Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 42 (16.10.1842)
- Date
- 1842-10-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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im gar oft in die Nothwendigkeit gerathen, sich nicht nach ihrer Ueberzeugung auszusprechen, sondern der Vorstellungsweise derjenigen, auf welche sie wirken wollten, anzubequemen. Wir bemerkten, daß da, wo das Mitgetheilte nicht begriffen wird, cs, wenn auch an sich wahr, doch für den, welchem es gelten solle, keine Wahrheit sei, somit auch für ihn keine humane, sittliche Bedeutung haben, 'ihn nicht weiter in seinem menschlichen Streben und Wirken bringen könne, ja zuweilen (wie z. B.,wenn ich Jemanden, dessen ganze Sittlichkeit auf positivem Glauben beruhet, ohne Weiteres auf das Unhaltbare einer kirchlichen Vorschrift aufmerksam machen wollte) nur nachtheilig auf ihn wirken würde; wir kamen dann zu dem Schlüsse, daß nur die m i tt h e i l b a r e Wahrheit gemeint sein könne, wenn von frevelhafter Verletzung der Wahrheit, von Heuchelei im rechten Sinne die Rede ist. Demnach begeht der rationell-gesinnte Rabbine keinerlei Heuchelei und Täuschung, wenn er den von dem strengtalmudischen Standpunkt aus Fragenden auch von diesem aus antwortet; denn für jenen würde eine Antwort nach feinem, des Rabbinens erleuchteteren Grundsätzen doch keine mittheilbare Wahrheit sein, da er erst für diese Grundsätze selbst gewonnen werden müßte, was nicht so bald möglich ist; vielmehr würde eine solche freie Belehrung in einem einzelnen Falle nur schädlich sein, indem sie den Fragenden in seinem frommen Glauben schwankend macht, ohne ihn zu einer höhern Ueberzeugung zu führen. Dazu kömmt, daß dem Letzteren die Beobachtung talmudifcher Satzungen Pflicht ist, weil das gläubige Bedürfniß seines Gemüthes es erfordert; der Seelsorger also mit all' dem Ernst und der Anerkennung, die die subjective fromme Denkweise seines Pflegbefohlenen fordert, die Entscheidung solcher Gewissensfragen in seinem des Fragenden Sinne ausüben kann. Wie ott ist nicht auch der christliche Geistliche in diesem Fall; wie oft muß er in Wort und Handlung von seiner Ansicht hinwegsehen und sich dem gemüthlichen Bedürfniß und der individuellen Denkungsweise seiner Pflegbefohlen anbeginnen. Betrifft nun die Thätigkeit oder Mittheilnahme des aufgeklärten Rabbinen die Ausübung solcher Funktionen, für die herkömmlich gewisse Formen vorgeschrieben sind, wie eben Ehescheidungen und Chaliza's (auf welche Herr Tiktin und seine Freunde in ihren Anklagen das meiste Gewicht legen), so leuchtet es;a jedem Unbefangenen ein, daß da der einzelne Geistliche die kirchenrechtliche und weil auf die Nothwendigkeit einer bestimmten Norm für solche Handlungen beruhend — auch heilige Verpflichtung hat, die bisher bestehenden Formen so lange zu beobachten bis die Gesammtheit oder der größere Theil der Religions-Vorsteher, andere statuirt hat.*) *) Wie viel Formen müßen nicht z. B. die katholischen Geistlichen bei dergleichen Handlnngen beobachten, welche selbst hre strengorthodoxen Glieder als entbehrlich ansehen; ja wir zweifeln gar nicht daran, daß es selbst Herrn Tiktin und seinen Demnach entbehrt auch das, was man von dieser Seite gegen Geiger vorgebracht hat, aller Begründung, und wenn irgendwo die Stellung des Geistlichen zu seiner Gemeinde eine natürliche, friedliche und heilsame genannt werden kann, so ist es die derjenigen Rabbinen, welche dem besonnenen *) Fortschritt zugethan sind. Natürlich ist sie, weil jetzt in fast allen deutschen Gemeinden die Anzahl derer, welche das Bedürfniß des religiösen Fortschrittes fühlen, nicht unbedeutend ist und tagtäglich stärker wird; friedlich ist sie, weil der wahrhaft aufgeklärte Volkslehrer keiner Ansicht feindlich gegenüber steht, sondern das Gute in jeder anerkennt und fördert, das Irrige und Falsche aber mit der Macht der Wahrheit und des dem Herzen entströmenden Wortes zu bekämpfen sucht. So wird er in der Parthei des Fortschrittes das Streben nach einer gelauterten Gottesverehrung nach einer sittlich-starken Frömmigkeit hochachten und kräftigen; aber er wird da, wo er blinden Eifer bei dieser gewahrt, wo man das Alte nur niederreißen will, weil es alt ist, wo man gleichgültig wird gegen jeden äußeren Gebrauch, gegen jede fromme Zeremonie und möge ihr auch ein edler, ein frommer Gehalt inwohnen, er wird da widerstehen, ankämpfen mit dem Schwerdte der überzeugenden Belehrung und des frommen, friedlichen Wortes. Eben so wird er dem religiösen Leben und Streben der streng-orthodoxen Partei seine Achtung,. ja seine Ehrfurcht nicht versagen, sobald ihm wirklich Frömmigkeit, kindliche Ehrfurcht vor Gott zu Grunde liegt, sobald das Gemüth in dem, was da geübt wird, sein Erhebendes und Heiligendes findet; aber er wird verachten und in ihrem ganzen trüben Lichte zeigen jede Außcnfrömmigkeit, jede Zeremonieenvergötterrung, jede, wie der Prophet sagt: mD'frD niHD die das Herz leer laßet, ja es mit Gift und Haß anfüllt gegen den nicht gleichgesinnten Glaubensbruder. Also wird er, im Herzen friedlich mit alley.Parteein, das Wahre und Heilsame in allen anerkennend, doch darum blindlings keiner angehörend, über allen stehen, sie mit Worten des Friedens, der Wahrheit und der Liebe zum rechten Ziel hinleiten, zum Heil und Frieden führen. Wie ganz anders der dem starren Rabbinismus huldigende Volkslehrer! Die bessere Bildung, die nun schon seit Jahrzehnten auch dem Israeliten geworden, ihren Eintritt in die europäische Gesittung und ihre Theilnahme an den verschiedenen bürgerlichen Berufen, insonders an einer gewerblichen und industriellen Thätigkeit, läßt ihnen nicht nur so viele separatistische rabbini- Genossen bei mancher Förmlichkeit der Ehescheidung und Chaliza nicht anders geht. *) Bilderstürmend hat sich Geiger nie bewiesen. Don seinem praktischen Wirken ist dieses bekannt. Aber auch in seinen Schriften gehört er der kritisch-historischen Schule an, und verlangt überall nicht, daß das was er als Ideal hinstellt, und aus Achtung vor der Wahrheit hinstetten muß, jählings und stürmisch in's Leben gerufen werde.