis. Die Reformen müssen sich nicht nur aus der Specialität zu ideeller Allgemeinheit erheben, sondern zu praktischer Legalität gestalten. Dieß ist Euer Aller Werk, Lehrer in Israel! Dazu gehört kein Sanhedrin, an welches die bekannte Forderung der Unmöglichkeit, wenigstens der Unausführbarkeit, gestellt wird. Diesen Theil der religiösen Aufgabe kann der Tempelverein nur anerkennen, aber die Lösung desselben kann nicht von ihm gefordert werden; sie liegt nicht einmal in seinem Kreise, welcher bisher nur ein religiöser, aber kein kirchlicher war. In der erfreulichen Zustimmung einer Achtung gebietenden Zahl erleuchteter Volkslehrer, wie sie sich in dem folgenden Gutachten ausspricht, und welcher sich gewiß noch viele Gleichgesinnte anschließen werden, ist die Bürgschaft gegeben, daß die geforderte Einheit des geistigen und religiösen Lebens kerne leere Hoffnung bleiben wird. 3) Wir kommen endlich zur Stellung des Tempels im Gesammtjudenthume. Der Tempelvereitt hat in seinen früheren Vertheidigungsschriften feine Schritte vom Standpunkte der Synagoge aus zu rechtfertigen gesucht, und dieses ist auch neuerdings mit Anerkennung von Gelehrten außerhalb des Vereins geschehen. De? Tempel wollte in bee Synagoge bleiben. Er blieb auf dem israelitisch-positiven Boden stehen, und suchte sich auf demselben in seiner Wesenheit festzuhalten und organische Thatigkeir zu gewinnen. Er mochte sich dabei von der Gesammtheit auf keinerlei Weise ablösen. Er wollte die Idee der Fortbildung zunächst für sich in Anwendung bringen, aber die Lehre von der fortschreitenden Gottähnlichkert sollte „ein- Erbtheil für die Gemeinde Jacobs" bleiben. Er nahm daher Vieles auf, was eine freiere Bewegung ausgeschieden hätte, was er aber, aus Rücksicht auf das Ganze, als Uebergangsstufe achtete. Der Tempelverein zog es vor, lieber ein integrirender Theil des Ganzen zu verbleiben und dieses accommodirend zu berücksichtigen, als einen kleinen losgerissenen Theil vollständig zu befriedigen, — ein Gesichtspunkt, welchen die praktische Besonnenheit nur billigen kann. Wenn wir aber erklären, und es auch thatsächlich bewiesen haben, daß wir uns als in der Synagoge stehend betrachten, und den Geist ihrer Lehren auch für uns als einen lebendigen Organismus gelten lassen: so erklären wir zugleich freimüthig, daß wir entfernt davon sind, bei den nothwendigen Reformen die Zustimmung jeglicher Rabbinischen Autorität in Anspruch zu nehmen. Wir verstehen unter Synagoge nicht die Concordanz aller Synagogenlehren, sondern die concrete, nachweislich fortbildende Auffassung der israelitischen Lehre, welche den göttlichen Geist der Religion durch den Lauf der Zeit wirksam zu ^halten weiß. Diese Synagoge des Geistes oder der reinen israelitischen Lehre, wie sie sich in früheren Jahrhunderten in zeitgemäßer Entwickelung kund gegeben hat, folgt einem anderen Prinzipe, als der formal und stabil gewordene Rabbinismus, der glücklicherweise in der neueren Zeit nur eine Fraktion bildet. Wir sehen kn jener eine kirchliche Autorität, und weisen diesen als eine Verwirrung zurück. Wir müssen daher alle Apostel des Stillstandes als solche perhorresciren. das ist unser Losungswort." Getchichte drs Tages. Mit einem seltnen Eifer setzt die Russische Negierung ihre Bemühungen für die religiös-sittliche Veredlung ihrer israelitischen Unterthanen fort, und es werden dieselben um so fruchtbarer werden, als sie nicht durch schreckende Diktate, sondern auf dem Wege der Ueberzeugung und Belehrung ihre Absichtenauszuführen strebt. Zu der Commission, welche die jüdischen Angelegenheiten überwachen sollen, hat sie Nabbinen gewählt, die mit dem Vertrauen