Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 42 (16.10.1842)
- Date
- 1842-10-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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169 sche Satzungen 1>ie in den Zeiten des Druckes und der bürgerlichen Jsolirung wohl eine Bedeutung, ja leicht eine segensreiche Wirkung hatten, jetzt in einem ganz anderen Lichte erscheinen, sondern macht ihre Beobachtung in gar vielen Fallen unmöglich Die Anzahl der Glaubensgenossen, die von der Unverbindlichkeit jener Vorschriften für das heutige Geschlecht überzeugt sind, nimmt daher mit jedem Tage zu; aber der starre Rabbcmite, an die Reste einer verstorbenen Vergangenheit hangend, und weder die dringende Forderung der Zeit, noch die mit der ganzen Geschichte des Judenthums gegebenen Idee einer lebendigen Fortbildung des göttlichen Gesetzes begreifend, *) muß alle jene Glieder seiner Gemeinde, als aus der israelitischen Religionsgesellschaft ausgestoßene Ungläubige betrachten, die er, wie wir oben gesehen, nach seinen Grundsätzen zu hassen und tödlich zu verfolgen die Pflicht hat; er ist mit seinen Grundsätzen lediglich auf das kleine Häuflein bornirter Fanatiker in seiner Gemeinde gewiesen; und wie er nur wünschen kann, daß diese auf ihren beschrankten Standpunkt verblieben, so geht ihm jedes vermittelnde Element ab, um auf den ihm entgegenstchenden großen Theil der Gemeinde wirken zu können. Vielmehr sieht umgekehrt der letztere auch in ihm ein nicht dem lebensvollen Judenthum der Gegenwart angrhörendes Glied, sondern eine Mumie der Vergangenheit, ein trauriges Pild der Verwesung und Vernichtung **), den ängstlichen Wächter über blinden Glauben und zeremonielle Frömmigkeit, aber nicht den würdigen Führer, den gotkbegeisterten Lehrer der Lugend und Religion. Und noch ein Glück wenn Anstalten in der Gemeinde vorhanden sind, die wenigstons dem Herzen der Jugend den Sinn für wahrhafte Religiösitat einflößen, noch ein Glück, wenn es jenen nicht an einsichtsvollen und hochbegeisterten Mitgliedern *) Und doch sind die Herren selbst weit entfernt, die Vorschriften des rabbinifchen Judenthums in allen Stücken beobachten zu wollen. Beispielsweise möchten wir nur Herrn Tiktin und seine Freunde, wie einst einen andern starren Rabbaniten fragen: Ob sie nie ein Wort nach dem Gebete vor dem Schlafengehen (rron bv gesprochen, nie vor dem Vespergebete (nrtfft) sich zu einem Mahle gesetzt; nie von einem ihrer Gemeindeglieder ein hübsches Geschenk angenommen (Joreh Deah 246); ob sie ihren eignen Kindern nur einen flüchtigen Spaziergang im Gebiete wissentschaftlicher Kenntnisse (DTlM bl'l2), und auch diesen erst, nachdem sie „ihren Leib mit Fleisch und Wein (wie die betreffende Gesetzesstelle sich ausdrückt) angefüllt," d. h. sich mit dem ganzen Umfange des Ritualgesetzes bekannt gemacht haben; und ob sie wirklich Bedenken tragen, ein ihnen von den Landcsgesetzen zugesprochenes Gut anzunehmen, wenn es ihnen auch nach dem rabbinifchen Gesetze |BTÖ nicht gehört. **) Hiervon gibt Herr Tiktin selbst den Beweis, indem er die von so vielen seiner Pflegbefohlenen gewünschte Aufnahme eines Gemeinderedners als eine Neuerung erklärte, die sich mit den Prinzipien der israelitischen Religion nicht vertrage. fehlt, die das Interesse für die Religion der Väter und für ihre zeitgemäße Entwickelung und Weiterbildung rege erhalten, sonst würde eine solche Gemeinde in den Zustand wahrhafter Lethargie versinken, und der Staat selbst der Garantien für Sittlichkeit und Civilisation entbehren, die er von allen Religionsbekennern in seiner Mitte fordern muß. Stadt-Lengsfeld (im Großherzogthum Weimar) den 24. August 1842. Der Großh. Weimarsche Landrabbine Dr. Heß. Selchichtr des Tagrs. (Neues aus den Archiv, isracl.) Ter Oberrabbiner in Paris hat vor Kurzem einen Hirtenbrief an seine Glaubensgenossen erlassen. Man schreibt aus Straßburg: „Herrn Bottard, Rector der Straßburger Akademie ist auf sein Gesuch gestattet worden, sich von seinen Geschäften zurückzuziehen. Diese Entlassung erregt hier lebhaftes und gerechtes Bedauern. Wenn Herr Bottard als Beamte sich die gerechtesten Ansprüche auf öffentliche Erkenntlichkeit durch die ausgezeichnete Weise, mit welcher er die schwierigsten Funktionen erfüllte, erworben hat, wie viel Tank muß man ihm erst für seinen edlen Eifer wissen, mit welchem er Alles förderte, was zu der physischen und moralischen Verbesserung der armen Israeliten seines Sprengel» L-.'tvngen kannte! 2» dieser Beziehung machte sich das Wohlwollen des edlen Rectors in seinem ganzen Umfange geltend, — unsere Schulden, unsere Institutionen fanden in ihm einen aufgeklärten Beschützer, einen sicheren und wachsamen Wegweiser. Seine thätige Sorgfalt, seine Liebe für das Gute umfaßte und erstreckte sich auf Alles, um alle Interessen uud Bedürfnisse zu vereinigen. Dem Rücktritt des Herrn Bottard folgen die schmerzlichsten Sympathien der Elsaßer aller Confessionen. Glücklich der Beamte, welcher ein solches Andenken zurückläßt!" Man liest in dem englischen Journal „The volce of Jacob«: Unser würdiger Glaubensgenosse, einer der Tcputirten von London, Hr. Emanuel Louradc, ist zum Schcriff der Grafschaft Tevonshire für das laufende Jahr gewählt und in dieser Eigenschaft vor dem Magistrat vereidet worden. Man vernimmt, daß dieser neue Scheriff, welcher aus einer der ausgezeichneten Familien Englands stammt, ein sehr reicher und sehr geachteter Gutsbesitzer seines Cantons ist. Die israelitischen Journale hatten vor etwa zwei Jahren berichtet, daß der Rabbine von Czaba, in Ungarn, Herrn Jonathan Alexandersohn, unter dem frivolsten Vorwände von seinem Oberen, dem Rabbinen von Preß bürg. Mosche Sopher, seiner Funktionen enthoben worden war. In Noch mit seiner Familie gerathen und deßhalb den strafbarsten Machinationen auSgesetzr, that er wiederholte Schritte, um seine Unschuld zu beweisen, allein obgleich sein Hanptgegner tvdt ist, so konnte er es doch